Moinmoin!
Folgender Fall:
Person A ist gestorben, alle testamentarischen und gesetzlichen Erben haben das Erbe ausgeschlagen.
Was passiert nun mit der Wohnung der Person A? Wer räumt diese aus u bringt sie wieder in einen vermietbaren Zustand?
Bleibt das alles am Vermieter hängen oder können die Erben trotz Ausschlagung des Erbes vom VM belangt werden?
Gruss
Mutschy