Hallo liebe Forum,
nehmen wir an Frau S. bekommt von einem Nachlaßgericht einen Bescheid, dass sie im Rahmen eine Erbgemeinschaft ein Haus geerbt hat. Da es 8 Erben gibt wurde im Rahmen einer Erbermittlung sämtliche Erben ermittelt. Nach 3 Jahren wurden alle Erben ermittelt und da hierdurch Kosten entstanden sind, wurde das Haus für 240 000 Euro verkauft. Der übriggebliebene Betrag soll nun an die 8 Erben aufgeteilt werden.
Für die Erbermittlung wurden 110 000 Euro benötigt. Meine Frage lautet: gibt es eine gesetzliche Vorgabe wie hoch die Kosten der Ermittlung sein dürfen? Müssen die entstandenen Kosten der Ermittlung nachgewiesen werden? Frau S. (wieder Annahme) erhielt von dem Gericht einen Bescheid auf dem stand, dass von den 240 000 Euro noch 110 000 Euro übrig seien, da die Ermittlung relativ kompliziert war. Eine differenzierte Kostenaufteilung war nicht enthalten.
Danke!