Erbrecht Haus!

Hallo zusammen ich habe ein kleinen Problem ich wohne im haus bei meinen Vater der aber jetzt kurz vor dem Tod steht.
Das ist aber nicht das einzige Problem was ich habe, sondern das auf dem Haus noch 90.000 € offen sind.
Jetzt mein Problem ich stehe seit meiner Scheidung Schlecht in der Schufa da.
Es ist zwar alles bezahlt bei der Geschichte Schufa aber bis ich je noch mal ein Normalen Scor wert habe könnte es wohl noch ein Moment dauern. Wenn über Haupt da ich die Schufa nicht kenne bei so was.
Aber jetzt meine Frage was kommt auf mich zu wenn mein Vater die Augen zu macht.
Wird die Bank wo die Finanzierung läuft das Haus Trotzdem geben oder sagt die Bank Prinzipiell nein wegen der Schufa.
Oder wird der gegen wert vom Haus genommen der mal auf 450.000€ geschätzt worden ist.
Wie ist den dazu die Rechtslage?

Vielen Dank schon mal.
Lg Micha

Wie wär´s denn mit einem Gespräch bei der Bank wie diese dazu steht, denn das ist eine Frage, die Dir nur die funanzierende Bank beantworten kann.
ramses90

1 Like

Zunächst einmal passiert da normalerweise gar nichts. Die Erben (falls es mehrere geben sollte) treten die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Vater an und sind dann insoweit auch neue Vertragspartner der Bank (als Gesamtschuldner). D.h. sie treten in den vorhandenen Kreditvertrag ein. Solange dieser weiterhin regelmäßig bedient wird, sollte es das dann abgesehen von ein paar Formalien auch schon gewesen sein. Bei einer Verlängerung des Kredits muss man sich dann aber natürlich auf schlechte Konditionen aufgrund der mäßigen Bonität einstellen und wird auch schlechte Karten haben, zu einer anderen Bank zu wechseln. Es könnte einem auch passieren, dass die Bank gar keine Verlängerung anbietet. Das würde ich aber angesichts des Verhältnisses von offenen Kredit vs. Wert der Immobilie bei einem bislang braven Rückzahler eher nicht erwarten.

Anlasslose Kreditkündigungen aufgrund schlechter Bonität eines Erben wären rein rechtlich möglich, scheinen aber kein größeres Phänomen zu sein.

Das Haus an sich fällt ohnehin den Erben direkt zu. Damit hat die Bank nichts zu tun. Spannend wird die Sache mit dem Haus erst dann, wenn die Bank den Kredit kündigt und der/die Schuldner nicht in der Lage sind, diesen dann zurück zu zahlen. Dann kann die Bank die Zwangsversteigerung aus der sicherlich im Grundbuch eingetragenen Grundschuld betreiben um sich aus dem Erlös zu bedienen. Was dann nach Abzug der Kosten des ganzen Spiels ggf. noch übrig bleibt, wird an die Erben ausgekehrt.

7 Like

Hallo noch mal,
Okay ich stelle feste ich sollte ein wenig weiter ausholen um noch ein wenig mehr zu erfahren.
Und zwar habe ich zwei Brüder der eine Wohnt mit uns im haus.

Ich liste mal auf mein Älterer Bruder ist 44 Jahre Alt und Single mein Jünger Bruder ist 33 Jahre Alt und da weist man nur das er in Frankfurt am Main ist wo weis man auch nicht.
Der jünger Bruder ist schon immer ein wenig im Drogen sumpf unter gegangen daher weis ich nicht was da ist.
Zu meiner Person ich bin 41 Jahre Alt und geschieden mit zwei Kinder.

Es wehre halt gut zu wiesen was wehre wenn mein Jünger Bruder kommt und was fordert da ja das Haus auch noch belastet ist und man?
Was für rechte hat er muss ich ihn hier wider Wohnen lassen oder wie ist das wenn noch Schulden vom Haus da sind kann man Sagen er muss sich dann an den Schulden beteiligen.
Was er nicht könnte da er noch nie wirklich Arbeiten war es ist halt mit Ihm ein echtes Problem.

Bei meinen Großen Bruder sehe ich keine Probleme der will eh nur seine Ruhe und weiter seine zwei Zimmer hier haben.

