Erbrecht-Gesellschaft bürgl. Rechts?

Meine Eltern haben eine alte Mühle mit 7 ha Gelände darum, sehr idyllisch mit See und Bach. Stadtgrenze. Und wir haben 2 sehr gut gehende Ferienwohnungen…also schon ein Betrieb.
Ich bin die Älteste (ohne Kinder und Anhang), wohne hier.
Meine 2 Geschwister haben Familie und sind jünger und wohnen woanders.
Meine Eltern möchten nun in irgendeiner Form die Erbschaft regeln.
Ich muss dazu sagen, dass meine Geschwister immer unter einer Decke stecken.
Angedacht ist eine GmbH oder ähnliches.
Müsste es einen Geschäftsführer geben, der ich nicht sein möchte, denn meine Geschwister würden mich immer überstimmen.
Gibt es andere Formen, dies zu regeln, denn ich würde immer den kürzeren ziehen…weil meine geschwister sich immer gegen mich entscheiden werden.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Liebe Grüsse

Kann hier leider nicht helfen

Hallo Claudia,

ich bin kein Anwalt, deshalb kann ich keinen ‚echten‘ juristischen Rat geben, eher einen menschlichen.

Ich persönlich halte Erbrechtsangelegenheiten neben Mietstreits für die undankbarsten Hindernisse in diesem Leben. Das Problem ist ja nun, dass Du dort vermutlich auch weiter wohnen und leben möchtest und ihr alle nicht erst seit gestern Kinder eurer Eltern seid.

Deine Eltern werden deshalb die Problematik kennen.
Man kann natürlich alles vertraglich regeln, den einzigen Vorteil, den ich in einer GmbH sehe ist aber eher die Haftungsbeschränkung und Steuervorteile.
Den Geschäftsführer kann auch eine fremde Person übernehmen, allerdings werden sich an diesem Punkt warscheinlich schon die Gemüter trennen.

Da Deine Geschwister sich augenscheinlich bis jetzt nicht viel gekümmert haben, Du aber vor Ort bist und z.B. Reparaturbedürftigkeit, Instandhaltung, Pflege, Kundenorientierung und ähnliches besser beurteilen kannst, gäbe es für mich nur eine Lösung.

Die Gesellschaftsform wäre egal, da Du immer Steine im Weg hättest und auf welche Ideen hier Deine Mitbeteiligten kommen würden ist überhaupt nicht abschätzbar (ist meine Erfahrung).

Zahle Deine Geschwister aus (auch da gibt es verschiedene Möglichkeiten), rede mit Deinen Eltern und sorge für Deinen persönlichen Seelenfrieden.

Eine Gbr wäre zwar unkomplzierter, aber auch hier brauchst Du für jeden ‚Pups‘ eine schriftliche Unterschrift von den Gesellschaftern, was Vertragsänderungen angeht. Wird zuviel Gewinn gemacht oder zu hoher Umsatz müßt ihr euch trotzdem ins Handelsregister eintragen lassen.

Die eigentliche Frage ist, ob Deine Eltern alle Kinder gleich behandeln wollen oder ob sie evt. ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten.

Das Ganze wird kein Spaziergang, ich wünsche Dir alles Gute und viel Ausdauer.

Liebe Grüße
Ruhelos

liebe claudia aberle
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht helfen.
wie ihre eltern ihre erbschaft verteilen liegt bei ihnen.
es besteht vielleicht die möglichkeit,dass die ländereien mit grundstücken und das finanzielle getrennt verebt werden kann, aber wie schon gesagt, obliegt es ihren eltern, wie sie ihr erbe verteilen.
viele grüsse und schöne weihnachten
wünscht ihnen sicha

Hallo, diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da sie nicht direkt das Erbrecht betrifft sondern mehr Gesellschaftsformen lt. Handelsregister und wäre meines Erachtens ein Fall für einen Rechtsanwalt oder Notar oder je nach Bundesland eine Kanzlei mit Anwalt und Notar. Ein frohes Weihnachtsfest und liebe Grüße wünscht Löwenkind

