mal angenommen, es ergeben sich nachfolgend beschriebene Situationen. Wie müsste man damit umgehen. Ich hoffe es gibt eine spannende Diskussion.
Situation I:
B ist Kind des A.
A kauft ein Haus und steht alleine im Grundbuch.
Erst nach dem Hauskauf heiraten B und C, aber vor dem Tod von A.
A verstirbt und B erbt das Haus.
Fragen:
Hat C Ansprüche gegenüber B bzgl. dem Haus, wenn …
I.1) B und C verheiratet sind?
I.2) nach dem Tod von A, B und C geschieden werden?
I.3) Wie lassen sich evtl. Ansprüche von C ausschließen?
Situation II:
B ist Kind des A.
A kauft ein Haus. A und B stehen jetzt beide im Grundbuch.
Erst nach dem Hauskauf heiraten B und C, aber vor dem Tod von A.
A verstirbt und B erbt das Haus.
Fragen:
Hat C Ansprüche gegenüber B bzgl. dem Haus, wenn …
II.1) B und C verheiratet sind?
II.2) nach dem Tod von A, B und C geschieden werden?
II.3) Wie lassen sich evtl. Ansprüche von C ausschließen?
das würde nur bei einer gütergemeinschaft der fall sein.bei einem zugewinn fällt ein erbe nicht mit hinein,sondern nur die wertsteigerung deselbigen und bei einer gütertrennung logischerweise erst recht nicht.
Hi, C hat in keinem der geschilderten Fälle Anspruch auf das Erbe und Eigentum von B.
Lediglich wenn beide in Gütergemeinschaft leben hat C nach der Scheidung Anspruch auf den Zugewinnausgleich.
Vor der Eheschliessung Gütertrennung vereinbaren.
MfG ramses90