Erbrecht in Verbindung mit Mietrecht

Das heisst also, dass die Kinder (oder sonstige Erben von
Todes wegen) NICHT für die Wohnung „haftbar“ gemacht werden
können u der VM auf den evtl entstehenden Räumungskosten
sitzenbleibt?

Wenn man mal davon ausgeht, dass keine ‚Masse‘ vorhanden ist: Ja
Siehe hierzu auch:
/t/wohnungsraeumung-nach-tod/4386854/5

mfG
Hi