Mahnung vom Notar?

Nein, so ist es nicht. Und natürlich kann so ein „Brief“ nicht jeder aufsetzen. Ich habe grossen Respekt vor studierten Leuten. Glauben Sie mir.

Aber mir stellt sich in dieser SAche immer nur eine Frage; hat ein studierter Mensch das (menschliche) Recht einen Kunden zu beleidigen, nur weil dieser lediglich gefragt hat, warum denn so schnell eine Rechnung gestellt wurde, wo doch rechtzeitig der Immobilienmakler bescheid gegeben hat. Wäre es nicht - speziell für einen studierten Menschen - cleverer gewesen wenn er gesagt hätte; o.k. ich rechne einen TEil ab, und den Rest dann wenn die Immobilie veräussert wird.

Ja ja ja, so hätte man es tun können. Aber freilich hätte man es auch so tun können, wie dieser nette studierte Herr es getan hat. Weiss ich doch alles.

Eine Frage bleibt; wenn mich so ein studierter Herr beleidigt - was er schon alleine aufgrund seiner Bildung nicht tun sollte (sowas macht ein Geschäftsman nicht) darf ich dann nicht auch zumindest VERSUCHEN die Rechnung zu kürzen?

Nein nein nein, das darf ich nicht. Weil ich nicht studiert bin?

egal.

Und Tschüss.

Grüße
Jürgen

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Der Notar ist verpflichtet diese Gebühr zu erheben. Von einer
Gebührenermäßigung wegen mangelnder Freundlichkeit oder
übermäßigen Reichtums des Notars war nichts zu finden.

Jo, mag ja wohl sein. Aber muss ich mich von diesem „Notor“ beleidigen lassen?

Oder anders gefragt; wie kann ich gegen diesen „Notar“ vorgehen? Habe ich das richtig verstanden; aushalten, maulhalten, stillhalten? Also Rechnung voll bezahlen, und schlucken? Also ist es offiziell erlaubt, das ein „Notar“ mich beleidigen darf? Oder ist es nicht erlaubt? WEnn nicht, welche Strafe könnte es dafür geben, wenn nicht die Rechnung zu kürzen?

Winke winke.

Jürgen

In dem von Dir dargestellten Fall wäre es so, dass der Notar
ja schon mit dem Entwurf des Vertrages beauftragt war. Somit
entstehen für die Fertigung des Entwurfes dieselben Kosten,
wie wenn er beurkundet worden wäre (natürlich ohne die
weiteren Abwicklungsgebühren und -kosten). Würde hier also die
zweite Hälfte der Rechnung nicht bezahlt werden, könnte der
Notar seine Rechnung vollstreckbar ausfertigen, diese durch
einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen und anschließend die
Zwangsvollstreckung betreiben. Er muss dazu nicht einmal
vorher Klage bezüglich seiner restlichen Kosten einreichen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

och, dass ist ja praktisch. Dann kann so ein „Notar“ noch dazu der es für korrekt hält, seine Kunden zu beleidigen, ja richtig froh sein. Er braucht sich ja nie Gedanken zu machen, ob er wohl mal sein sein Geld von jemandem nicht bekommt. Also so ein „Leben“ stelle ich mir richtig schön vor. Natürlich nur, wenn man „Geld“ liebt.

Ja, du hast mir „voll“ geholfen.

Kannst du mir noch mehr helfen? Aber wie? Ich weiss nicht. Sollte ich mich vielleicht umbringen?

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

Deine letzten Zeilen sind wohl eine kleine Entgleisung. Warum umbringen? Ich hatte nur versucht Deine Frage zu beantworten.

Ganz so wie Du es darstellst ist es ja nun auch wieder nicht. Notare werden in gewissen zeitlichen Abständen durch den zuständigen Notarrevisor geprüft, der auch abklärt, ob Rechnungen korrekt erstellt wurden oder nicht. Sollte dem Notar hier ein Fehler unterlaufen sein, muss er die zuviel erhobenen Gebühren zurückerstatten.

Außerdem ist es in dem von Dir geschilderten Fall ja wohl auch so, dass der Notar seine Arbeit im Prinzip durch die Erstellung des Entwurfes erbracht hat. Hierfür muss dann natürlich auch bezahlt werden. Auch wenn vor der Beurkundung alles abgeblasen wurde.

LG katzi

Eine Frage bleibt; wenn mich so ein studierter Herr beleidigt

  • was er schon alleine aufgrund seiner Bildung nicht tun
    sollte (sowas macht ein Geschäftsman nicht) darf ich dann
    nicht auch zumindest VERSUCHEN die Rechnung zu kürzen?

Nein nein nein, das darf ich nicht. Weil ich nicht studiert
bin?

Nein, das darf man nicht, weil das Gesetz einem nicht das Recht gibt, Rechnungen wegen Unfreundlichkeiten oder Beleidigungen zu kürzen.

Wie kann man über dieses Thema eigentlich so lange reden?

Dea

Hallo,

Jo, mag ja wohl sein. Aber muss ich mich von diesem „Notor“
beleidigen lassen?

Worin genau bestand denn die Beleidigung? Bislang war von ‚Ich hab so einen Hals‘ und ‚wohin der Pfeffer wächst‘ die Rede. Nicht grad höflich, aber ich sehe jetzt ehrlich gesagt keine Beleidigung darin.

WEnn nicht, welche
Strafe könnte es dafür geben, wenn nicht die Rechnung zu
kürzen?

Seit wann hat irgendwer das Recht, jemand anders zu strafen, wie es ihm grad einfällt? Der Begriff ‚Selbstjustiz‘ ist Dir nicht bekannt?

Wenn die Frage ernst gemeint ist, schau halt einfach mal ins Gesetz: http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html und die Folgeseiten bis §200.
Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Strafbare_… findest Du auch was dazu.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Mensch jetzt hört doch mal auf auf Jürgen herumzuhacken. Hast Du Dich noch nie ungerecht behandelt gefühlt und das Gefühl gehabt: „dem zahl ich das jetzt heim“?

Man hat ihm doch jetzt oft genug gesagt warum er die Rechnung zahlen muß und nu is ma wieder gut!

Frohe Ostern allen!

Gruß

Tina

Mein Gott, Jürge!

Ein Notar darf andere Personen genauso wenig beleiden wie jeder andere Mensch auch. Er darf dich nicht mehr oder weniger beleidigen als du ihn.

Aber:

  1. Eine Beleidigung rechtfertigt nicht die Rechnungskürzung.

  2. Eine Beleidigung ist hier überhaupt nicht zu sehen. Dass man hingehen möge, wo der Pfeffer wächst, ist ja vieles, aber doch keine Beleidigung.

  3. Im Übrigen: Beleidigung ist strafbar nach § 185 StGB und kann u. U. Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Beides hat mit dem vorliegenden Fall aber nichts zu tun.

Levay