Erbrecht Haus!

Ich meine das ich mit meinen Vater telefoniert habe.

Man darf nicht vergessen mein Vater hat Wahnvorstellung er sieht dinge die nicht da sind z.b. eine Katze die nicht ist
Er hat seit drei Tagen nichts gegessen kriegt Morphiumspritzen und andere sehr Harte Trocken z.b. Diazepam.
Meiner Meinung nach ist er nicht mehr in der Large Rechtsverbindlichkeiten zu klären.

Wie sehen Sie das Wiz?

„Zurechnungsfähigkeit“ ist ein Begriff aus dem Strafrecht und hier nicht passend. In Bezug auf Patientenverfügungen spricht man einerseits von „Einwilligungsfähigkeit“ (in einer ärztliche Behandlung) D.h. die Patientenverfügung soll vorab Dinge für den Fall festlegen, dass man später aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage ist in eine Behandlung einzuwilligen bzw. eine solche abzulehnen. Da es hier aber nicht um die medizinischen Anordnungen als Inhalt einer Patientenverfügung sondern um deren Bestand an sich geht, betrifft deine Frage die Geschäftsfähigkeit. D.h. ob dein Vater noch in der Lage war ein Rechtsgeschäft zu überblicken und bewusst einzugehen. Hier, ob er noch eine Änderung seiner Patientenverfügung vornehmen konnte.

Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung jederzeit problemlos widerrufen oder geändert werden. Das geht auch so, dass jemand gerade noch in der Lage ist, seinen freien Willen zum Ausdruck zu bringen, bevor er z.B. in Narkose gelegt wird.

Formal ist ein einfaches Durchstreichen deines Namens und statt dessen die Einfügung des Namens des Bruders auf dem Dokument zwar nicht OK, solange der Vater nicht ausdrücklich hinzufügt, dass er diese Änderung vorgenommen hat, und dies erneut unterschreibt. Aber wenn er Dir gegenüber ausdrücklich nunmehr einen anderen Willen zum Ausdruck bringt, ist dies grundsätzlich beachtlich. Wenn Du dagegen einwenden willst, dass dein Vater nicht mehr ausreichend bei klarem Verstand ist, um die Tragweite einer solchen Entscheidung zu überblicken, dann müsste im Zweifelsfall ein Gutachter die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit deines Vaters im Rahmen eines anzustrengenden gerichtlichen Verfahrend begutachten. Geeignet wäre hierfür ein Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, nachdem Du die zugunsten deines Bruders vorgenommenen Änderungen an der Vertretung als nicht mehr von einem freien Entscheidungswillen getragen siehts und in dem Du Dich als Betreuer vorschlägst. Aufgrund der akuten Situation sollte hier zunächst eine Anordnung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes angestrebt werden.

Problematisch könnte hierbei allerdings dein bisheriges Verhalten sein. Ich blicke bei deiner Darstellung zur Sperrung des Kontos nicht wirklich durch. Aber das könnte natürlich zum Showstopper für deine Einsetzung werden. D.h. ggf. kommst Du zwar mit der Einrichtung einer Betreuung durch. Es könnte dann aber ein Dritter als Betreuer eingesetzt werden.

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wie ist das wenn man für meinen Vater einen Neutralen Verfahrensbeistand beantragt ein Anwalt der nur im sine meinen Vatershandelt.
Das Konto habe ich nur zu gemacht weil mein Gefühl gesagt hat das seine Lebensgefährtin Schulden verursacht.

Wie schon geschrieben wäre der richtige Weg jetzt eine Betreuung anzuregen. Dabei kann man durchaus auch einen Anwalt als Betreuer vorschlagen, der sich hierzu zuvor bereit erklärt hat.

Und bitte greife Dir nicht einfach irgendwelche Begrifflichkeiten, die klar juristisch definiert sind, und in deinem Fall einfach nicht passen. Der „Verfahrensbeistand“ vertritt die Interessen eines Kindes in familienrechtlichen Verfahren!

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a okay das wusste ich nicht wenn man also einen Erwachsenen hat ist es ein Betreuer.
Mir geht es darum weder mein Bruder noch ich Entscheidungen Fellen darf.
Es sollte eine Neutrale Person sein.

Ich meine kann man jetzt noch einen Betreuer veranlassen wo mein Vater geistig nicht mehr da ist?

Ja, natürlich, das ist auch die übliche Vorgehensweise, dass der Betreuer erst dann festgelegt wird, wenn er benötigt wird.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, mit der man bei klarem Verstand für den Fall der Fälle einen Bevollmächtigten einsetzt, braucht es für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens bereits beim zu betreuenden einen Zustand, in dem die Betreuung notwendig ist. Im Rahmen des Verfahrens wird genau dies überprüft und dann für jeden Rechtskreis einzeln entschieden, ob jemand hierfür einen Betreuer benötigt, oder ob er die entsprechenden Dinge noch selbst regeln kann.

Die frage wo ich was basiert bis sowas veranlasst wird.
Und wer beurteilt ob das notwendig ist Amtsgericht?

Du wendest Dich an das Familiengericht am für den Wohnort zuständigen Amtsgericht. Viele Amtsgerichte haben online Formulare zur Anregung einer Betreuung online verfügbar. Man kann die Anregung aber auch formlos geben, wobei man die Umstände dann sauber darstellen und in deinem Fall insbesondere die Eilbedürftigkeit begründen sollte. Daher noch einmal die ganz dringende Bitte: Verzichte auf kuriose Spracherkennungen, sondern schreibe so wichtige Texte per Hand!

Okay habe keine Sprachteuerung benutz bin Legastheniker was von der Mainzer Uni auch schriftlich da liegt bei mir im Gehör ist was defekt.
Ich werde mal sehen wie ich das mache mit dem schreiben.

Hast du keine Person deines Vertrauens, die das Korrektur lesen kann, was du schreibst? Ich meine jetzt nicht hier fürs Forum, sondern für das Schreiben an das Familiengericht.

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ich hoffe das der Anwalt aus Mainz sich noch meldet und er alles dann regelt so habe ich schon vorab Info durch hier und weis ein wenig was man tuen kann.
vielen lieben dank