Da mein Vater aber bis jetzt muss man sagen nicht Überschreiben will muss Man ja sich über alles mal Gedanken machen.
Was für Möglichkeiten gibt es und wie gut wehre es wenn mein Vater mich bei der nächsten Verlängerung der Finanzierung mit in die Bank nimmt das will er nämlich.
Die würde im May 2023 Anstehen wenn er bis dahin noch lebt geht Jahr darum weil ich noch einen schlechten Scor Wert bei der Schufa habe.
Oder wehre es besser eine Erbüberlassung jetzt bei der Bank zu beantragen wo ich und mein Älterer Bruder bei der Bank beantragen.
Was wird den bei der Bank besser gesehen?
Die Finanzierung läuft jetzt nach 10 Jahren aus das sollte man noch wiesen.

Wehre das nicht mit meinen Kleinen Bruder müsste man sich glaube ich nicht so viele Gedanken machen.
Aber jemand der nie sein Leben im Griff hatte ist ein echtes Problem bei so was.

Aber schon mal vielen lieben Dank für die Große Hilfe!!!

hallo,

bei drei pflichtteilsberechtigten Erben sowie der im Raum stehenden Summen solle Dein Vater unbedingt eine fachanwaltliche Beratung zu einem evtl. Testament oder auch einer Schenkung in Anspruch nehmen.
Die Bank ist für diese Fragen erst mal der falsche Ansprechpartner.
Regelt Dein Vater gar nichts, kann grundsätzlich jeder der Söhne die Auflösung der Erbengemeinschaft ggfs. mit Zwangsversteigerung des Hauses verlangen.

&tschüß
Wolfgang

3 Like

Ein Testament ist hinterlegt beim Amtsgericht dieses wurde Damals über einen Nota abgesegnet.
Aber das was ich raus bekommen habe ist das ein Testament hier in Deutschland zwar berücksichtig wird aber Erbrecht hat trotz alle dem Vorrang.
Die frage wo doch ist um den kleinen Bruder aus zuklinken ist doch die, jetzt bei der Bank es zu überschreiben.
Und ist das sinnvoll da ja noch eine Belastung drauf ist da meine Schufa grade noch so schlecht ist und die Finanzierung May 2023 Ausläuft?
Also mit Schenkung geht schon mal Garnichts da ja noch eine Belastung drauf ist.

Lg Micha

Ich gönne ja den Kollegen, die sich eine Fachanwaltschaft gegönnt haben, gerne so ein Mandat und würde es selbst ohnehin nicht annehmen. Aber man sollte sich vor Augen führen, dass diese Fachanwaltschaft für Kollegen, die ausschließlich Gestaltungsberatung (um die es hier geht) machen, nicht erreichbar ist, da die die dafür notwendige Zahl strittiger Mandate schlicht und ergreifend nicht haben. Und wer seit Jahr und Tag Gestaltungsberatung macht, ggf. sogar ausschließlich/weit überwiegend in dem Bereich arbeitet, mag ggf. besser hierfür qualifiziert sein, als ein Kollege, der kaum Gestaltungsberatung macht, sondern seinen Schwerpunkt in streitigen Fällen setzt.

3 Like

Sorry, aber so macht das keinen Spaß. Du lieferst hier nach und nach wichtige Dinge nach, die eine konkrete Hilfestellung immer wieder anders aussehen lassen, und ich habe keine Lust, x-fach neue Antworten zu schreiben, weil sich eine vorherige Antwort angesichts nachgelieferter Informationen in Luft aufgelöst hat.

Was ist in diesem Testament wie geregelt? Wird der „verlorene Sohn“ darin enterbt? Geht es bei deiner ominösen Formulierung:

um aufgrund einer Enterbung im Raum stehende Pflichtteilsansprüche des abwesenden Bruders?

Es macht einen großen Unterschied, ob hier eine Erbengemeinschaft mit drei Erben zu erwarten ist, von denen ein Erbe unbekannten Aufenthalts ist, oder eine Erbengemeinschaft mit zwei Erben und einem Pflichtteilsberechtigten unbekannten Aufenthalts ansteht, oder ggf, ein Alleinerbe, ein Pflichtteilsberechtigter, der mit im Haus wohnt, und ein Pflichtteilsberechtiger unbekannten Aufenthalts oder noch etwas ganz anderes aufgrund des Testaments entstehen wird!

