Nach welchem Recht wurde zwischen 1480 und 1520 im deutschsprachigen Raum, genauer gesagt in Tirol, vererbt und geerbt? Welche Rechtstexte lagen zugrunde?
Um es genauer einzugrenzen, es betrifft Erbrecht unter Adligen (niederer Adel) in der Grafschaft Meran unter Erzherzog Sigmund von Tirol und ab 1490 Kaiser Maximilian I. von Habsburg.
Bei Mittelalter denken wahrscheinlich die meisten daran.
Servus,
Sachsenspiegel? In Tirol?? Zu Beginn der Neuzeit???
Nää.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Tiroler Landrecht in der frühen Neuzeit
Servus,
es gibt in Tirol wie insgesamt in Österreich in diesem Zeitraum keinen einheitlichen kodifizierten Rahmen. Die im Grundsatz über das gesamte Mittelalter und bis in die angesprochene Neuzeit hinein gültigen Tiroler Landesordnung von 1328 enthält keine explizite Regelung zum Erbrecht.
Erbsachen wurden also nach Gewohnheitsrecht, hier dem deutschen Parentelrecht, behandelt. Dass noch heute, über zweihundert Jahre nach dem Patent von 1811, für Tirol mit der Höfeordnung ein vom österreichischen Bundesrecht abweichendes Erbrecht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Grund und Boden gilt, zeigt, dass in Tirol von Alters her für Grund und Boden ein sehr striktes Anerbenrecht ohne Erbteilung und mit sehr eingeschränkten Ansprüchen der übrigen Abkömmlinge des Erblassers bestand.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder