Mahnung vom Notar?

Hallo,

angenommen man hat telefonisch einen Notar gebeten, einen Vertrag z.B. zur Veräusserung einer Immobilie gegeben.

Ein paar Tage später ruft angenommen der Immo-Makler an, und teilt mit, dass der Verkauf nicht stattfände, weil der Käufer abgesprungen ist, und der Makler teilt noch mit, das er bereits mit dem Notor gesprochen hat, und mitgeteilt hat, das alles „abgebrochen“ werden soll.

Angenommen einige Tage später erhält der Auftrageber, der mit dem Notar gesprochen hat, nun eine Rechnung. Dieser telefoniert nun mit dem Notar, und möchte die Rechnung auch begleichen. Er fragt aber warum denn so schnell und in dieser Höhe eine Rechnung gestellt wurde, obwohl doch der Makler rechtzeitig die Umstände mitgeteilt hat.

Angenommen, der Notar wird nun etwas unverschämt, und äusser Bemerkungen in der Art, man solle dahin gehen, wo der „Pfeffer“ wächst, wenn man das nicht bezahlen wolle.

Nun setzt der Auftraggeber angenommen einen Brief auf, in dem er dem Notar mitteilt, dass nun kein Vertrauen mehr vorhanden ist, und alle jetzigen und zukünftigen Aktivitäten nicht weiter mit Ihm „dem Notar“ verfolgt werden sollen. Es liege ein Scheck über die halbe in Rechnung gestellte Summe bei, zusammen mit den erstellten Verträgen.

Ist es angenommen unter der Maßgabe, das der Notar mit seiner Wortwahl „sehr ungewöhnlich“ vorgegangen ist möglich, auf diese Weise die Rechnung des N zu kürzen?

Was ist, wenn angenommen der Notor den Restbetrag fordert? Kann er ihn einklagen? Welche Chancen hätte der Auftraggeber, z.B. aufgrund der „Beleidigungen“ des N dem Auftraggeber gegenüber?

Danke für euer Feedback

Grüße
Jürgen

Ach komm, das ist doch versteckte Kamera, oder? Ich meine, diese Frage hier kann doch nicht ernst gemeint sein:

Ist es angenommen unter der Maßgabe, das der Notar mit seiner
Wortwahl „sehr ungewöhnlich“ vorgegangen ist möglich, auf
diese Weise die Rechnung des N zu kürzen?

Levay

rechtherzlichen Dank :frowning:
Hallo Levay,

rechtherzlichen Dank für deine Antwort, die nun dazu führt, das ich garantiert keine Antworten von anderen mehr zu erwarten habe.

Ich frage mich manchmal, wofür dieses Forum eigentlich ist? Dafür das man blöde Antworten bekommt von Leuten, die sich nicht vorstellen können, das es Notare gibt, die sich genau so verhalten, wie ich es beschrieben habe? Ich meine, was denken sich eigentlich manche Leute? Das ich aus Zeitvertreib und Langeweile hier irgend eienn Blödsinn reinschreibe?

Für alle, die es immer noch nicht kapiert haben; meine Frage war ernst gemeint, aber ich denke wir vergessen das Ganze jetzt einfach.

@Admin / Mod; was meinen Sie? Soll ich mich bei „wer-weiss-was“ abmelden? Ich meine, meine Fragen werden ja sowieso nicht beantwortet. Oder anders gesagt/gefragt; wenn man solche Fragen nicht stellen darf, wofür ist dann dieses Forum? Wenn man mich ausschlissen will (mit meinen Fragen, die ernst gemeint sind) dann kann ich mich auch gleich selber abmelden.

Ich bin echt sauer.

