Folgende Situation:
1934 hat ein Kaufmann 2 Töchter aus seiner Ehe und 1 Tochter außerehelich, auf der Geburtsurkunde ist er als Vater eingetragen.
der Vater stirbt 1946.Beide Töchter erben, die außereheliche Tochter bekommt nichts.
Tochter 1 ehelich stirbt 1990, Tochter 2 ehelich ist die Erbin.
2001 stirbt die eheliche Tochter zwei ( beide ohne Kinder) das Erbe geht an eine ganz entfernte Verwandte.
( Kein Testament vorhanden.)
Hat die außereheliche Tochter, ( noch lebend) irgendeinen Erbanspruch??
Hallo!
Wenn die uneheliche Tochter NACH dem 30.6.1949 geboren wurde, dann hätte sie nach gesetzlicher Erbfolge ihre Halbschwester 2 beerbt, wenn die keine eigenen Kinder gehabt hatte.
Vater und Tochter 1 konnte sie nicht beerben.
MfG
duck313