Erbrecht in Verbindung mit Mietrecht

Moinmoin!

Folgender Fall:
Person A ist gestorben, alle testamentarischen und gesetzlichen Erben haben das Erbe ausgeschlagen.

Was passiert nun mit der Wohnung der Person A? Wer räumt diese aus u bringt sie wieder in einen vermietbaren Zustand?

Bleibt das alles am Vermieter hängen oder können die Erben trotz Ausschlagung des Erbes vom VM belangt werden?

Gruss

Mutschy

Bleibt das alles am Vermieter hängen oder können die Erben
trotz Ausschlagung des Erbes vom VM belangt werden?

Wer das Erbe ausschlägt, ist doch gar nicht Erbe!

Levay

Wer das Erbe ausschlägt, ist doch gar nicht Erbe!

Das heisst also, dass die Kinder (oder sonstige Erben von Todes wegen) NICHT für die Wohnung „haftbar“ gemacht werden können u der VM auf den evtl entstehenden Räumungskosten sitzenbleibt?

Gruss

Mutschy

Das heisst also, dass die Kinder (oder sonstige Erben von
Todes wegen) NICHT für die Wohnung „haftbar“ gemacht werden
können u der VM auf den evtl entstehenden Räumungskosten
sitzenbleibt?

Wenn man mal davon ausgeht, dass keine ‚Masse‘ vorhanden ist: Ja
Siehe hierzu auch:
/t/wohnungsraeumung-nach-tod/4386854/5

mfG
Hi