Hallo zusammen,
von meiner Lebensgefährtin die Tante ist gestorben. Meine Lg und ihr Bruder sind die einzigen leiblichen Verwandten,da sie keine Kinder hatte. Nun war aber in den letzten Jahren ein sogenannter Erbschleicher da, der sie versorgt hat. Der hat schon sehr viel abgegriffen,sowohl Grundstücke als auch bares. Nun mal meine Frage: Macht es Sinn,beim örtlichen Gericht nachzufragen, ob ein Testament besteht, oder überhaupt ein Anspruch aufs Erbe bzw. Pflichtteil?
Hi, nachfragen bei Gericht kann auf keinen Fall schaden. Ihr teilt mit, dass Ihr die nächsten leiblichen Verwandten seid, teilt mit, dass Ihr gegegenenfalls die Nachweise (Kopie Stammbuch) führen könnt. Fragt nach, ob ein Testament vorliegt. Wenn das da ist, sieht die Sache für Euch schlecht aus. Ihr habt nur als gesetzliche Erben ohne Testament einen Anspruch.
Ingeborg
wenn die Tante Ihrer Lebensgefährtin kein Testament hinterlassen hat und es keine Erben vorgehender Ordnungen gibt, dann würde Ihre Lebensgefährtin ja auch erben. Von einem Testament alleine ist das also gar nicht abhängig. Aber es schadet sicher auch nicht, wenn Ihre Lebensgefährtin schon einmal beim Nachlassgericht vorstellig wird. Dann weiß man dort wenigstens schon einmal, dass es sie gibt.
Mit dem begriff " erbschleichender Versorger " kann man nichts anfangen. Genauere angaben - bessere Basis.
Einzige Erbin wäre deine LG . Erbschein beantragen.
Hatte denn der Erbschleicher Vollmachten ? evtl. postmortalische sogar ?
Wurden Sie vom Nachlassgericht benachrichtigt ?
Falls nicht zum Nachlassgericht gehen und Erbschein beantragen - vorher anrufen damit Sie auch die Unterlagen die Sie benötigen gleich dabei haben.
Ich würde mich mal beim Nachlassgericht erkundigen, ob ein Testament besteht. Wenn Ihr allerdings die einzigen Verwandten seit, würde ich einen Erbschein beantragen.
Genauere Info bekommt man beim Fachanwalt für Erbrecht.
Leider kann ich nicht näher weiterhelfen.
Gruß Sylvia
Hallo,
also bei einer Tante gibt es keinen Pflichtteilsanspruch.Trotzden können Sie bei Gericht nachfragen ob eine Vereinbarung getroffen wurde.Hat die Tante kein Testament so erben die Verwandten,also auch möglicherweise ihre Lg
Hallo Andy1710, es lohnt sich auf jeden Fall, beim zuständigen Nachlaßgericht nachzufragen, ob die Tante eine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, da das Amtsgericht vom Standesamt eine Nachricht über den Todesfall erhält und geprüft werden kann, ob die Tante ein notarielles oder ein privatschriftliches Testament hinterlegt hat. Falls eines zu Gunsten Ihrer Lebensgefährtin und ihres Bruders besteht, hätten diese aber vom AG Bescheid bekommen. Falls keines vorhanden ist, ist es natürlich Sache der gesetzlichen Erben über den Bekannten der Tante zu klären, ob überhaupt zum Zeitpunkt des Todes noch Nachlaß vorhanden war. Dies ist jedoch meines Erachtens eine Sache eines Fachanwaltes für Erbrecht. LG und viel Erfolg Löwenkind
also, wenn nur noch etwas Vermögen vorhanden ist, macht es auf jedenfalls Sinn, bei Gericht -Todesschein mitnehmen- nachzufragen, ob dort ein Testament vorliegt und wenn nicht einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge zu beantragen. Sie müssen dann alle standesamtlichen Urkunden, die Sie als Erbe ausweisen beschaffen und vorlegen. Ein Notar hilft Ihnen für das gleiche Geld besser weiter, er verlangt nur 19 % Mehrwertsteuer mehr.
Übrigens: Der Erbschleicher muss von dem erhaltenen Vermögen die Hälfte an Sie beide zurückgeben (Pflichtteilsergänzungsanspruch)wobei sich die Summe um -nach neuem Gesetz - jedes Jahr 10 % ermäßigt.
Ein Notar kann Ihnen da auch weiterhelfen. Die Kosten sind gar nicht so hoch, nicht zu vergleichen mit Anwaltskosten!!!
Gehen Sie also nicht zu einem Anwalt.
MfG
PB
Anspruch auf einen Pflichtteil hat Deine LG immer.
Ob ein Testament da ist, müsste das Nachlassgericht klären.
Wenn jemand ein Testament besitzt muss er dies beim NG abliefern. Wenn nun die Tante also eines geschrieben hat, in dem der sog. Erbschleicher bedacht ist, wird er das schon machen, sonst würde er ja Nichts kriegen und die ihr als die leiblichen eigenen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge Euren Teil bekommen.
Ihr könntet das nachlassgericht mal davon in Kenntnis setzen, dass die Tante gestorben ist und nachfragen, ob evtl. der erbschleicher ein Testament abgegeben hat, da ihr nicht wisst , ob die Tante eines geschrieben hat. Dann wird man Euch sicher sagen, was nun wie wer zu tun hat-
Hallo Andy1710, es mcht schon Sinn und auch macht es Sinn dagegen rechtlich vorzugehen. Liegen die erschlichenen Erbsachen in einem Zeitraum innerhalb von zehn Jahren vor Ableben der Tante, kann man es sogar rückgängig machen bzw. auf Herausgabe klagen. Es ist aber trotzdem zu prüfen, ob dieser sg. Erbschleicher nicht doch Anspruch auf ein Erbteil hat, denn die Pflege und Betreuung älterer Menschen kann physich und psychisch sehr scholimm sein. Bitte auch das bedenken.
Gruß petit
immer und der erbschleicher muß nachweisen, wo er das alles gelassen hat, sie hingegen müssen genug beweismaterial haben, was ihrer tante alles gehört hat