mein Mann hat mit Seiner Ex-Frau vor 2 Eigentumswohnungen gekauft.
Seine Ex-Frau ist nach einiger Zeit ausgewandet und hat Ihm beide Wohnungen im Grundbuch per Notar überschreiben lassen. (er hat auch all die Jahre die Kreditrate allein bedient. In den Unterlagen des Notars steht, das sie damit nicht aus den Schulden an die Bank entlassen ist.
Hierfür müsste Sie einige Unterlagen vorlegen und das hat sie bis heute nicht getan.
Die Wohnungen haben einen nicht gerade guten Zustand und 1 ist seit über einem Jahr nicht vermietet.
Also alles in allem ein Verlustgeschäft, welches uns so langsam aber sicher in den Ruin treibt.
Desweiteren besitzen wir ein Haus. Für welches die Lebensversicherung meines Mannes bürgt.
Nun meine Frage.
Was passiert, sollte minem Mann etwas zustossen?
Muss ich dann das Erbe ausschlagen um nicht für die Wohnungen Haften zu müssen? Oder kann ich es annehmen?
Ich bin nicht berufstätig, da ich 2 kleine Kinder habe also wäre das Haften für die Wohnungen, mein Freifahrtschein für die Gosse.
P.S. Haben der Bank schon mitgeteilt das wir die Wohnungen veräussrn wollen, wenn es sein muss auch mit kleinem Verlust. Doch seit 2 Jahren reagieren die nicht. Auch versuche die Wohnungen selber los zu werden sind gescheitert.
Hallo,
der Vorgang hat etwas unlogisches in sich.
Wenn Ihr Ehemann die Wohnungen überschrieben bekommen hat, hätte die Ex-Ehefrau aus der Haftung entlassen werden müssen, da sie ja nichts mehr mit den Objekten zu tun hat. Das zu bewerkstelligen war ausschließlich die Aufgabe Ihres Ehemannes. Wenn die Wohnungen, oder die eine Wohnung wertlos ist und nur Kosten verursacht, müssen Sie die Wohnung halt günstig verkaufen. Einen Makler (über die Bank oder LBS, oder so, keinen, der sich selbst bereichert). Die 1. Ehefrau hat mit der Sache nichts mehr zu tun. Sie hat auch nichts zu tun! Evtl. lesen Sie noch einmal den Vertrag. Warum soll diese denn noch Unterlagen vorlegen, wenn sie aus der Sache heraus ist.
Eine Erbschaftsausschlagung, wenn Ihr Ehemann verstirbt geht auch völlig daneben!
Dann verlieren Sie doch alles, auch das Haus. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Die Bank, die die Wohnungen finanziert hat, brauchen Sie auch nicht zu fragen. Wer Eigentümer ist, kann trotz Schulden verkaufen. Aus dem Erlös müssen dann nur die Schulden getilgt werden (können). Die finanzierende Bank reagiert auch nicht, wenn Sie eine beabsichtigte Veräußerung anzeigen. Das ist allein die Sache Ihre Mannes und Ihre.
Ich hoffe geholfen zu haben. Sonst fragen Sie noch einmal nach.
MfG
PB
Im Erbfall würden Sie und Ihre Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge den Nachlass Ihres Mannes erben, soweit dieser kein wirksames Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat.
Sinnvoll wäre die Errichtung eines Testaments, damit eine Erbengemeinschaft mit den Kindern nicht entsteht.
Soweit der Nachlass nicht überschuldet ist, sollte das Erbe angenommen werden.
Andernfalls könnte die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll sein.
Sie sollten zunächst versuchen, die Grundstücke in Schuss zu bringen, damit eine Vermietung (oder ein Verkauf) ermöglicht wird.
Gegebenenfalls sollten Sie die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen.
Einer vorheriges Einverständnis der Banken benötigen Sie nicht. Erst wenn ein Kaufinteressent da ist, der eine bestimmten Kaufpreis bietet, wird in die Bank entscheiden, ob und inwieweit Sie (bzw. Ihr Mann) von den Schulden befreit werden.
Gerade im Hinblick auf Ihre Kinder, sollten an den Abschluss einer Risikolebensversicherung (also ohne Ansparung von Kapital) gedacht werden, um Ihre Versorgung zu sichern. Das ist bereits für kleines Geld möglich.
Gerne bin ich Ihnen bzw. Ihrem Mann bei der Errichtung eines Testaments behilflich.
Ihnen kann ich auch für die Nutzung des kostenlosen Online Vorsorgeordner empfehlen,
unter: http//:www.Vorsorgeordnung.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
ganz leicht tu ich mir nicht, deine Frage zu beantworten, weil du manches etwas unklar schreibst. Schon im ersten Satz fehlt (mindestens) ein Wort.
