Erbrecht/Immoblie

Halo zusammen,

ich denke ich habe hier eine komplizierte Frage:

Ausgangssituation:

EIn Vater bezieht Hartz IV und ist stark verschuldet. Um sich jedoch etwas aufzubauen, hat er über sein Kind zwei Gebäude in den neuen Bundesländer erworben. Offiziell taucht der Vater so gut wie nicht auf.

Gebäude I: Abbruchreif mit lebenslangem Wohnrecht von Vater (Gewerbeimmobilie)
Gebäude II: besser saniert, allerdings nicht zu vermieten, aufgrund der Wirtschaftssituation der Umgebung und weil bei einem eventuellen Mieter bei Schäden am Gebäude Reparaturkosten anfallen werden.

Nun meine Frage:

Ist es möglich dem Vater die Gebäude in Form einer Schenkung zu übertragen und gleichzeitig der Tochter ein Wohn- bzw. Nutzungsrecht ohne Pflichten einzuräumen?

Somit könnten zwar die Gläubiger des Vaters die Gebäude pfänden, wären jedoch durch das Wohn- und Nutzungsrecht blockiert.

Ich bin gespannt!
Vielen Dank im vorraus.
Stiffler 2010

Warum sollte eine schenkungsweise Übertragung nicht möglich sei?

Dann hat der Vater die Immobilie mit dem Wohnungsrecht - und weiter?

Einem Gläubiger wird es wenig scheren ob das Wohnungsrecht eingetragen ist und auch im Nachrang die Zwangssicherungshypothek zunächt eintragen lassen.
Das Wohnungsrecht behindert auf der anderen Seite auch die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich der Aufnahme weiterer Rechtsgeschäftlicher Belastungen.

Man könnte das ganze dann als nicht verkehrsfähige Immobilie bezeichnen. Viel Spaß damit.

ml.