Grüße
Jürgen
PS: das Telefongespräch wurde von einer 3. Person mitgehört. Der Notar hat wörtlich gesagt; „ich kriege SO EINEN HALZ“, wenn ich höre, das Sie nach dem Rechnungsbetrag fragen. Und; „wenn Sie das nicht bezahlen wollen, dann können Sie dahin gehen, wo der Pfeffer wächst“. Dabei habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich habe im ruhigen Ton gefragt. Nur gefragt. Und der Notar ist es gewesen, der ausgerastet ist. Aber wie schon gesagt; anscheinend sind mache Dinge die ich so erlebe für andere nicht vorstellebar. Nun, wer sich nicht in die Lage anderer versetzen kann, der sollte auch nicht als „Berater“, oder „Antworter“ in wer-weiss-was auftreten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

angenommen, du gehst zum Bäcker deines Vertrauens und kaufst ein Brot für € 3,50. Jetzt ist der Bäcker aber seeehr unfreundlich zu dir. Darfst du dann das Brot für € 1,75 mitnehmen? Das ist das, was Levay meinte, die Antwort ist so offensichtlich, dass die Frage gar nicht erst gestellt werden muss.

Ralph

Hallo Levay,

rechtherzlichen Dank für deine Antwort, die nun dazu führt,
das ich garantiert keine Antworten von anderen mehr zu
erwarten habe.

Ich frage mich manchmal, wofür dieses Forum eigentlich ist?
Dafür das man blöde Antworten bekommt von Leuten, die sich
nicht vorstellen können, das es Notare gibt, die sich genau so
verhalten, wie ich es beschrieben habe? Ich meine, was denken
sich eigentlich manche Leute? Das ich aus Zeitvertreib und
Langeweile hier irgend eienn Blödsinn reinschreibe?

Für alle, die es immer noch nicht kapiert haben; meine Frage
war ernst gemeint, aber ich denke wir vergessen das Ganze
jetzt einfach.

@Admin / Mod; was meinen Sie? Soll ich mich bei
„wer-weiss-was“ abmelden? Ich meine, meine Fragen werden ja
sowieso nicht beantwortet. Oder anders gesagt/gefragt; wenn
man solche Fragen nicht stellen darf, wofür ist dann dieses
Forum? Wenn man mich ausschlissen will (mit meinen Fragen, die
ernst gemeint sind) dann kann ich mich auch gleich selber
abmelden.

Ich bin echt sauer.

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

ich denke so hat Leavey es gar nicht gemeint. Die Sache ist einfach die, das Deine Begründung für die Kürzung einer Rechnung nicht ausreichend ist. Der Notar hat seine Arbeit gemacht und dafür, das der Vertrag nicht zustandegekommen ist kann er nichts. Falls Du Dich ungerecht behandelt fühlst kannst Du Dich an die Notarkammern wenden, vielleicht können die Dir auch sagen ob die Rechnung der Höhe nach gerechtfertigt ist. Die Bundesnotarkammer sitzt in Berlin, die kann Dir die Adresse für die Kammer Deines Bundeslandes nennen. (Ich hab jetzt nicht nachgeguckt woher Du bist, aber bei uns in Bayern ist sie in München) Ich kann gut nachvollziehen wie Du Dich fühlst, auch ich habe Probleme mit einem Notar. Dieser hat bei einer offensichtlich testierunfähigen Person ein Testament errichtet, er hat die Testierfähigkeit noch nicht mal geprüft. Wir müssen jetzt nachweisen, das Testierunfähigkeit bestanden hat und sind jetzt schon seit 1 1/2 Jahren vor Gericht (immernoch erste Instanz)! Die Unfähigkeit dieses Notars kostet und nicht nur einen Haufen Geld, sondern auch jede Menge Nerven!

[MOD] Re: rechtherzlichen Dank :frowning:
Hallo,

@Admin / Mod; was meinen Sie? Soll ich mich bei
„wer-weiss-was“ abmelden? Ich meine, meine Fragen werden ja
sowieso nicht beantwortet. Oder anders gesagt/gefragt; wenn
man solche Fragen nicht stellen darf, wofür ist dann dieses
Forum? Wenn man mich ausschlissen will (mit meinen Fragen, die
ernst gemeint sind) dann kann ich mich auch gleich selber
abmelden.

Nein, natürlich sollen Sie sich hier nicht gleich abmelden.

