Erbrecht Kosten Ermittlung der Erben

Hallo liebe Forum,

nehmen wir an Frau S. bekommt von einem Nachlaßgericht einen Bescheid, dass sie im Rahmen eine Erbgemeinschaft ein Haus geerbt hat. Da es 8 Erben gibt wurde im Rahmen einer Erbermittlung sämtliche Erben ermittelt. Nach 3 Jahren wurden alle Erben ermittelt und da hierdurch Kosten entstanden sind, wurde das Haus für 240 000 Euro verkauft. Der übriggebliebene Betrag soll nun an die 8 Erben aufgeteilt werden.

Für die Erbermittlung wurden 110 000 Euro benötigt. Meine Frage lautet: gibt es eine gesetzliche Vorgabe wie hoch die Kosten der Ermittlung sein dürfen? Müssen die entstandenen Kosten der Ermittlung nachgewiesen werden?  Frau S. (wieder Annahme) erhielt von dem Gericht einen Bescheid auf dem stand, dass von den 240 000 Euro noch 110 000 Euro übrig seien, da die Ermittlung relativ kompliziert war. Eine differenzierte Kostenaufteilung war nicht enthalten.

Danke!

Hallo

hier ist der Vorgang an sich erklärt
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbenermittler-ich-s…

Üblich sind Pauschalhonorarsätze in % vom Erbe - m.W. wurde bei Ermittlung ohne Auslandsbezug bisher ein Höchstsatz von 30% anerkannt:
http://www.vdee-ev.de/Rechtsprechung.php

Grüsse Rudi

Für die Erbermittlung wurden 110 000 Euro benötigt.

Dieser Betrag ist geradezu lächerlich hoch und jedem vernünftig denkenden Menschen muss das spanisch vorkommen.
Wer war denn der Erbenermittler? Ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger? Basiert die Forderung des "Erbenermittlers auf auf einer Vereinbarung mit den Erben? Genauere Informationen wären hier sehr hilfreich.

ml.

Hallo,
ersteinmal ist es üblich mit dem Erben eine Honorarvergütung zu vereinbahren.
Diese liegt bei ca. 20% des Erbes.
Weiterhin muss der Erbenvermittler seinen Vergütungsanspruch dalegen.

Mit freundlichen Gruß