Guten Tag,
Meiner Mutter ihr Bruder ist gestorben,nun wird sein vermögen auf 7 geschwister aufgeteilt unter anderem auch ein Einfamilienhaus,das meine Mutter gerne übernehmen würde.
Der Kaufpreis wurde mit den geschwistern auf 77000 Euro mündlich festgelegt , mit der vereinbarung dass miene Eltern das Haus selbst entrümpeln.
Kann meine Mutter ihren Erbanteil von dem Kafpreis abziehen ?
Und wenn nicht , bekäme sie ihren Erbteil wenn ihr Sohn das Haus kauft.
Für eine Hilfe wäre ich sehr Dankbar
Hallo,
das ist alles gar kein Problem. Es müssen ohnehin alle Erben zum Notar, um das Hausgrundstück zu übereignen. Dabei werden der Wert des Hauses festgelegt und die Auszahlungsmodalitäten festgelegt. Da.h. , dass Deine Mutter an ihre Geschister je 1.000 Euro zahlen muss, sie selbst bleibt (logischerweise) außen vor.
Ingeborg
P.S. Du bekommst noch eine leer-Mail von mir, da Deine Frage bei mir zweimal ankam und sie sonst als nicht beantwortet gilt
Guten Tag,
ob bei dem Verkauf eines Grundstücks, das einer Erbengemeinschaft gehört, an einen der Miterben dessen Anteil von dem Kaufpreis abgezogen werden kann, hängt davon ab, worauf sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft geeinigt haben.
Das gleiche gilt, wenn die Erbengemeinschaft das Grundstück an eine Person verkauft, die nicht Miterbe ist.
Gruß, Franz
Guten Tag,
ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer gleichlautenden Anfrage.
Gruß, Franz
Hallo,
es kommt ganz au die Einigung unter den Geschwistern drauf an. Wenn nur das Haus da ist, kann man so rechnen:
Wird das Haus an einen Dritten verkauft bekommen alle zusamen 77.000 Euro und jeder bekommt seinen Anteil oder
wird das Haus von einem der Geschwister „gekauft“ so würde der GEschwisterteil 77.000 Eurozahlen und davon am Ende seinen Anteil zurück bekommen. Daher zaht der Geschwisterteil nur die Anteile der anderen Geschwister und rechnet somit seinen Anteil an.
Ist noch mehr Vermögen vorhanden, kann man in dem Grundstücksübertragungsvertrag gleich die gesame Auseinandersetzung machen und natürlich auch den Restbetrag anrechnen. Es ist ja nicht wirklich sinn voll, wenn A an B,C, und D jeweils 10.000 Euro zahlt und im Gegenzug von dem restlichen Vermögen 30.000 Euro bekommt. Da ist es einfacher wenn A nichts zahlt, dafür aber auch nichts bekommt.
Ich hoffe ich konnte helfen!
Ansonsten ruhig weiter fragen!
Viele Grüße
Guten Tag,
Da ich kein Rechtsexperte bin, kann ich nicht auf die Frage antworten.
Ich empfehle, dass mit dieser Frage zu den richtigen Rechsberater, bzw. Rechtsamwalt gewendet zu haben!
Gruss
Cili
guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Wenn ein Miterbe aus dem Nachlaß einen Gegenstand (oder mehrere G.) in Alleineigentum übernimmt und der Wert desselben höher ist als der Wert seines Erbteils, dann ist die Differenz auszugleichen. Also: Der eigene Erbteil ist dabei immer anzurechnen. Eine entgegenstehende Regelung ist mir unbekannt und gäbe keinen Sinn.
Jeder hat also einen Anteil von 11ooo Euro.
Der Übernehmer/Käufer hinterlegt also beim Notar 77t Euro und jeder bekommt 11t
Wenn einer der Erben der Käufer ist, wird nach gleichem Chema vorgegangen. Der Käufer bekommt dann auch 11t zurück. Über die Details bitte den Notar fragen, den Sie sowieso wegen der Grundstücksübetragung kontaktiern müssen.
Zum Kauf brauchten Sie meines Wissen nur 66t
Grunderwerbsteuer Notarkosten Eintragung ins Grundbuchamt, Grundsteuer liegt i.d.R. beim Käufer
Gruß Martin
diese Frage wwurde doppelt gesellt. Antwort gab ich bereits einmal…???
Hallo Herr Kiess,
das kommt doch darauf an, wie hoch der Gesamtwert der Erbschaft ist.
Wenn der Gesamtwert 7 X 77T€ beträgt, dann erhält Ihre Mutter geanu den Ihr zustehenden Anteil mit dem Haus, nämlich 77T€, und müßte an niemanden etwas zahlen.
Bei einem niedrigeren Gesamtwert kann sie den ihr zustehenden Anteil an der Gesamterbschaft von dem Übernahmepreis abziehen und verteilt den Restbetrag an die anderen Erben.
Schönes Wochenende,
S.
Hallo,
die Anfrage erfolgte wohl doppelt und wurde eben beantwortet.
Noch aktuell, oder schon geklärt?
Gruß
Martin
Noch aktuell, oder schon geklärt?
Gruß
Martin
schon geklärt.
aber trotzdem Danke
Guten Tag,
Da leider ich kein Rechtsexperter bin, würde ich Ihnen raten mit Ihrer Frage direkt zu einen zu wenden.