Was mir schleierhaft ist und was ich konkret noch wissen müsste:
was hätte seine Ex denn noch vorlegen müssen ? Es ist außergewöhnlich, dass von ihr noch etwas verlangt wird; der Normalfall ist eigentlich, dass der künftige Alleinschuldner (dein Mann) noch Unterlagen beibringen muss,
ist dein Mann schon als Alleineigentümer im GRUNDBUCH eingetragen oder existiert nur die notarielle Urkunde ?
Grundsätzlich gilt: wenn dein Mann verstirbt, tritt gesetzliche Erbfolge ein. In der Regel erbt der Ehegatte (also du) die Hälfte und all seine Kinder (aus welcher Ehe auch immer) die andere Hälfte. Sinnvoll wäre aber, dass dein Mann ein Testament macht, in dem er dich zur Alleinerbin bestimmt, damit du auch wirklich handlungsfähig bist und nicht (etwa weil minderjährige Kinder beteiligt sind) auf das Familiengericht angewiesen bist.
Ob du (und ggf. die Kinder) dann das Erbe ausschlagen sollten, kann man schwer sagen. Du musst per Saldo rechnen: erbe ich mehr, als Schulden da sind ? Oder sind die Schulden höher als der Wert des Nachlassvermögens ? Das kann man heute kaum entscheiden. Spätestens dann, wenn du erbst, solltest du versuchen, die Wohnungen oder zumindest eine davon zu verkaufen, was du als Erbin ja tun kannst. Selbst als testamentarische Alleinerbin könntest du aber notfalls das Erbe noch ausschlagen (würdest dann aber auch das Haus verlieren).
Tatsächlich wäre es sinnvoll, die Wohnungen jetzt zu verkaufen, denn der Immobilienmarkt ist belebt wie lange nicht mehr. Es ist mir schleierhaft, warum es gerade jetzt nicht möglich sein sollte, die Wohnungen zu verkaufen. Wart ihr denn schon bei einem Makler ?
Die Zustimmung der Bank braucht ihr zum Verkauf nicht, aber: Ihr solltet in den Kreditunterlagen nachsehen, wie lange die Kredite noch laufen. Abhängig von der Länge der Restlaufzeit fällt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, die ihr natürlich vermeiden solltet. Fragt euere Bank konkret nach der Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung.
hallo,
ein erbe ausschlagen,hätte halt dann auch zur folge,dass auf das haus auch verzichtet wird.man kann nur einem gesamten erbe widersprechen,nicht nur teilen davon.viel.kann das haus schonmal nur auf Sie überschrieben werden?auch wenn man nicht hofft,dass dem mann etwas zustösst,so ist es dann oft,wenn der fall wirklich eintritt so,dass die angehörigen zum sozialfall werden.
versuchen Sie diese wohnungen zu veräussern,oder billig zu vermieten,um den verlust zu minimieren.
viel glück
hallo sasi09
wenn man ein erbe antritt, so übernimmt man auch eventuelle schulden des verstorbenen.
was den fall mit der ex frau betrifft, kann nur ein anwalt weiterhelfen. sollte alles nichts helfen, sollten sie die wohnungen verkaufen.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
lg sicha
Ich würde schleunigst schauen, dass ich diese Wohnungen wegbekomme, weil das Erbe Ihres Mannes auszuschlagen bedeutet, dass Sie auch Ihr gemeinsames Haus ausschlagen würden und die Lebensversicherung, eben alles, was zum Erbe Ihres Mannes gehört.
Lieber die Wohnungen mit kleinem Verlust weg, als nachher mit zwei kleinen Kindern ohne was dazu stehen oder schlimmstenfalls mit einem Berg voll schulden.
Da Ihr Mann Alleineigentümer ist, kann er doch einfach handeln und muss auch auf die Ex- Frau keine Rücksicht nehmen.
da Dein Mann Eigentümer ist, kann er jederzeit über die Wohnungen frei verfügen., eine Mitwirkung der Ex-Frau ist nicht erforderlich. Der Bank ist es völlig egal, ob Ihrt die Wohznungen verkaufen wollt, da müsst Ihr Euch alleine drum kümmern. Warum sind die Wohnungen nicht vermietet - das ist die Verwandlung von Geld in Konfetti.
Wenn Deinem Mann etwas zustößt und die Summe des gesamten (Wert 2 Wohnungen + Haus) geringer ist als die Summe der dann noch offenen Schulden musst Du das Erbe ausschlagen.
Es geht um die eingetragene Grundschuld für die Bank.
Nach Begleichung des Darlehns für die Wohnungen kann , aber muss die Grundschuld nicht gelöscht werden. Die Grundschuld kann bestehen bleiben und Sie können dann bei Ihrer Hausbank wieder einen Kredit darauf aufnehmen.