Erbrecht, Hauseigentum, Altersvorsorge

Mal angenommen:

A) Die Eltern wohnen im Hauseigentum, sind Pflegebedürftig und denken aus Hausverkauf
B) Drei Kinder
C) Kind Y möchte Vormundschaft bei Arzt und Bank und das Haus weil die anderen schon eines hätten (nicht aus dem Eigentum von A)!
D) Kind Y wäre guter Kunde bei Peter Zwegert inklusive Privatinsolvents mit Partner
E) Kind Y möchte das Haus weil X und Z schon eines hätten…

Vorschlag von Kind X:

  • Haus verkaufen
  • Treuhandkonte für die Eltern für Altenteil (Pflege usw.)
  • wenn dann irgendwann mal was überbleit… durch 3 kann man immer stressfrei Teilen…

Was sollte man beachten… z.B. bei der Vormundschaft bzw. Vollmacht für Konto. Gibt es dazu Allgemeinverständliche Lektüre im www, damit meine ich jetzt nicht das BGB :wink:

Hallo,

  • wenn dann irgendwann mal was überbleit… durch 3 kann man
    immer stressfrei Teilen…

Soso - stressfrei teilen durch 3… mir fallen da so einige Geschichten ein wo das stressfreie teilen dann doch ein Irrglaube blieb.

Was sollte man beachten… z.B. bei der Vormundschaft bzw.
Vollmacht für Konto. Gibt es dazu Allgemeinverständliche
Lektüre im www, damit meine ich jetzt nicht das BGB :wink:

Allgemeine Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten - inclusive deren Beglaubigung- wie auch Fragen zur gerichtlichen Betreuung erteilt die örtliche Betreuungsbehörde (Landratsamt). Allgemeine Fragen zu Vorsorgevollmachten und der rechtlichen Betreuung, §§ 1896 ff. BGB findest du auch zuhauf über Meister Google.

ml.