Erbrecht (Haus mit Grundstück)

Hallo!
Meine Eltern wollen sich in Kürze ein Haus mit Grundstück kaufen. Da meine Vater jedoch 3 uneheliche Kinder hat, zu denen kein Kontakt besteht, möchten sie gern wissen, ob diese, nach einem etwaigen Tod meines Vaters, ausgezahlt werden müssen? Wenn ja, wie hoch wird dies sein?
Wie würde sich die Situation darstellen, wenn Haus und Grundstück nur auf den Namen meiner Mutter laufen? Es kann doch nicht sein, daß uneheliche Kinder auf das Hab und Gut meiner Mutter Anspruch erheben können, wenn sie in keinster Weise mit ihr verwandt sind?
Und wie wäre es, wenn die Eltern mir das Grundstück vor ihrem Tode verschenken würden? Hätten die Kinder da Anspruch?

Vielen Dank im vorraus!

HAllo, generell haben uneheliche Kinder dasselbe Anrecht auf ihr Erbe wie uneheliche. Sollte das HAus auf beide laufen (wie es meist üblich ist), kommt es darauf an, wie deine Eltern versterben: erst der Vater, dann bekommt die Mutter 50% von seinen 50% (hat also 75%), die restlichen 25% werden zu gleichen teilen unter den Kindern aufgeteilt.
erst die Mutter, dann gehört das Haus ganz dem Vater, wenn der auch noch stirbt, kriegt jedes Kind einen gleichen Teil (bei 3+1 Kind also 25%).
wenn die wirklich nichts bekommen sollen, dann ist es sicher sinnvoll, das HAus auf deine Mutter zu schreiben, oder sogar bereits auf Dich.
Fragt mal beim Notar vor (der sowieso für den Kaufvertrag hinzugezogen werden muss), der wird Euch dahingehend beraten können. Es hängt auch vom VErkaufswert des Hauses ab, vom sonstigen Vermögen etc.was wirklich sinnvoll ist.
Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Meine Eltern wollen sich in Kürze ein Haus mit Grundstück
kaufen. Da meine Vater jedoch 3 uneheliche Kinder hat, zu
denen kein Kontakt besteht, möchten sie gern wissen, ob diese,
nach einem etwaigen Tod meines Vaters, ausgezahlt werden
müssen? Wenn ja, wie hoch wird dies sein?
Wie würde sich die Situation darstellen, wenn Haus und
Grundstück nur auf den Namen meiner Mutter laufen? Es kann
doch nicht sein, daß uneheliche Kinder auf das Hab und Gut
meiner Mutter Anspruch erheben können, wenn sie in keinster
Weise mit ihr verwandt sind?
Und wie wäre es, wenn die Eltern mir das Grundstück vor ihrem
Tode verschenken würden? Hätten die Kinder da Anspruch?

Vielen Dank im vorraus!

HAllo, generell haben uneheliche Kinder dasselbe Anrecht auf
ihr Erbe wie uneheliche.

Seh ich auch so!

Sollte das HAus auf beide laufen (wie
es meist üblich ist), kommt es darauf an, wie deine Eltern
versterben: erst der Vater, dann bekommt die Mutter 50% von
seinen 50% (hat also 75% ), die restlichen 25% werden zu
gleichen teilen unter den Kindern aufgeteilt.

erst die Mutter, dann gehört das Haus ganz dem Vater,

das stimmt so nicht! das Kind der Mutter, also die Fragestellerin, erbt natürlich bereits hier von ihrer Mutter.
Angenommen die Mutter hat nur ein Kind und es existiert kein Testament erbt die Tochter bereits hier 1/4 des Hauses.
Der Vater könnte in der Situation auch (gestaltend) seinen ihm zustehenden Anteil am Nachlass ausschlagen. Dann stünden der Fragestellerin 1/2 des Hauses zu.

wenn der
auch noch stirbt, kriegt jedes Kind einen gleichen Teil (bei
3+1 Kind also 25%).

jedes Kind bekommt 1/4 des Erbes des VAters. Im günstigsten Fall
wäre die Fragestellerin Eigentümerin von 1/2+ 1/2*1/4=5/8 des Hauses.

wenn die wirklich nichts bekommen sollen, dann ist es sicher
sinnvoll, das HAus auf deine Mutter zu schreiben, oder sogar
bereits auf Dich.

Man muss bei allen angedachten Konstruktionenberücksichtigen, dass Schenkungen die wärend der letzten 10 Jahre vor dem Tod stattfanden, der Erbmasse zugerechnet werden.

Das ist genau vorgesehen, damit nicht das passiert, was ihr vorhabt. Auf die kalte Tour sollen die unehelichen Kinder enterbt werden.