BTW: Die Unmenge von Rechtschreibfehlern macht es auch nicht einfacher, deine Beiträge zu lesen.

Also betrachte eine so komplexe Frage hier bitte als etwas, das man nicht mal so eben aus dem Ärmel schüttelt, sondern für das man sich Zeit nehmen muss, sich zunächst einmal zu überlegen, welche Informationen wichtig sind, diese dann strukturiert und letztendlich in einer angemessenen Form hier eintippt.

5 Like

Das verstehe ich jetzt nicht. Aber um weiter einzusteigen müsste man wissen, was im dem Testament geregelt werden soll.

Bei der Bank wird da erstmal nichts „überschreiben“. Wenn es das ist, was ich meine, dann muss das im Grundbuch passieren. Und dazu ist ein Notar nötig.

Was ist jetzt mit der Finanzierung? Woher kommt die Zahl 90.000 Euro? Aus dem Grundbuch? Wie hoch ist heute die tatsächliche Höhe des Kredites? Und wäre der Kredit im Mai 2023 abgelöst?
Im Übrigen: Schenkung sollte auch gehen, wenn noch eine Belastung da ist.

Du brauchst dringend einen Rechtsbeistand. Fangen wir mal klein an: Hast Du eine Vertrauensperson, die eine Struktur in Deine Gedanken bringen kann und die sich mit Grund und Boden auskennt?

1 Like

Wenn ich mir den eigentlich unlesbaren Text anschaue, und dann das hier noch lese

frage ich mich, ob überhaupt deutsches Erbrecht oder nicht doch ausländisches Erbrecht zum Tragen kommt. Das wäre womöglich auch noch zu klären. Also ja: was genau steht im Testament?

1 Like

Bei dem, was hier so alles bruchstückhaft kommt, würde es mich in der Tat nicht wundern, wenn über die nächsten drei Postings noch raus käme dass der Vater Pakistani ist, das Testament nach deutschem Recht errichtet hat und das Haus in England steht. Wie ich solche Fragen liebe!

3 Like

Hallo noch mal, also fangen wir noch mal neu an, ich merke selbst das es dumm geschrieben ist.

Und zwar von Anfang an das man versteht um was es geht!

Also wie alles losging, mein Vater hat 1998 eine Thailänderin geheiratet die brachte einen kleinen Jungen mit 3 Jahren hier her, also hat mein Vater ihn Adoptiert.
2002 ist dann meine Stiefmutter an Krebs gestorben, mein Vater hat dann aber den Adoptierten Jungen also meinen Stiefbruder groß gezogen.
Leider ist er auf die schiefe Bahn geraten, und egal wie man ihn helfen wollte war es immer für den Ar… .
Drogen und nicht arbeiten gehen haben sich durch gezogen, zwei Wohnungen verloren weil er keine Miete gezahlt hat.
Und jetzt Seit 7 Jahren abgetaucht ist, so das man nicht weiß was mit ihm ist.

Das ist erst mal der Grund warum wir sagen, dass er nichts vom Haus haben soll!

Jetzt zu meinem älteren Bruder und mir wir leben halt schon unser ganzes Leben hier im Haus.
Ich habe auch viel Arbeit hier reingesetzt!
Mein Bruder und ich wollen auch um beding hier wohnen bleiben, nur mein Bruder ist im Durchschnittsgehalt und ich Verdiene über Durchschnitt.

Nur das man mal weiß wie sieht es Finanziell aus!

Leider habe ich im Leben einen Fehler gemacht und geheiratet und dann mich scheiden lassen, weil es nicht mehr zusammen ging.

Dieser Fehler hat mich dann mal 80.000 € gekostet.

Was dann dazu geführt hat das eine Negative Schufa entstanden ist, den Negativen Eintrag habe ich auch bestimmt noch 3-4 Jahre.

Wo bei man das bei der Schufa nicht so genau weiß wie lange man Negativ ist!

Und jetzt zu unserem Problem wir haben bis vor ein paar Jahre gedacht das mein Vater noch ein paar Jahre lebt.

Nur jetzt ist es halt so dass er stark abgebaut hat und ich mir doch mal Gedanken gemacht habe wie geht es jetzt weiter.

Also im nächsten Jahr läuft die Finanzierung bei der DSL Bank aus, dann sind 10 Jahre rum.

Und es wehren dann noch 87.230 € offen.

