Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe in meiner Familie ein Problem.
Frau X. hat einen Sohn und der Sohn eine Tochter.
Frau X.lebt in einem Altenheim und hat einen Vorsorgebevollmächtigten notariell in allen Belangen, dieser ist aber kein Familienmitglied, sondern wurde vom Sohn ( weil dieser nicht ortsansässig ist) beauftragt sich um diese Sache zu kümmern.
Der Sohn hat das Erbe sich vorhher auszahlen lassen und danach auf alles andere verzichtet, also das Erbe vor dem Tode ausgeschlagen.
Die Tochter widerrum möchte sich selber um ihre Tante kümmern, also die Betreuung übernehmen und die inbegriffene Vollmacht, weil der Verdacht im Raum steht dass der bisherige Vorsorgebevollmächtigte Geld unterschlägt. Denn nach Aussage von Fr. X hat er bereits 25000€ sich selber gegeben und 10000€ dem Sohn.
Leider hat das Gericht bisher alle Einwände und Einsprüche gegen ihn abgeschlagen.
Fr. X. wird zunehmend leicht dement.
Kann man die Vorsorgevollmacht entziehen lassen auch wenn sie als dement dargestellt wird, wenn ja wie?
Es muß irgendwie eine Lösung geben, weil auch ein Haus und mehere Morgen Land noch in der Erbmasse fließt und selbst Fr. X. obwohl sie es gewünscht hatte, keine Kontoauszüge mehr hat.
Ich bitte dringend um Eure Hilfe.
Vielen Dank