Erbrecht Haus Grundbuch

Ihr Lieben… Brauche eure Hilfe… Aktueller Todesfall in der Familie. Bisher… Haus wurde bewohnt von Ehepaar und Schwiegermutter. Nun ist der Ehemann sprich Sohn der Schwiegermutter ganz plötzlich verstorben. Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder. Ehefrau hat einen Sohn aus 1. Ehe. Im Grundbuch steht der jetzt verstorbene Sohn mit seiner Mutter. Was erbt nun die Ehefrau jetzt und was passiert nach dem Tod der Schwiegermutter Es liegen keine Testamente vor. Schwiegermutter hat noch 4 Nichten aus ihrer Blutlinie…Vielen Dank für eure Hilfe…

Hallo Bonnie2410,

Ich habe unter dem Link https://www.bestattungen.de/ratgeber/erbe/erbfolge.html einen Erbbaum unter der Überschrift „Gesetzliche Erbfolge“ gefunden. Du schreibst:

Daraus folgt, dass die Ehefrau des verstorbenen Sohnes den im Grundbuch angegebenen Anteil des Hauses erbt, da er, wie du sagst, keine Kinder hat. Damit ist das Erbe bezügliches des Hauses für diesen Todesfall abgeschlossen.

Wenn nun die Schwiegermutter verstirbt erhält die Schwigertochter nichts, es sei denn dass die Schwiegermutter ein Testament hat, in dem die Schwigertochter bedacht wird. Falls kein Tetament da ist, Erben die Personen der 2. oder 3. Ordnung, wie in der Grafik dargestellt.

Ich möchte anmerken, dass ich kein Spezialist für das Erbrecht bin. Aber aus meiner Sicht müsste das so stimmen…

Matthias

1 Like

Vielen lieben Dank… Das hilft schon sehr… Ganz liebe Grüße

Hallo,

Ich rege an demnächst einmal über das Thema „Testament“ nachzudenken.

Gruss
Jörg Zabel

Zu drei Vierteln erbt die Ehefrau.
Ein Viertel erbt die Mutter des verstorbenen Sohnes.

Müßte, Tut es aber nicht.

3 Like

Nein. Das führt in die Irre, weil es ganz einfach falsch ist.

Da haste leider recht!
Was Gudrun schrieb, das stimmt aber nicht Deine Einlassung.
Weil keine Kinder aus der Ehe hervorgingen, beerbt die Schwiegermutter ihren Sohn zu einem viertel. ramses90
ramses90

(Zitat geändert von mir)

:smiling_face_with_three_hearts:Danke! ramses90

Unbedingt.

@Bonnie2410
Ohne Schwiegermutter-Testament erben ausschließlich die 4 Nichten.
Mit Schwiegermutter-Testament zugunsten der Schwiegertochter wird diese ordentlich Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Deswegen zusätzlich zum Testament auch eine sofortige Schenkung in Höhe des Steuerfreibetrages € 20.000 in Erwägung ziehen.

Danke für all eure Antworten. Habe alle Informationen an die Schwiegertochter weiter gegeben. Sie wird morgen Kontakt zum Notar aufnehmen. Selbtverständlich mit Schwiegermutter… :kissing_heart: