Nein, so ist es nicht. Und natürlich kann so ein „Brief“ nicht jeder aufsetzen. Ich habe grossen Respekt vor studierten Leuten. Glauben Sie mir.
Aber mir stellt sich in dieser SAche immer nur eine Frage; hat ein studierter Mensch das (menschliche) Recht einen Kunden zu beleidigen, nur weil dieser lediglich gefragt hat, warum denn so schnell eine Rechnung gestellt wurde, wo doch rechtzeitig der Immobilienmakler bescheid gegeben hat. Wäre es nicht - speziell für einen studierten Menschen - cleverer gewesen wenn er gesagt hätte; o.k. ich rechne einen TEil ab, und den Rest dann wenn die Immobilie veräussert wird.
Ja ja ja, so hätte man es tun können. Aber freilich hätte man es auch so tun können, wie dieser nette studierte Herr es getan hat. Weiss ich doch alles.
Eine Frage bleibt; wenn mich so ein studierter Herr beleidigt - was er schon alleine aufgrund seiner Bildung nicht tun sollte (sowas macht ein Geschäftsman nicht) darf ich dann nicht auch zumindest VERSUCHEN die Rechnung zu kürzen?
Nein nein nein, das darf ich nicht. Weil ich nicht studiert bin?
egal.
Und Tschüss.
Grüße
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]