Wenn Sie nach dem Testament nicht Alleinerbe sind, dann haben Sie nur ein Vermächtnis erhalten, dessen Erfüllung Sie zunächst erst einmal einfordern müssen. Aufgrund der notariellen Auflassung können Sie dann die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch beantragen. Erst dann sind Sie Eigentümer von Grund und Boden, Haus, allem lebenden und toten Inventar. Es gibt wohl nichts, was hiervon ausgeschlossen sein könnte, es sei denn, irgendwelche Sachen gehören dritten Personen wie Mieter u.ä.
Fragen Sie gern neu, wenn etwas unklar ist. Bitte dabei die ganze Info wiederholen.
MfG H.G.
Du meldest Dich umgehend beim Amtsgericht- Nachlassgericht und erklärst, dass Du der Erbe/ Vermächtnisnehmer des Hauses bist. DU hast zu wenig Angaben gemacht, daher kann ich nicht beurteilen ob Du nur Vermächtnisnehme roder Erbe/ Miterbe bist. Davon hängt das weitere Vorgehen ab. Letztlich (nach Abwicklung der Erbschaft)wird Dir das Haus gehören.
Ingeborg
Sollte Ihnen in diesem Testament wirksam eine Grundstück samt Inventar vermacht worden sein, so haben Sie einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf die Übertragung des Grundstücks samt Inventar.