Ich bin echt sauer.

Das verstehe ich.
Auf der anderen Seite ist mir auch ein Schmunzeln über die Lippen gekommen, als ich Ihren Artikel gelesen habe - und das bevor ich die Antwort von L. gelesen habe.

Auch mir ist kein Paragraph bekannt, in dem steht 'Eine Forderung darf um 50 Prozent gekürzt werden, wenn der Rechnungssteller sagt „gehen Sie doch dorthin wo der Pfeffer wächst“ '.

Dies ist ein Forum, in dem man sich austauscht.
Sie haben ja die Möglichkeit, auf Antworten wie die gegebene mit einem Artikel Ihrerseits zu antworten. Das haben Sie ja auch getan und weitere hilfreiche Antworten erhalten.

Ich hoffe, Ihr Ärger verraucht wieder.

Gruß

Christian [MOD]

Hallo und guten Morgen!

Tut mir ja Leid, aber es gibt eben manchmal - gaaaaanz selten - Fragen, von denen ich nicht recht glauben kann, dass sie ernst gemeint sind. Diese war so eine. Ich glaub(t)e auch nicht, dass man hierfür irgendwelche rechtlichen Kenntnisse braucht, sondern vielmehr, dass man eine x-beliebige Person auf der Straße fragen könnte und immer die richtige Antwort erhielte.

Um diese Antwort selbst noch mal gegeben zu haben: Nein, es ist nicht möglich, eine Rechnung zu kürzen, weil der Anspruchsteller einmal ein bisschen unfreundlich war. Wenn das möglich wäre, oha, dann könnte ich aber viele meiner Rechnungen kürzen. Es würden sogar ständig irgendwelche Rechnungen gekürzt, und in jeder zweiten oder dritten Gerichtsverhandlung würde es um die Frage gehen, ob denn die Rechnungskürzung gerechtfertigt war, ob also der Anspruchsteller wirklich (hinreichend) unfreundlich gewesen ist. Dass das nicht sein kann, leuchtet doch ein. Außerdem würde man es doch irgendwann schon mal gehört haben, wenn es sich so verhielte, irgendein Bekannter hätte schon mal von seinen eigenen Erfahrungen erzählt. Und das ist dir unter Garantie noch nie passiert.

Nix für ungut, war nicht böse gemeint,
Levay

2 Like

angenommen, du gehst zum Bäcker deines Vertrauens und kaufst
ein Brot für € 3,50. Jetzt ist der Bäcker aber seeehr
unfreundlich zu dir. Darfst du dann das Brot für € 1,75
mitnehmen? Das ist das, was Levay meinte, die Antwort ist so
offensichtlich, dass die Frage gar nicht erst gestellt werden
muss.

Hallo Ralph,

1.) ich gehe nie zum Bäcker
2.) ich kauf nie ein Brot
3.) Vergleich ist „Unsinn“

Denn; am Tag 0 wurde der Auftrag erteilt. Zwei Tage später ruft der Immomakler beim Notar an, und sagt ihm, das alles abgeblasen werden soll. 4 weitere Tage später erhält der Auftraggeber - auch mit 4 Tage späterem Datum, bzw. 3 Tage späteren Datum - die Rechnung, in der alles in Rechnung gestellt wird.

o.k. schon gut. Auftrag ist Auftrag. Jooo so soll es immer sein.

Grüße
Jürgen

darum gehts doch gar nicht

Auch mir ist kein Paragraph bekannt, in dem steht 'Eine
Forderung darf um 50 Prozent gekürzt werden, wenn der
Rechnungssteller sagt „gehen Sie doch dorthin wo der Pfeffer
wächst“ '.

Christian [MOD]

Hallo Christian,

darum gehts doch nicht alleine. Hat denn niemand richtig gelesen ???