So weit s gut jetzt mal zum Testament das hat mein Vater mit Handgeschrieben ich kenne es auswendig.

Da hat er rein geschrieben das mein Älterer Bruder und ich das Haus bekommen sollen. Mein Vater seine Lebensgefährtin die er jetzt hat soll Wohnrecht haben bis zum Tod.

Und mein kleiner Bruder soll nichts bekommen da er das ganze Gold aus Thailand bekommen hat.

Das ist halt so wie mein Vater das mal so verfasst hat naklar mit den Worten meines Vaters geschrieben.

Das ist nur eine Kurz Fassung vom Testaments das man einen kleinen Einblick hat.

Noch eine kleine Info neben bei das Haus steht in einer Kleinstadt zwischen Mainz-Bingen Ortskern.

Es ist ein Fachwerkhaus von 1887 es hat 345 m² Wohnfläche einen 40m² Großen Gewölbekeller, und einen Hof mit 108m² eine Alte Scheune mit 100m² ca. Ausbau fähig.

Es wurde mal vor 10 Jahren geschätzt von der Bank auf ca. 450.00€.

Weiß nicht ob das weiterhilft!

Jetzt war mein Gedanke soll man mit meinem Vater im neuen Jahr reden.

Das man bei Vertrag ende von der DSL Bank sagt das soll alles auf meinen Älteren Bruder und mich übertragen werden.

Oder ist das eine schlechte Idee da die Bank mich jetzt als Risiko sieht wegen meiner Schufa.

Von meinen Älteren Bruder ist halt das Einkommen nicht genug, das die Bank das einfach nur mit im alleine Macht.

Das ist halt die frage was macht man in so einer Situation.

Und zu meinem Deutsch ja das ist schlecht das weiß ich! Aber Deutscher bin ich trotzdem!

Ich kann jetzt nur hoffen das ich alle fragen beantwortet habe.

Lg Micha

Dann fangen wir mal an:

2 leibliche Kinder + 1 adoptiertes Kind mit insoweit identischem Erbanspruch = 3 gesetzliche Erben
Dann ein Testament wonach das adoptierte Kind enterbt wird. Daraus folgt: 2 gesetzliche Erben mit vermutlich identischen Erbanteilen (auch wenn hier nur das Haus ausdrücklich genannt worden sein sollte, bedeutet Erbe sein deutlich mehr, nämlich alles an Soll und Haben) + 1 pflichtteilsberechtigter Nichterbe. Es mag sein, dass in dem Testament auch der Pflichtteil entzogen werden soll. Das ist aber nur in Extremsituationen wirksam möglich. Insoweit werde ich hier zunächst davon ausgehen, dass dieser Anspruch besteht.

Da die genannten Formulierungen des Testaments so höchst auslegungsfähig sind, sollte sofort mit einem Fachmenschen über den Text dieses Testaments im Detail gesprochen und ggf. ein neues Testament aufgesetzt werden, das dann auch tatsächlich so funktioniert, wie gewünscht. Laientestamente sind nach der letzten mir bekannten Studie zu rund 80% nicht geeignet, die gewünschte Folgen dann auch tatsächlich herbei zu führen! Gerade dann, wenn man Streit befürchtet, sollte man also auf jeden Fall sicherstellen, dass das Testament korrekt ist.

D.h. im Todesfall können die beiden Erben einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen oder aufgrund eines notariellen Testaments die Umschreibung des Hauses im Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Die Bank hat damit nichts zu tun! Der enterbte Stiefbruder auch nicht.

Weiterhin treten die beiden Erben in Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner (d.h. die Bank kann im Falle des Falles von jedem den vollen Restbetrag fordern, und die Erben müssen dann untereinander schauen, wie sie damit umgehen) in den Kreditvertrag ein. Auch da ist der enterbte Stiefbruder außen vor.

Die beiden Brüder können die Erbengemeinschaft jederzeit so auflösen, dass einer den anderen auszahlt um alleiniger Eigentümer des Hauses zu werden, …

Solange der Kredit bedient wird, sollte eine Verlängerung des Kredits auch kein großes Problem sei. Siehe mein früheres Posting, zumal die Bank dann zwei Schuldner statt einem bekommen würde. Das erhöht die Sicherheit am Ende des Tages im Zweifelsfall das verliehene Geld auch wieder zu bekommen, auch wenn es bei beiden nicht so richtig rosig finanziell aussieht.

