Erbrecht Haus verkauft

Hallo

ihre Angaben sind zu ungenau,was sind a,b,c,d? Kinder,Ehefrau ,Ehemann,Geschwister ?

Gruß

Hallo,

mit diesen Angaben kann ich nichts anfangen. Ist jemand gestorben? Gibt es ein Testament? Wie sind die verwandschaftlichen Beziehungen zwischen A, B, C und D.

Ingeborg

herzlichen Dank für die Frage, die ich allerdings mangels weitere Angaben nicht beantworten kann.

Pflichtteil kann grundsätzlich nur der verlangen der enterbt ist.
Pflichtteilsberechtigte sind vor allem die Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pfichtteil-erbrecht.de

Ansonsten könnte hier eine Erbengemeinschaft bestehen, die hier wohl auseinandergesetzt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Frage hat zu wenig Inhalt um einigermassen dazu Stellung zu nehmen.