Person A hat insgesamt 8 Nachkommen. Durch diverse Zwischenfälle in den letzten 10 Jahren sind alle zerstritten. A stirbt nun, da der Zwist aufs Herz geschlagen hat…
Szenario 1:
Das Erbe wird durch niemanden angetreten.
Szenario 2:
Das Erbe wird durch mehrere Nachkommen (nicht alle!) angetreten.
Wer kommt in welchem Umfang für die Beerdigungskosten auf? Aus dem Nachlass können die Kosten unmöglich bestritten werden, da der Wert einfach zu gering ist.
Szenario 1:
Das Erbe wird durch niemanden angetreten.
Nach den Landesbestattungsgesetzen sind die direkten Nachkommen verpflichtet, für die Bestattung des Toten zu sorgen. Durch Ausschlagung der Erbschaft kann man seiner Verpflichtung zur Bestattung nicht entgehen. Der Grund dafür ist, dass die Kinder, selbst wenn das Verhältnnis zum Erblasser schlecht gewesen ist, immer noch näher stehen als das die Allgemeinheit tut.
Wenn sie die Bestattung nicht vornehmen lassen, führt das Ordnungsamt (zumindest in NRW) die Bestattung durch. Die Kosten werden zunächst durch das Sozialamt übernommen, das aber versuchen wird, sich Kosten von den Bestattungspflichtigen wiederzuholen.
Bei 8 Nachkommen sollte es aber doch möglich sein, zusammenzulegen und eine einigermaßen angemessene Bestattung durchzuführen. Zum einen stehen die Nachkommen dem Verstorbenen zumindest noch näher als das die Allgemeinheit tut, zum anderen hat das meiner Meinung nach, egal wie das Verhältnis zu Lebzeiten ausgesehen hat, aus moralischen Gesichtspunkten einfach so zu passieren.
Szenario 2:
Das Erbe wird durch mehrere Nachkommen (nicht alle!)
angetreten.
Die Erben tragen die Beerdigungskosten, auch wenn das Erbe selbst für die Deckung der Kosten nicht ausreicht.