Sehr geehrte Experten,
können sie mir bitte Licht in folgendes Dunkel bringen:
Der Fall:
Tochter A pflegt jahrelang ihre Eltern und beantragt für ihre Eltern Sozialhilfe zur Pflege, als diese schließlich beide in ein Pflegeheim umziehen müssen. Die Eltern besitzen kein nennenswertes Vermögen. Tochter A hat für beide Eltern eine Vorsorge- und Generalvollmacht. Die Sozialhilfe wird zunächst abgelehnt, da die Eltern noch ein kleines Sparvermögen besitzen, das zunächst aufgebraucht werden muss (unter 5000 Euro). Außerdem muss zunächst die Auszahlung einer kleinen Lebensversicherung der Mutter beantragt werden (Auszahlungsbetrag ca. 4.600 Euro).
4 Wochen nach Umzug ins Pflegeheim stirbt der Vater. Beide Eltern haben einen notariellen Erbvertrag geschlossen (i.J.1980), der im Todesfall eines Ehegatten, den jeweils anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt. Als Tochter A bei der Bank das Konto des Vaters (1 Giro und 1 Spar) auf die Mutter umschreiben lassen will, erfährt sie, dass das Sparkonto laut Verfügung des Vaters (i.J. 2004), bei seinem Tod an sie (Tochter) übergeht.
Die Fragen:
Soll Tochter A das Konto auf sich übertragen lassen oder auf die Mutter überschreiben?
Die gesamten Kontounterlagen (Spar und Giro) sind beim Sozialamt aktenkundig, da ja ursprünglich für beide Eltern Sozialhilfe beantragt wurde. Das Konto lief aber ausschließlich auf den Namen des Vaters und die Mutter besaß nie ein eigenes Konto.
Der Antrag auf Sozialhilfe für die Mutter muss ja nun erneut gestellt (bzw. neu bearbeitet) werden. Und wenn Tochter A das Konto, nach Willen des Vaters, auf sich übertragen lässt, besitzt die Mutter jetzt nur noch die Rückzahlung ihrer Lebensversicherung (4.600 Euro).
Kann die Schenkung des Sparbuches des Vaters, durch das Sozialamt von der Tochter zurückgefordert werden (10 Jahresfrist) da es evtl. automatisch als gemeinsames Vermögen der Eheleute gilt?
Ist die Schenkung überhaupt gültig, da ja ein notarieller Erbvertrag (v.1980) der Eheleute besteht ?
Tochter A möchte das Geld auf keinen Fall für sich haben, sondern es im Sinne der noch lebenden Mutter am günstigsten verwalten! Was sollte sie also tun?
Es wäre sehr schön auf diese Fragen eine Experten-Antwort zu erhalten!
Mit freundlichem Gruß
I.Kirchherr