Erbrecht / Gütertrennung / Zugewinn /Ehevertrag

Hallo in die Runde,

mal angenommen, es ergeben sich nachfolgend beschriebene Situationen. Wie müsste man damit umgehen. Ich hoffe es gibt eine spannende Diskussion.

Situation I:

B ist Kind des A.
A kauft ein Haus und steht alleine im Grundbuch.
Erst nach dem Hauskauf heiraten B und C, aber vor dem Tod von A.
A verstirbt und B erbt das Haus.

Fragen:
Hat C Ansprüche gegenüber B bzgl. dem Haus, wenn …

I.1) B und C verheiratet sind?
I.2) nach dem Tod von A, B und C geschieden werden?

I.3) Wie lassen sich evtl. Ansprüche von C ausschließen?

Situation II:
B ist Kind des A.
A kauft ein Haus. A und B stehen jetzt beide im Grundbuch.
Erst nach dem Hauskauf heiraten B und C, aber vor dem Tod von A.
A verstirbt und B erbt das Haus.

Fragen:
Hat C Ansprüche gegenüber B bzgl. dem Haus, wenn …

II.1) B und C verheiratet sind?
II.2) nach dem Tod von A, B und C geschieden werden?

II.3) Wie lassen sich evtl. Ansprüche von C ausschließen?

Vielen Dank und bis denne,
Kluntjes

das würde nur bei einer gütergemeinschaft der fall sein.bei einem zugewinn fällt ein erbe nicht mit hinein,sondern nur die wertsteigerung deselbigen und bei einer gütertrennung logischerweise erst recht nicht.

Hi, C hat in keinem der geschilderten Fälle Anspruch auf das Erbe und Eigentum von B.
Lediglich wenn beide in Gütergemeinschaft leben hat C nach der Scheidung Anspruch auf den Zugewinnausgleich.

Vor der Eheschliessung Gütertrennung vereinbaren.
MfG ramses90

Hallo Kluntjes,

zu Situation I:
C hat keinen Anspruch auf das Erbe nach A.
Egal, ob sie vorher oder nachher geheiratet haben.

Situation II:
Sobald B im Grundbuch eingetragen ist (auch wenns nur zu einem Teil ist), hat C Ansprüche gegenüber B im Falle einer Scheidung.

Also: Ehevertrag - so grausam das auch ist :smile:))

LG von der Blonden

Moin,

Situation II:
Sobald B im Grundbuch eingetragen ist (auch wenns nur zu einem
Teil ist), hat C Ansprüche gegenüber B im Falle einer
Scheidung.

Woraus sollten sich die den ergeben?

Gruß

TET

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