Hallo,
angenommen folgender Fall: Ein Wohnungseigentümer möchte bei einem Notar für einen notariellen Vorgang (der VOR dem Erwerb der Wohnung stattfand) Einsicht in zugehörige Unterlagen erhalten. Der Notar wurde also einst von einem Voreigentümer beauftragt. Der jetzige Eigentümer beruft sich darauf, dass er Rechtsnachfolger ist und somit Einsicht bekommen dürfte.
Weiter angenommen: der Eigentümer schreibt einen Brief an den betreffenden Notar und bittet um Übersendung der entsprechenden Unterlagen mit der Bereitschaft, die Kosten für die Kopien zu übernehmen.
Selbst nach Wochen hat der Notar bisher noch nicht reagiert.
Wie wäre hier die Rechtslage:
- hat der Eigentümer ein Auskunftsrecht?
- wie kann man den Notar bewegen, diese Auskunft zu erteilen?
Danke und liebe Grüße
Heinzi