angenommen folgender Fall: Ein Wohnungseigentümer möchte bei einem Notar für einen notariellen Vorgang (der VOR dem Erwerb der Wohnung stattfand) Einsicht in zugehörige Unterlagen erhalten. Der Notar wurde also einst von einem Voreigentümer beauftragt. Der jetzige Eigentümer beruft sich darauf, dass er Rechtsnachfolger ist und somit Einsicht bekommen dürfte.
Weiter angenommen: der Eigentümer schreibt einen Brief an den betreffenden Notar und bittet um Übersendung der entsprechenden Unterlagen mit der Bereitschaft, die Kosten für die Kopien zu übernehmen.
Selbst nach Wochen hat der Notar bisher noch nicht reagiert.
Wie wäre hier die Rechtslage:
hat der Eigentümer ein Auskunftsrecht?
wie kann man den Notar bewegen, diese Auskunft zu erteilen?
Welche Auskünfte hier dem Rechtsnachfolger erteilt werden dürfen und eventuell gar erteilt werden müssen (dazu fiele mir jetzt aus der Lamäng nichts ein), hängt ganz davon ab, um welche Unterlagen es konkret geht.
Hä?
Es war doch nicht von den Rechten der Etagenwohnung die Rede, sondern von Rechten des Eigentümers dieser Etagenwohnung. In aller Regel handelt es sich bei einem solchen doch um ein Subjekt.
Natürlich kann man fragen, bis man selber oder der Notar vor Ärger bewußtlos wird, aber man wird dennoch keine Informationen erhalten. Zwar ist der Käufer einer Immobilie Einzelrechtsnachfolger was die Immobilie angeht, nicht aber Rechtsnachfolger in Bezug auf den vorherigen Eigentümer als Person bzw. Auftraggeber des Notars.
Anders formuliert: alles, was die Immobilie betrifft und Wirkung ggü. Dritten entfaltet, steht im Grundbuch. Ist irgendetwas vor dem Notar verhandelt worden, was zu einem Rechtsmangel führt, führt das gem. Kaufvertrag zu einem Schadensersatzanspruch. Alles andere, was zuvor passiert ist, kann dem neuen Eigentümer eigentlich egal sein.
Im übrigen sei der Eigentümer noch auf die Verschwiegenheitspflicht gem. § 203 StGB verwiesen, die es dem Notar sowieso nicht erlaubt, fremde Geheimnisse preiszugeben - egal ob mit oder ohne Kostenerstattung.
Naja, die Information, ob ein Brief angekommen ist und ob man eine Antwort erhalten wird, wird man sicherlich erhalten, aber der Inhalt der Antwort - so man denn eine erhält - wird in etwa lauten
"Sehr geehrter Herr heinzi,
vielen Dank für Ihr Schrieben vom … Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Auskunft erteilen können und verweisen in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, die uns als Notar auferlegt ist. Sofern Sie zu diesem Geschäftsvorfall weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den vorherigen Eigentümer.
Man kann m.E. durchaus erwarten, dass der Notar antwortet, auch wenn diese Antwort so ausfällt wie in Deinem Posting. Falls der Brief nicht tatsächlich irgendwie verschwunden ist, halte ich es für sehr unhöflich, auf eine Anfrage in keiner Weise zu reagieren. Deshalb würde ich anrufen und fragen, ob mein Brief angekommen ist.
Gruß,
Eva
Naja, die Fragen waren ja:
hat der Eigentümer ein Auskunftsrecht?
wie kann man den Notar bewegen, diese Auskunft zu erteilen?
Die Antworten lauten „nein“ und „nein“. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß man eine Antwort (auch eine negative) bekommen sollte, aber andererseits hat man es hier mit einem Notar zu tun und der macht eigentlich nur etwas, wenn er dafür Geld bekommt und das ist hier nicht zu erwarten. Insofern könnte ich noch nachvollziehen, daß man nicht zuletzt im Hinblick auf die Absurdität des Anliegens einfach mal gar nicht antwortet.
Das weiß man doch ohne Antwort auch, wenn man die Antworten hier denn mal gelesen hätte.
Magst du das nicht vielleicht doch nachholen?
Oder willst du allen Ernstes dem Fragesteller durch den äußerst sinnvollen Tipp helfen, dass er noch einen Brief schreiben und dann anrufen soll, nur damit er vielleicht erfährt, ob der erste Brief angekommen ist?
???
Das sehe ich nicht so, daß Du keine Rechte hast.
Grundbuch —> Grundbuchamt, wurde bereits genannt.
Wenn es was Bauliches ist, dann Bauamt. Auch der Verwalter muß entsprechende Unterlagen haben, die Dir zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden müssen.
