Guten Tag,
wer hat schon mal etwas mit indonesischem Erbrecht in Deutschland zu tun gehabt? Z.B. wenn in Deutschland ein Erbschein für den verstorbenen Ehepartner (Indonesier) beantragt wird.
Auf welcher Grundlage ist das Erbrecht ( IPR ) nachzuweisen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Tips.
Indonesisches Erbrecht. Hm. Auch dieses Forum hat seine Grenzen
Mir sind keine bilateralen noch multilateralen Verträge bekannt die da etwas regeln. Zu beachten sind güterrechtliche Erwägungen der Eheschließung als auch die ganz profanen erbrechtlichen (Nachlassspaltung, keine Spaltung, Knüpft das Erbrecht an an die Staatsbürgerschaft oder den letzten Wohnsitz…) Fragen hierzu könnte ggf. das indonesische Konsulat beantworten. Ansonsten der „Anwalt ihres Vertrauens“ (der sich freuen wird). Auf dem Nachlassgericht könnte man nachfragen, da dies hier allerdings ein absoluter Exot ist, wäre ich sehr erstaut wenn dort eine Antwort ad hoc gegeben werden könnte. Wo hate denn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz?
Hallo mileslucis,
zwischen dem Erblasser und dem Erbnehmer bestand Gütergemeinschaft.
Der Erblasser hatte die indonesische Staatsbürgerschaft, mit Wohnsitz
in Deutschland. Die Erbsache ist eine Immobilie in Deutschland, wobei der Erblasser mit im Grundbuch steht.
Das Nachlassgericht hat keine Unterlagen über indonesisches Erbrecht,
und möchte am liebsten ein Gutachten in Auftrag geben, mit Anzahlung von 2500,€.
Das indonesische Konsulat hält sich bedeckt.
Schwer verständlich ist für mich, dass indonesisches Privatrecht als Exot angesehen wird, nicht nur von Ihnen.
Denn Indonesien ist das 4. bevölkerungsreichste Land der Erde, und es leben hunderttausende von Indonesiern in Deutschland. Trotzdem sieht es so aus, als ob Indonesien gleichgestellt wird mit einem kleinen Pazifikstaat, und so ein Erbfall noch niemals eingetreten ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie, oder jemand anderes mir in der Sache
Tips geben könnte, z.B. wo ich entsprechende Informationen erhalten kann.
MfG
Bernhard B.