Erbrecht, Haus und Inverntar wenn Erben uneinig

Guten Abend ins Forum, bitte um Tipps in dieser Sache:

Erben X, Y, und Z haben ein Haus mit Inventar geerbt. Alle 3 zu gleichen
Teilen, handschriftlich, ohne Notar. X seit Jahren keinen Kontakt zu
Y und Z. Y und Z sine sich noch einig …

Der Erbfall ist eingetreten und es geht darum was mit Haus und Inventar
geschieht. X ist 300 km vom Anwesen entfernt und nicht vor Ort

Von Nachbarn aber Erfahren, dass Y und Z kräftig ausräumen, Werkstatt
Maschinen soll schon weg sein…

Konkrete Frage: Kann X überhaupt, wenn Y und Z nicht Gesprächsbereit
sind, irgendwas machen? X würde gerne verkaufen, Y und Z dagegen, ebenso besenrein leerräumen und Reparaturen durchführen, streichen etc. wird von der Gegenseite nicht akzeptiert, angeblich aus
Kostengründen… X hat auch das Angebot, über einen befreundeten
Makler gemacht, Haus zu übernehmen, alles im Sande verlaufen…

Hat jemand ähnliches erlebt, oder eine Idee? Das Haus wird ja auch nicht besser, wenn es unbewohnt ist, Freue mich auf Meinungen, Ratschläge, Danke

Konkrete Frage: Kann X überhaupt, wenn Y und Z nicht Gesprächsbereit sind, irgendwas machen?

Einen Anwalt einschalten, der vor Ort ist und seine Interessen wahrnimmt.

Einen Anwalt einschalten, der vor Ort ist und seine Interessen
wahrnimmt.

TOLL!
Oder Beten soll auch viel helfen. Wer dran glaubt!
Soll manchmal Berge versetzen.

Also wenn sich die Erben schon so weit entfremdet, ja verfeindet haben, dann hilft nur der Gang zum AG und dort eine Teilungsversteigerung beantragen.

Alles andere ist vergeutete Zeit und Geld und Nerven.

Einen Anwalt einschalten, der vor Ort ist und seine Interessen
wahrnimmt.

TOLL!
Oder Beten soll auch viel helfen. Wer dran glaubt!
Soll manchmal Berge versetzen.

Hi,

das verstehe ich nicht. Warum soll man lieber Beten als einen Anwalt einschalten? Und warum sollte ein Anwalt nicht helfen können?

Also wenn sich die Erben schon so weit entfremdet, ja
verfeindet haben, dann hilft nur der Gang zum AG und dort eine
Teilungsversteigerung beantragen.

Und da wäre die Einschaltung eines Anwaltes hilfreich, besonders dann, wenn man sich nicht mit der Materie auskennt.

Alles andere ist vergeutete Zeit und Geld und Nerven.

Aus Unwissenheit Fehler zu machen, kann unter Umständen erheblich teurer werden, als es kosten würde, einen Anwalt einzuschalten. Die Nichteinschaltung eines Anwaltes würde zudem ein Mehraufwand an Zeit bedeuten und Nerven kostet so ein Verfahren, egal ob man einen Anwalt einschaltet oder nicht. Im Gegenteil, ein Anwalt beurteilt die Situation ohne Emotionen und kann daher neutral raten.

Gruß
Tina

Einen Anwalt einschalten, der vor Ort ist und seine Interessen
wahrnimmt.

Nun ich habe mich ä bisserl über diesen labidaren Satz geärgert.
Warum gibt es dieses Forum?

Gegenfrage: Was soll ein Anwalt denn VOR Ort nun tun (können)?
Das Anwesen bewachen?

Aus Unwissenheit Fehler zu machen, kann unter Umständen
erheblich teurer werden, (…) Im Gegenteil, ein Anwalt beurteilt die Situation ohne Emotionen und kann daher neutral raten.

Nun eine Teilungsversteigerung - ohne An-Abfahrt dauert i. d. R. ca. 15 Minuten. Kosten ca. 3500 €. Verfahrendauer, wenn Versteigerung erfolgreich ca. 16 Monate.

Was gibt es bei einem solchen Verfahren für Emotionen?

Aber im Ernst was soll ein Anwalt in dem o. b. Fall nun wirklich bewirken? Der kann doch nur zur Auflösung der Gemeinschaft raten.
(Gesamtschuldnerverhältnis!)
Böse Briefe an den/die Gegner schreiben?

Ich denke die einzigen Emotionen hat der Anwalt.
Und diese wäre die Freude über den neuen Mandant bzw. Kostennote.

Guss
Andrea

Also wenn sich die Erben schon so weit entfremdet, ja
verfeindet haben, dann hilft nur der Gang zum AG und dort eine
Teilungsversteigerung beantragen.

Und da wäre die Einschaltung eines Anwaltes hilfreich,
besonders dann, wenn man sich nicht mit der Materie auskennt.

Einen solchen Anwalt zu finden (auch für andere Rechtsgebiete) ist
ja auch nicht gerade einfach. Also schon hier Zeit, Nerven- und Geldintensiv! Ich muss immer lachen, wenn ich
in Film und Fernsehen, denn Super-Satz höre. ‚Nimm dir einen guten
Anwalt‘. Ich kenne (keinen Jux) einen Anwalt, der wusste nicht
bei welcher Stelle das Grundbuch angesiedelt ist. Die Antwort der
Justiz war entsprechend. Einzelfall?

Nicht missverstehen. Ich will nicht dern Berufstand angreifen.
Aber hier einen Anwalt… käme für mich nicht in Frage.

Einen Anwalt einschalten, der vor Ort ist und seine Interessen
wahrnimmt.

TOLL!
Oder Beten soll auch viel helfen. Wer dran glaubt!
Soll manchmal Berge versetzen.

