Erbrecht: Hat der Notar sich verrechnet?

Vielleicht hat ein Experte Lust, sich dieses Beispiel aus dem Buch “Recht für Ahnungslose” (1987) anzugucken:

Eltern sind Erblasser (beide tot)

Ursprünglich 4 Kinder:

  1. Kind A bereits verstorben, kein Ehemann, kein Kind (fällt somit im Grunde raus, oder?)
  2. Kind B lebt noch und erbt ein Drittel
  3. Kind C auch verstorben, hat zwei Kinder (Enkel der Erblasser), die also beide je ein Sechstel erben.
  4. Kind D auch verstorben, aber es gibt noch einen Ehemann und drei Kinder (Enkel der Erblasser. Ich wäre jetzt bei einem Sechstel für den Ehemann und je ein Achtzehntel für die Kinder. Der Autor kommt aber auf ein Achtel (?) und je 5/72 pro Kind!

Der Autor ist (war 1987) Notar, muss es eigentlich wissen. Wer klärt mich auf?

Der Schwiegersohn erbt bei gesetzlicher Erbfolge in diesem Fall gar nicht! Er könnte nur dann erben, wenn die Ehefrau erst nach dem letzten Elternteil verstorben wäre. Davon ist in der Fallschilderung aber nicht die Rede. Dann würde der elterliche Erbteil zunächst bei der Tochter landen, die ihn dann wieder weiter vererben würde. Und dann bekäme der Schwiegersohn als Erbe seiner Frau je nach Güterstand einen Erbteil. Das wäre aber ein vollkommen unabhängiger zweiter Erbfall.

Implizit geht man vom deutschen Erbrecht aus. Lt. einer KI könnte aber fremdes Erbrecht gelten (wo die Berechnung dann doch passt)

Das soll wohl so sein. (@M_L_ , das ist ein fiktives Beispiel zu deutschem Recht)

Das ganze ist nicht real, hat sich der Autor ausgedacht. Wie gesagt, damals praktisierender Notar. Das Buch ist bewusst einfach geschrieben, um Laien eine erste Vorstellung vom deutschen Recht zu vermitteln. Der Text hier ist aber von mir und möglicherweise ungenau oder falsch.

Die Eltern sind 1944 bei einem Bombenangriff gestorben.

Die Ehefrau (Kind D) stirbt erst viel später. Und noch später soll offenbar das Grundstück der Eltern verkauft und das Geld unter den Erben aufgeteilt werden.

Was würde denn der Ehemann bekommen? Bei Zugewinngemeinschaft oder einem anderen Güterstand?

Kann man auf den Bruchwert kommen?