Guten Abend ich bin auch Ratlos.
Mein Mann hat das Haus seiner Oma geerbt und steht
allein im Grundbuch, er hat einen leiblichen Sohn aus einer
vorherigen Berziehung (nicht Ehe) . Wir wollen dort auf dem
Grundstück ein neues Haus bauen. Wie sieht es aus wenn meinem Mann was passiert Erbt dann sein leiblicher Sohn das Grundstück allein oder hab ich auch einen Anteil.
Ist es besser wenn ich mich nachtragen lasse bevor wir mit Bauen anfangen.
Vielen Dank
2 wichtige Antworten gibt´s hierauf:
- Zum Nachlaß eines Verstorbenen (Erblasser) gehört alles das, was ihm gehört - also besonders die Immobilie, je nach dem ob er im Grundbuch allein oder zu einem Anteil eingetragen steht. Die Grundbucheintrgung ist also äusserst wichtig.
- Nach diesem Nachlaßbestand richten sich die Ansprüche des nichtehelichen Sohnes.
Fazit: Wenn Sie für den Fall des Erstversterbens des Gatten besser abgesichert sein möchten, dann sollten Sie so schnell wie möglich im Grundbuch miteingetragen werden (als Miteigentümerin oder zumindest als Nießbraucherin oder Wohnberechtigte -letztere kann günstiger sein-). Vor allem dann, wenn Sie mit investieren.
Eine gute Regelung kann sein, wenn zusammen mit dem Sohn ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag vor einem Notar geschlossen wird. Der Notar beantwortet hierzu alle Fragen kostenneutral!
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus Niedersachsen
H.Gintemann
Danke schon mal ,
dann gibt es da noch eine Frage.
Mein Mann hat einen Bruder er hat auf das erbe der Oma verzichtet so das mein Mann das Grundstück allein
bekommen hat, wie verhält es sich da wenn mein Mann
stirbt da hat ja sein Bruder wieder neues Erbrecht oder ?