Dem N wurde doch rechtzeitig mitgeteilt, nämlich 2 Tage nach Auftragserteilung, dass die Sache abgeblasen werden soll. Ist es in so einem Fall nicht viel mehr so, das der N hier versucht hat, das schnelle Geld zu verdienen, indem er so tut, als hätte ihm niemand bescheid gegeben? Ist es nicht so, das ein anständiger N hier gesagt hättte; also gut, wenn sich doch noch was ergibt, dann läuft die Sache hier weiter. Wenn nicht, werde ich Ihnen in den nächsten Tagen / Wochen mal eine kleine Summe in Rechnung stellen, die meine Aufwendungen entgeltet.

Schon klar, ich weiss schon was jetzt kommt; die Aufwendungen, genau das wurde in Rechnung gestellt. joooo genau so isses, und so soll es immer sein.

Weiter so.

Grüße
Jürgen

danke für die netten Worte

ich denke so hat Leavey es gar nicht gemeint. Die Sache ist
einfach die, das Deine Begründung für die Kürzung einer
Rechnung nicht ausreichend ist. Der Notar hat seine Arbeit
gemacht und dafür, das der Vertrag nicht zustandegekommen ist
kann er nichts. Falls Du Dich ungerecht behandelt fühlst
kannst Du Dich an die Notarkammern wenden, vielleicht können
die Dir auch sagen ob die Rechnung der Höhe nach
gerechtfertigt ist. Die Bundesnotarkammer sitzt in Berlin, die
kann Dir die Adresse für die Kammer Deines Bundeslandes
nennen. (Ich hab jetzt nicht nachgeguckt woher Du bist, aber
bei uns in Bayern ist sie in München) Ich kann gut
nachvollziehen wie Du Dich fühlst, auch ich habe Probleme mit
einem Notar. Dieser hat bei einer offensichtlich
testierunfähigen Person ein Testament errichtet, er hat die
Testierfähigkeit noch nicht mal geprüft. Wir müssen jetzt
nachweisen, das Testierunfähigkeit bestanden hat und sind
jetzt schon seit 1 1/2 Jahren vor Gericht (immernoch erste
Instanz)! Die Unfähigkeit dieses Notars kostet und nicht nur
einen Haufen Geld, sondern auch jede Menge Nerven!

Hallo Tinchen,

danke für die netten Worte. Weisst du, manche Leute sind eben ein bischen blöd im Kopp, die brauchen eben länger um was zu kapieren. Da gehöre ich wohl auch zu. Und sei es nur, weil ich diesen Vorgang hier geschildert habe. Nun kann ich mir zwar rühmen, die Wahrheit gesagt zu haben, muss mich aber genau dafür offenbar schämen. Ich hätte die Sache lieber „totschweigen“ sollen. So wie viele Dinge ständig totgeschwiegen werden. Sag man nix, das merkt eht keiner. Klasse.

Ja ja ja, dann werd ich den Rest von dieser abgeko… Notar Rechnung mal begleichen. Aber vorher werde ich den N mal anrufen, und ihm sagen, wenn er weiter gegen mich vorgeht, werde ich das in die öffendliche Presse geben, und mich bei der Bundesnotarkammer in Berlin beschweren, eben weil ihm der Immmomakler rechtzeitig bescheid gegeben hat, und eben weil ich es als menschlich unwürdig ansehe, mich dann dennoch so abzuzocken. Und eben weil ich deswegen zu genau diesem N der offenbar nicht genug Einnahmen hat, oder eben seinen Hals nicht zu voll kriegen kann, kein Vertrauen mehr habe. Ich will mit solchen Geschäftemachern einfach nix mehr zu tun haben.

DIE sollen da hin gehen, wo der Pfeffer wächst, und dann sollen DIE „so einen Hals“ kriegen.

Grüße
Jürgen

Hallo Christian,

darum gehts doch nicht alleine. Hat denn niemand richtig
gelesen ???

Dem N wurde doch rechtzeitig mitgeteilt, nämlich 2 Tage nach
Auftragserteilung, dass die Sache abgeblasen werden soll. Ist
es in so einem Fall nicht viel mehr so, das der N hier
versucht hat, das schnelle Geld zu verdienen, indem er so tut,
als hätte ihm niemand bescheid gegeben? Ist es nicht so, das
ein anständiger N hier gesagt hättte; also gut, wenn sich doch
noch was ergibt, dann läuft die Sache hier weiter. Wenn nicht,
werde ich Ihnen in den nächsten Tagen / Wochen mal eine kleine
Summe in Rechnung stellen, die meine Aufwendungen entgeltet.