Nur mal als kleiner Hinweis, warum Du vom Notar keine Auskunft bekommen wirst (außer dem schon genannten Verschwiegenheits-§): ein Notar führt keine Akte über eine bestimmte Wohnung, sondern er führt Mandanten-Akten.
Bei einer fremden Mandanten-Akte aus grauer Vorzeit:
bist Du schlichtweg (sorry!) ein unbeteiligter Dritter, auch wenn Dir jetzt diese Wohnung gehört.
Vielleicht sagst Du etwas konkreter, was das Problem ist?
im angenommenen Fall geht es um eine Wohnanlage mit ca. 120 Eigentümern.
Vor einigen Jahren wurden die unausgebauten Dachgeschosse zu Wohnungen ausgebaut. Die Umwidmung von nicht zu Wohnzwecken dienendem Teileigentum in Wohnungseigentum wurde bei allen Dachgeschossen nicht vollzogen. Mit Ausnahme einer Wohnung, wo es von einem Voreigentümer derjenigen Wohnung vor einigen Jahren vollzogen wurde. Alle anderen Anträge wurden bisher stets vom Amtsgericht abgelehnt. In der Regel wurde als Grund die fehlende Zustimmung der übrigen Eigentümer genannt.
Nun sind natürlich alle anderen Eigentümer interessiert, wie das möglich war und baten den Eigentümer jener Wohnung, den Notar um Auskunft zu bitten.
Heißt das, der Dachgeschoß-Ausbau erfolgte „schwarz“, d.h. ohne behördliche Genehmigung?
Es wurde Teileigentum verkauft und die Neu-Eigentümer haben den Ausbau in Eigenregie durchgeführt?
Die Teilungserklärung wurde auch nicht geändert?
Mmmhhh, schwer vorstellbar.
Hast Du schon versucht, diesen Voreigentümer zu kontaktieren?
Diese übrigen Eigentümer verweigern jetzt(?) ihre Zustimmung, obwohl sie dem Dachgeschoß-Ausbau seinerzeit zugestimmt haben?
An dieser Stelle kann ich das Ganze nicht mehr so recht nachvollziehen.
Oder Du hast was ausgelassen, was zum Verständnis wichtig wäre?
Ich würde als erstes die Protokolle der ET-Versammlungen lesen und zwar ab Datum, als der Dachgeschoß-Ausbau beschlossen wurde. Ich weiß es zwar nicht, bin mir aber ziemlich sicher, daß aufgrund der notwendigen Anschlüsse der neu-errichteten Wohnungen an das Gemeinschaftseigentum (Heizung, Wasser, evtl. auch Gas, Allgemeinstrom) dazu ein einstimmiger Beschluß erforderlich war.
Protokolle gibt’s beim Verwalter. Falls der mauert - warum auch immer - einen der „Alt“-Eigentümer aus den unteren Etagen fragen.
@C_Punkt liest Du noch mit und hast eine Idee?
Idee wie sowas möglich ist (als Erklärung für mich) und Idee für den UP (weiteres Vorgehen).
ich konkretisiere den hypothetischen Fall mal etwas:
Der Notar wurde von einem der Dachgeschosseigentümer bereits befragt und meint, dass eine Umwandlung nur mit Zustimmung aller übrigen (also ca. 120) Eigentümer möglich ist – also quasi nicht durchführbar.
Das Beste ist es wohl, dass sich die interessierten Dachgeschosseigentümer zusammenschließen und einen Anwalt nehmen.
Folgender Ablauf wäre denkbar:
Der Anwalt prüft vorerst grundlegend die Teilungserklärung, die wahrscheinlich pauschale Zustimmungen für eine Umwandlung enthält (zwar nicht in dem Wortlaut, aber das möge der Anwalt prüfen)
zusätzlich könnte der Anwalt versuchen, zu ermitteln wie die Umwandlung bei jener einen Wohnung geklappt hat
dann könnte der Anwalt eine Erfolgsschätung abgeben und die DG-Eigentümer können entscheiden, ob nun die Umwandlung konkret durchgeführt werden soll
fraglich ist, ob man das dann gesammelt für alle Eigentümer oder jeder für sich machen sollte.
Grundsätzlich dürfte der Kostenfaktor eine entscheidende Rolle spielen: Die DG-Eigentümer sind zurückhaltend bei schlechten Erfolgsaussichten und fürchten, dass außer Spesen nichts gewesen ist.
Habt ihr Meinungen dazu oder könnte man sich den weiteren Verlauf dieses hypothetischen Falles anders vorstellen?