Hallo
ihre Angaben sind zu ungenau,was sind a,b,c,d? Kinder,Ehefrau ,Ehemann,Geschwister ?
Gruß
Hallo
ihre Angaben sind zu ungenau,was sind a,b,c,d? Kinder,Ehefrau ,Ehemann,Geschwister ?
Gruß
Hallo,
mit diesen Angaben kann ich nichts anfangen. Ist jemand gestorben? Gibt es ein Testament? Wie sind die verwandschaftlichen Beziehungen zwischen A, B, C und D.
Ingeborg
herzlichen Dank für die Frage, die ich allerdings mangels weitere Angaben nicht beantworten kann.
Pflichtteil kann grundsätzlich nur der verlangen der enterbt ist.
Pflichtteilsberechtigte sind vor allem die Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern.
Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pfichtteil-erbrecht.de
Ansonsten könnte hier eine Erbengemeinschaft bestehen, die hier wohl auseinandergesetzt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Frage hat zu wenig Inhalt um einigermassen dazu Stellung zu nehmen.