Bzgl. des Stiefbruders besteht das Risiko, dass er früher oder später vom Tod des Vaters erfährt und dann (binnen drei Jahren ab Kenntnis) seinen Pflichtteilsanspruch einfordert (absolute Grenze 30 Jahre). Der ist ein reiner Geldanspruch und beträgt eine Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. da er 1/3 Erbteil gehabt hätte, hätte er Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 1/6 gegen die Erben.

Jetzt kommt das Thema Überschreibung des Hauses ins Spiel: Der Pflichtteilsanspruch erhöht sich um in den letzten zehn Jahren vor Eintritt des Erbfalls gemachte Schenkungen in Form eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs. D.h. man rechnet die Schenkungen wieder mit in das Erbe ein. D.h. wenn das Haus vor dem Tode übertragen wird, dann wird es für die Berechnung des Pflichtteils wieder mit in den Nachlasswert eingerechnet. Allerdings, und jetzt wird es spannend: Pro Jahr zwischen Schenkung und Tod des Erblassers reduziert sich dieser Wert um 1/10. D.h. je größer die Spanne zwischen Übertragung und Tod des Erblasser ist, umso besser für die Erben und so schlechter für den Pflichtteilsberechtigten. Aber Vorsicht: Recht regelmäßig will sich der Erblasser Rechte an der übertragenen Immobilie vorbehalten. Das geschieht oft durch einen so genannten Nießbrauch. D.h. der Erblasser darf die Immobilie weiterhin unter Ausschluss der Beschenkten nutzen und sie auch zu seinem eigenen finanziellen Vorteil vermieten. Ein so weitgehendes Recht an der Immobilie wird aber in der Rechtsprechung dann so betrachtet, als ob der tatsächliche Eigentumsübergang noch gar nicht stattgefunden hätte. Sie setzt den Beginn der Frist für das Abschmelzen des Pflichtteilsergänzungsanspruch daher auf das Sterbedatum bzw. ein Datum, an dem eine tatsächliche Ausübung des Nießbrauchs nicht mehr stattgefunden hat. Insoweit bringt dann die Übertragung zu Lebzeiten in Bezug auf Pflichtteilsergänzungsansprüche nichts! Im Einzelfall anders zu bewerten sind vereinbarte „untergeordnete“ Nutzungen durch den bisherigen Eigentümern aus denen klar wird, dass die tatsächliche Gewalt über das Objekt beim Beschenkten liegt. Dies kann z.B. durch ein recht bescheidenes Wohnrecht (nur an ein oder zwei Zimmern mit Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume) realisiert werden. Insoweit ist bei so einer Überschreibung (abgesehen von der Pflicht zum Notar) wirklich gute, ganz konkrete Beratung erforderlich!

6 Like

Moin,

zwei Anmerkungen hätt ich ja schon noch:
Die Prolongation (Verlängerung) des Kredites kann schon heute abgeschlossen werden und endfälliger Kredit über 10 Jahre selbst bei 4% Zins sind keine 900€ monatlich.

und: da der Adoptierte ja nicht auffindbar ist erscheint es mir vertretbar, dass man die ~60.000€ auf ähnliche weise in monatlichen Raten diesem überweist. Notfalls kann man die Hypothek dann später auch aufstocken.

Das mag Dir vertretbar erscheinen, findet nur leider nur recht begrenzten Rückhalt im Gesetz. Der Anspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 2317 Abs. 1 BGB)und ist auf entsprechendes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten hin grundsätzlich sofort zu zahlen. Da hier die Erben selbst wiederum auch Pflichtteilsberechtigte sind, steht ihnen allerdings das Verlangen nach einer Stundung nach § 2331a BGB zu. Hierüber dürfte dann ein Rechtsstreit entstehen, wenn man meint, als Erbe alleine eine gewisse monatliche Rate festsetzen zu dürfen. Zwar ist hier zu sehen, dass eine Veräußerung des Hauses für die Erben eine ungewöhnliche Härte wäre, auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, dass es auch ein Interesse des Pflichtteilsberechtigten gibt, nicht über Jahre kleckerweise bedient zu werden. Insoweit können sich die Erben auch nicht auf einem „ich muss das Haus nicht veräußert“ ausruhen, sondern müssen jegliche Möglichkeiten zunächst ausschöpfen den Pflichtteilsberechtigten weitestgehend und bestmöglich auszuzahlen, und werden sie von einem Gericht nur insoweit eine Stundung bewilligt bekommen, wie nach Ausschöpfung all dieser Möglichkeiten ein Rest verbleibt, der dann allerdings auch unter Berücksichtigung der konkreten Möglichkeiten der Erben schnellstmöglich ausgezahlt werden muss. D.h. da kann man nicht sagen: „€ 300,-- im Monat kannst Du haben, die tun mir nicht sonderlich weh“, sondern da wird dann schon ähnlich zur Situation einer Unterhaltsschuld o.ä. spitz gerechnet.

