Hallo,
angenommen man hat telefonisch einen Notar gebeten, einen Vertrag z.B. zur Veräusserung einer Immobilie gegeben.
Ein paar Tage später ruft angenommen der Immo-Makler an, und teilt mit, dass der Verkauf nicht stattfände, weil der Käufer abgesprungen ist, und der Makler teilt noch mit, das er bereits mit dem Notor gesprochen hat, und mitgeteilt hat, das alles „abgebrochen“ werden soll.
Angenommen einige Tage später erhält der Auftrageber, der mit dem Notar gesprochen hat, nun eine Rechnung. Dieser telefoniert nun mit dem Notar, und möchte die Rechnung auch begleichen. Er fragt aber warum denn so schnell und in dieser Höhe eine Rechnung gestellt wurde, obwohl doch der Makler rechtzeitig die Umstände mitgeteilt hat.
Angenommen, der Notar wird nun etwas unverschämt, und äusser Bemerkungen in der Art, man solle dahin gehen, wo der „Pfeffer“ wächst, wenn man das nicht bezahlen wolle.
Nun setzt der Auftraggeber angenommen einen Brief auf, in dem er dem Notar mitteilt, dass nun kein Vertrauen mehr vorhanden ist, und alle jetzigen und zukünftigen Aktivitäten nicht weiter mit Ihm „dem Notar“ verfolgt werden sollen. Es liege ein Scheck über die halbe in Rechnung gestellte Summe bei, zusammen mit den erstellten Verträgen.
Ist es angenommen unter der Maßgabe, das der Notar mit seiner Wortwahl „sehr ungewöhnlich“ vorgegangen ist möglich, auf diese Weise die Rechnung des N zu kürzen?
Was ist, wenn angenommen der Notor den Restbetrag fordert? Kann er ihn einklagen? Welche Chancen hätte der Auftraggeber, z.B. aufgrund der „Beleidigungen“ des N dem Auftraggeber gegenüber?
Danke für euer Feedback
Grüße
Jürgen