Schon klar, ich weiss schon was jetzt kommt; die Aufwendungen,
genau das wurde in Rechnung gestellt. joooo genau so isses,
und so soll es immer sein.

Weiter so.

Grüße
Jürgen

Nee, es geht darum ob er eine Leistung bereits erbracht hat, ob der Vertragsentwurf bereits erstellt war. Natürlich kann er für eine nicht erbrachte Leistung auch keine Rechnung stellen. Die Schwierigkeit wird sein ihm das auch nachzuweisen. Wende Dich an die Notarkammer.

Gruß

Tina

Wenn man bedenkt, daß Notare oft Einkommensmillionäre sind, sollte man nicht meinen, wie geldgierig der Eine oder Andere zu sein scheint. Ich leide mit Dir, was meinst Du wohin ich den Notar mit dem ich Schwierigkeiten habe schon gewünscht habe, da ist „wo der Pfeffer“ wächst noch das harmloseste.

Gruß

Tina

Hallo Jürgen,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Wenn man Rechnungen kürzen könnte, nur weil der Rechnungssteller etwas unfreundlich geworden ist, dann würde kaum noch einer den vollen Rechnungsbetrag bezahlen müssen.

In dem von Dir dargestellten Fall wäre es so, dass der Notar ja schon mit dem Entwurf des Vertrages beauftragt war. Somit entstehen für die Fertigung des Entwurfes dieselben Kosten, wie wenn er beurkundet worden wäre (natürlich ohne die weiteren Abwicklungsgebühren und -kosten). Würde hier also die zweite Hälfte der Rechnung nicht bezahlt werden, könnte der Notar seine Rechnung vollstreckbar ausfertigen, diese durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen und anschließend die Zwangsvollstreckung betreiben. Er muss dazu nicht einmal vorher Klage bezüglich seiner restlichen Kosten einreichen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

LG

Re: [MOD] Re: rechtherzlichen Dank :frowning:
Hallo Christian,
nachdem Jürgen das Schreckgespenst „Abmelden bei w-w-w“ brachte, scheint die FAQ:1129 nicht mehr zu gelten.
Grüße
Ulf

eben weil ihm der
Immmomakler rechtzeitig bescheid gegeben hat

Also ich habe das ja so verstanden: Notar bekommt Auftrag, 2 Tage später wird Auftrag storniert durch den Immomakler. Falls ich das so richtig verstanden habe, hatte der Notar 2 Tage Zeit um Verträge aufzusetzen undwasweissich noch alles, was eben gemacht werden muss. Für diese Arbeit will der Notar bezahlt werden und das zu Recht. Die Tatsache, dass er seine Rechnung erst weitere vier Tage später schreibt, hat doch damit nichts zu tun.

Ralph

Hallo,

darum gehts doch nicht alleine. Hat denn niemand richtig
gelesen ???

Ich denke, doch

Dem N wurde doch rechtzeitig mitgeteilt, nämlich 2 Tage nach
Auftragserteilung, dass die Sache abgeblasen werden soll.

War denn vereinbart, dass der Notar den Entwurf erst nach einer Woche anfangen durfte?

Ist
es in so einem Fall nicht viel mehr so, das der N hier
versucht hat, das schnelle Geld zu verdienen, indem er so tut,
als hätte ihm niemand bescheid gegeben?

Nein, Wieso?

Ist es nicht so, das
ein anständiger N hier gesagt hättte; also gut, wenn sich doch
noch was ergibt, dann läuft die Sache hier weiter. Wenn nicht,
werde ich Ihnen in den nächsten Tagen / Wochen mal eine kleine
Summe in Rechnung stellen, die meine Aufwendungen entgeltet.