Also wenn sich die Erben schon so weit entfremdet, ja
verfeindet haben, dann hilft nur der Gang zum AG und dort eine
Teilungsversteigerung beantragen.

woher siehst du, dass sie verfeindet sind ? hellseher ?
selbst wenn sie das wären, macht geld die größten feinde manchmal zu besten freunden.
deshalb kann man deinen rat der teilungsversteigerung nur als stammtischparole abtun. es scheint der einzige begriff zu sein, den du im erbrecht kennst…

Alles andere ist vergeutete Zeit und Geld und Nerven.

und deshalb rätst du zur teilungsversteigerung ? wenn man die erbengemeinschaft beenden will und dabei weit weniger als den eigentlichen wert seines erbteils erhalten will, dann kann man deinem rat nur folgen.

da hier aber 2 erben die erbengemeinschaft aufrecht erhalten wollen bzw. einer aus dieser ausscheiden will, bietet sich die abschichtung an.
und mit diesem ziel sollte man zum anwalt. denn er schreibt nicht nur „böse briefe“, sondern ist auch mediator.

wenn man vom erbrecht keine ahnung hat, dann einfach mal…

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jepp. grosser Experte, guter Rat. Respekt.

„Durch die Abschichtung scheidet ein Mitglied der Erbengemeinschaft EINVERNEHMLICH aus der Erbengemeinschaft aus“

Ich habe in der Frage gelesen/verstanden:
"Einer hat/hält keinen Kontakt zu den anderen und die anderen
holen Teile heraus.

Hast Recht, Da hilft nur Expertenwissen.
Hier wird eine Einvernehmliche Lösung - angefangen von der Ermittlung
des Wertes - BESTIMMT möglich sein.

Also ich widerrufe meinen Rat.
Hilft nur Anwalt. Der muss aber Experte sein.

Experte, aber sage mir, wieviele Erbengemeinschaften werden durch
a) Erbauseinanderssetzungsvertrag
b) Erbteilsübertragung
c) Abschichtung
d) Teilungsversteigerung
aufgelöst/beendet?

Bin gespannt auf Expertenwissen.

Hallo,

nachdem ja schon einige Tipps in Richtung Anwalt, Teilungsversteigerung?? verteilt und diskutiert wurden hier noch meine ganz pragmatische Meinung.

Wenn X Teil der Erbengemeinschaft ist und der Nachlass durchaus substanzhaltig ist, solte er sich nicht auf Beobachtungen von Nachbarn und Bekannten hinsichtlich der Tätigkeiten von Y und Z verlassen. Er sollte zumindest einmal seinen Hintern dorthin bewegen wo ihm sein Erbe vermeintlich durch die Finger rinnt und bei dieser Gelegenheit das Gespräch mit den beiden anderen suchen.

ml.

jepp. grosser Experte, guter Rat. Respekt.

„Durch die Abschichtung scheidet ein Mitglied der
Erbengemeinschaft EINVERNEHMLICH aus der Erbengemeinschaft
aus“

Ich habe in der Frage gelesen/verstanden:
"Einer hat/hält keinen Kontakt zu den anderen und die anderen
holen Teile heraus.

Hast Recht, Da hilft nur Expertenwissen.
Hier wird eine Einvernehmliche Lösung - angefangen von der
Ermittlung
des Wertes - BESTIMMT möglich sein.

man holt bei einer erbauseinandersetzung bzw. miterbengemeinscahft nicht gleich den vorschlaghammer raus, wenn es unstimmigkeiten gibt. die versteigerung ist und bleibt ultima ratio…

Also ich widerrufe meinen Rat.
Hilft nur Anwalt. Der muss aber Experte sein.

Experte, aber sage mir, wieviele Erbengemeinschaften werden
durch
a) Erbauseinanderssetzungsvertrag
b) Erbteilsübertragung
c) Abschichtung
d) Teilungsversteigerung
aufgelöst/beendet?

Bin gespannt auf Expertenwissen.

willst du nun statistiken ? was bringt das für den konkreten fall ? welche statistik kann überhaupt eine abschichtung erfassen ?

was in der ersten antwort gesagt wurde, war absolut richtig.

Also wenn sich die Erben schon so weit entfremdet, ja
verfeindet haben, dann hilft nur der Gang zum AG und dort eine
Teilungsversteigerung beantragen.

Und da wäre die Einschaltung eines Anwaltes hilfreich,
besonders dann, wenn man sich nicht mit der Materie auskennt.

Einen solchen Anwalt zu finden (auch für andere Rechtsgebiete)
ist
ja auch nicht gerade einfach.

Schwierig aber auch nicht. Aber wer schon mit so einfachen Dingen, wie der Suche nach einem Anwalt überfordert ist, sollte auf alle Fälle einen Anwalt einschalten, den derjenige ist mit dem Ablauf eines Zwangsvollstreckungsverfahrens mit Sicherheit überfordert.

Also schon hier Zeit, Nerven-

und Geldintensiv! Ich muss immer lachen, wenn ich
in Film und Fernsehen, denn Super-Satz höre. ‚Nimm dir einen
guten
Anwalt‘. Ich kenne (keinen Jux) einen Anwalt, der wusste nicht
bei welcher Stelle das Grundbuch angesiedelt ist. Die Antwort
der
Justiz war entsprechend. Einzelfall?

Das nehme ich Dir nicht ab. Ich kenne mehrere Anwälte, die wissen das und noch einiges mehr.

Nicht missverstehen. Ich will nicht dern Berufstand angreifen.
Aber hier einen Anwalt… käme für mich nicht in Frage.

Sagen viele, die dann, wenn der Karren richtig im Dreck steckt, reumütig ankommen…