Hallo,
Person A hat das Haus verkauft.
Wir sind insgesammt 4 Personen.
Personen B C und D verlangen einen Pflichtanteil des verkauften Hauses.
Ist dies möglich ?
Gruß
Hallo,
Person A hat das Haus verkauft.
Wir sind insgesammt 4 Personen.
Personen B C und D verlangen einen Pflichtanteil des verkauften Hauses.
Ist dies möglich ?
Gruß
hallo,
ein paar mehr infos wären hilfreich!stammt das haus aus einem erbe und person a ist der alleinerbe,so muss er an die übrigen einen pflichtteil auszahlen,wenn es sich um pflichteilberechtigte personen handelt.
hier können sie nachlesen:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ptbercht.htm
hallo thomas
soweit ich weiss, ist es möglich, im vorraus den pflichtanteil zu verlangen.
es muss aber notariell beglaubigt sein.
ob dieser pflichtanteil beim tode berechnet wird, weiss ich alllerdings nicht.
ich hoffe, ich konnte helfen?
lg sicha
Hallo, grundsätzlich ja, es kommt allerdings auf viele Faktoren an, die in der kurzen, unklaren Frage nicht erwähnt wurden.
Wann wurde das Haus verkauft?
In welchem Nachfolge-Erbverhältnis steht Person A?
In welchem Nachfolge-Erbverhältnis / Verwandtschaftsverhältnis stehen die Personen B, C und D?
Ist Person A Eigentümer des Hauses gewesen?
Seit wann ist Person A Eigentümer des Hauses?
Gruß petit
Person A hat das Haus 2012 verkauft und war seit ca 2 Jahren Besitzer des Hauses bzw nach der Scheidung von Person A
Personen B C und D sind Kinder von Person A
Hallo,
möglich ist vieles. Aber wer ist denn der Erbe und wie sind die Verwandschaftsverhältnisse?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Erbe ist Person A nach Scheidung
Personen B C und D sind Kinder von Person A
Hallo Thomas,
das sind sehr wenige Informationen.
Wenn es sich um vier gleichberechtigte Erben/ Pflichtteilsberechtigte handelt, muss geteilt werden.
A muss also B,C und D auszahlen.
LG ninja
Wenn alle erbberechtigt sind, JA.
Ist A der zukünftige Erblasser, der also noch lebt? In diesem Fall gibt es keinen Pflichtteilsanspruch.
Hallo Thomas Fröhlich,
also die Infos sind etwas dürftig 
Wer ist Person A? Erblasser? Vater/Mutter?
Wer sind die anderen Personen?
Etwas mehr Info wäre toll. So kann ich gar nichts dazu sagen.
Und einen Pflichtteilt bekommt man nach jemandem Todes und nicht von einem verkauften Objekt.
Kann Ihnen leider so nicht antworten.
LG aus Stuttgart
A ist Mutter um lebt noch
B C und D sind die 3 Kinder
Hallo,
Ihre Angaben sind mehr als unverständlich.
Wer ist A? Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder gar eine ganz fremde Person.
Bin doch kein Hellseher.
mfg
PB
Person A ist Mutter
Personen B C und D sind die Kinder der Person A ( Mutter )
Sie können den Pflichtteil von Ihrer Mutter verlangen, was allerdings sehr unüblich ist.
Wenn Ihre Mutter stirbt, dann erben Sie doch sowieso nach ihr?! Kann Ihre Gedankengänge nicht ganz nachvollziehen, was mir aber ja auch nicht zusteht.
Also einfach: Ja!
LG aus Stuttgart
A ist Mutter um lebt noch
B C und D sind die 3 Kinder
Hallo Thomas Fröhlich,
Person A hat sich von Person A scheiden lassen???
Also grundsätzlich, die Nachkommen, Kinder 1.Grades eines Erblassers, so verstehe ich die Personen B, C und D haben auf alle Fälle Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nicht enterbt wurden.
Gruß petit
Person A hat das Haus 2012 verkauft und war seit ca 2 Jahren
Besitzer des Hauses bzw nach der Scheidung von Person APersonen B C und D sind Kinder von Person A
hallo,
sorry kann nicht helfen.
Gruß
Hallo,
so einfach ist das leider nicht. Wer ist denn verstorben (Vater Mutter Opa Tante Onkel usw.??) In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen A-D zum Erblasser. Gab es ein Testament und wie sah das aus? Oder gab es gesetzliche Erbfolge?
Hallo,
ich muss immer noch viel raten!
Also, wenn die Mutter Alleineigentümerin ohne jeden Vorbehalt ist, kann sie machen was sie will, ohne irgend ein Kind zu fragen. Die Kinder haben da keinerlei Anspruch, schon gar nicht Pflichtteilsansprüche, die setzen nämlich den Tod bzw. eine gesetzliche Erbfolge voraus.
Nur wenn die Mutter verstorben ist, und noch Geld vorhanden, gibt es was zu erben.
Was ist mit dem Ehemann, also mit dem Vater? Der müsste dem Verkauf, falls keine Gütertrennung besteht, zustimmen.
MfG
PB
Person A ist Mutter
Personen B C und D sind die Kinder der Person A ( Mutter )
Und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Erlasser? Und gibt es ein Testament?
Erbe ist Person A nach Scheidung
Personen B C und D sind Kinder von Person A