2 Like

unbestritten…
Aber: sowas dauert und zwischenzeitlich kann man eine

Hallo noch mal zusammen leider konnte ich mich nicht melden da ich mich um meinen Vater gekümmert habe.
Jetzt möchte ich aber noch schreiben was so basiert ist.
Mein Vater wurde auf Grund seines Gesundheit zustand in eine Hospiz verlegt leider durfte er nicht zuhause sterben.
Der Grund dafür die Lebensgefährtin in nicht mehr pflegen konnte und Sie aber auch nicht wollte das ich Ihn Pflege.
Ob wohl ich sagen muss ich habe in immer Gepflegt, und habe alles immer veranlasst das er Sauerstoff hat das er einen Arzt für zuhause hat.
Unter anderen den Palliativdienst ich wurde auch zuhause von meinen Vater für alles eingetragen als Verwalter Generalvollmacht und und und.
Jetzt wo mein Vater in die Hospiz kam und er so gut wie nicht mehr Geistig da war habe ich sein Konto wo ich Generalvollmacht habe gesperrt.
Aber nicht um andere zu Ärger es ist ja kein Geld da sondern das das noch alles Rechnungen vom Grundversorger ab gehen.
Darauf hin ist voll das Fass auf gemacht worden da seine Leben Gefährtin Geld abheben wollte.
Mein Bruder hat dann dafür gesorgt das die Patentenverfügung auf seinen Namen geändert worden ist.
Das heißt die Patenen Verfügung wo Existiert hat wurde mein Name durchgestrichen und mein Bruder sein Name eingetragen.
Und mein Vater gesagt hat ich soll in nicht mehr besuchen und mein Bruder soll in rechtlich vertreten.
Meine frage erst soll ich alles verwalten dann habe ich das eine getan was ich für richtig halte und jetzt das.
Aber wie ist das den mein Vater ist ja meiner Meinung nach nicht mehr geistig da er hat mich oft nicht wider erkannt auf Grund seiner Medikamente.
Ab wann spricht man davon das einer nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Versteht mich nicht falsch ich will in der Sache nichts böses aber das haus wo wir zusammen drin wohnen hat 90.000€ schulden ich habe meine 80m² voll saniert und möchte jetzt auf Grund der Aktuellen Situation nicht alles verlieren.

Was wehre das beste was man jetzt macht weil man weiß auch nicht wie lange er noch lebt.
Vielleicht sogar noch 6 Monate man weis es nicht da ich auch keine Auskunft mehr von der Hospiz kriege.

Vielen dank vielleicht kann mir jemand weiter helfen!

Und noch zur Info möchte keinen Krieg am liebsten wehre mir eine Lösung auf friedlicher Passes.

Bei allem Verständnis für deine aktuell schwierige Situation, aber der Text ist so einfach nicht lesbar. Wenn Du hier Antworten möchtest, dann musst Du Dir schon die Mühe machen, beantwortbare Fragen zu formulieren und kannst hier nicht einfach mit einer offenbar sehr mäßigen Spracherkennung einfach nur deinen Redefluss mit allem, was Dir gerade so durch den Kopf geht, hinein kopieren.

2 Like

Okay das ist richtig ich glaube das man so schreibt liegt auch daran das alles sehr viel ist.

Mir geht es darum ab wann zählt jemand als nicht zurechnungsfähig.
Kann man einfach eine Patentenverfügung ändern.
Und dafür sorgen das ich Ihn vor dem Tod nicht mehr sehen darf.

Ich meine ich habe ja mit im Telefoniert und man mehrt das er die dinge nicht mehr gedanklich zusammen bringt.