Hallo ruhelos, im ersten Ansatz hast Du mir sehr geholfen, dass auch ein unabhängiger Geschäfsführer eingesetzt werden könnte.
Auszahlen kann ich meine Geschwister nicht. Da fehlen mir mehrere 100.000 Euros und mehr.
Aber ein unabhängiger GF wäre sicher ganz gut, damit ich am Ende nicht übervorteilt werde von den „Angeheirateten“ meiner Geschwister.
Muss ein unabhängiger GF ein Notar sein oder wer könnte dies sein?
Liebe Grüsse und schöne Weihnachten!
Claudia

Hallo Claudia,

nein das könnte jeder sein.
Die entstehenden Kosten, könnt ihr natürlich betrieblich absetzen.

Allerdings sehe ich in erster Linie das Problem, dass ihr euch darüber einig werden müßt, wer dafür in Frage kommt.

Liebe Grüße und frohe Festtage,
Ruhelos

Hallo Claudia Aberle,
leider kann ich darauf keine Antwort geben, da ich mich mit Gesellschaftsrecht gar nicht auskenne.
Bei einer GbR sind auf alle Fälle mindestens zwei oder mehrere Personen beteiligt. Sollte es zum Erbfall kommen, wird es wahrscheinlich kompliziert.
Ich würde mich an Deiner Stelle bzw. Deiner Eltern unbedingt von einem kompetenten Anwalt für Gesellschafts- als auch Erbrecht beraten lassen. Nur so lassen sich späterere Streitigkeiten wahrscheinlich minimieren. Für mich hört es sich so an, dass es sonst nie Einigkeit geben würde.
Ich wünsche noch einen schönen Weihnachtstag.
Freundliche Grüsse
Lara50

Lösungsmöglichkeiten gibt es in derartigen Fällen viele. Die richtige zu finden, hängt von der Berücksichtigung a l l e r Umstände, Wünsche, Ansprüche u.ä. ab. Ohne Notar werden Sie wohl nicht auskommen, da treffende Formulierungen vonnöten ssind!
Der Notar benötigt entsprechend Zeit, um alle betreffenden Lebens- und Vermögenssituationen abzufragen, um dann die vielen Regelungsalternativen mit den persönlichen Wünschen (und Steuerfragen) abzustimmen/zu diskutieren. Lösungen, bei denen bereits jetzt erkennbar ist, dass sich Streit nicht vermeiden lassen wird, sollten unbedingt ausscheiden. Offenbar wird es nötig sein, eine unparteiische Person (Institution) zu installieren, die bei Meinungsstreit nachhaltig und respektvoll entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Wesertal 
H.G

hallo, es gibt ja div. Mehrheiten die in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt werden müssen.
Dem entsprechend ergibt sich die Mehrheit von z.B. von 3/4 nach GmbH - Recht ( HGB) die bei gleichen anteilen ja nicht erreicht wird.
Dieses Thema ist so komplex und anfällig, hier würde ich einen Experten für Gesellschaftsrecht ziuziehen.
Viel Glück

Hallo Claudia diese Frage kann ich Dir leider nicht
beantworten.
l.G.das Schattengras

Hallo Frau Aberle,

es gibt jede Menge Möglichkeiten, dies zu regeln. Aber das kann ich Ihnen in diesem Rahmen nicht alles auseinandersetzen. Wenn Ihren Eltern daran gelegen ist, eine Regelung zu treffen, kann ich nur den Gang zu einem Notar empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ich kann dir nicht wirklich helfen, sorry!
Deine Eltern sollten sich überlegen, wem Sie etwas vererben möchten.
Sie könnten dich als Alleinerben bestimmen und für deine Geschwister Vermächnisse aussetzen, dann hast du die „Gewalt“ aber deine Geschwister gehen nicht leer aus!
Sonst fällt mir nichts ein!