Was meinst Du hier mit „kleiner Summe“. Die Notargebühren sind in Deutschland ganz eindeutig gesetzlich geregelt. Die Notare haben so gut wie keinen Spielraum hier irgendwas „zu drehen“

Schon klar, ich weiss schon was jetzt kommt; die Aufwendungen,
genau das wurde in Rechnung gestellt. joooo genau so isses,
und so soll es immer sein.

Ja, wo ist das Problem?

Ich bin selbst „nur“ Anwalt und kein Notar, bereite aber ausgesprochen viele Notarverträge/Urkunden vor. Normalerweise erwartet meine Mandantschaft von mir, dass ich mich schnellstmöglichst nach Besprechung der Angelegenheit daran mache, den Entwurf vorzubereiten. Dies macht so knapp 40% der ganzen Arbeit aus, 50% sind die Vorbesprechnung. Lassen wir mal 10% für Änderungswünsche über. Das Ding geht dann per E-Mail zum Notar (schon mit seinem Briefkopf), er druckt es nur noch aus, ließt es vor, und gut ist.

Wenn also heute hier jemand nach der Besprechung rausmarschiert (ich habe also bereits 50% geleistet), und der Schreibtisch ist nicht gerade zu voll, dann wird der Entwurf noch am selben oder spätestens nächsten Tag gemacht (jetzt sind wir bei 90-100%). Soll ich dann auf den gerechten Lohn für meine Arbeit verzichten, nur weil das Ding dann zwar sofort beurkundbar wäre, sich die Parteien es aber doch dummerweise jetzt wieder anders überlegt haben?

Ich möchte das dumme Gesicht eines Mandanten nicht sehen, der nach einer Woche anruft und nach seinen Entwürfen fragt, wenn ich ihm dann sage, dass ich da sicherheitshalber noch gar nichts dran gemacht habe, weil ja die geringe Wahrscheinlichkeit bestehen würde, dass er es sich doch noch mal anders überlegt.

Sieh es ein, und trage es wie ein Mann, Du bist hier einfach auf dem Holzweg.

Gruß vom Wiz

Re^2: [MOD] Re: rechtherzlichen Dank :frowning:

Hallo Christian,
nachdem Jürgen das Schreckgespenst „Abmelden bei w-w-w“
brachte, scheint die FAQ:1129 nicht mehr zu gelten.
Grüße
Ulf

Da könnte der MOD aber viele Artikel hier löschen. Guck Dir doch mal den Thread mit dem Makler an!

Nicht so kleinlich sein, bitte!

Gruß

Tina

Moin,
§ 145
Entwürfe
(1) Fertigt der Notar auf Erfordern nur den Entwurf einer Urkunde, so wird die für die Beurkundung bestimmte Gebühr erhoben.

gefunden:http://www.bnotk.de/Berufsrecht/KostO/Kostenordnung…

Der Notar ist verpflichtet diese Gebühr zu erheben. Von einer Gebührenermäßigung wegen mangelnder Freundlichkeit oder übermäßigen Reichtums des Notars war nichts zu finden.

Es obliegt also dir nachzuweisen, dass der Entwurf noch nicht gefertigt qar.

Hi

Denn; am Tag 0 wurde der Auftrag erteilt. Zwei Tage später
ruft der Immomakler beim Notar an, und sagt ihm, das alles
abgeblasen werden soll. 4 weitere Tage später erhält der
Auftraggeber - auch mit 4 Tage späterem Datum, bzw. 3 Tage
späteren Datum - die Rechnung, in der alles in Rechnung
gestellt wird.

Der Notar stellt nur die Arbeit in Rechnung, die er geleistet hat. Soll er kostenlos arbeiten (umsonst gearbeitet hat er ja)? Arbeitest Du kostenlos?

Du weißt doch, wie das ist: Wenn ein Anwalt (oder eben Notar) tätig wird, ist das ja „nur“ das Aufsetzen eines Briefes. Und daran verdienen diese Winkeladvokaten viel zu viel Geld, das kann doch schließlich jeder!

Levay