Hallo,
die Mutter von A ist im Krankenhaus an den Folgen eines Schlaganfalls verstorben.
Die Krankenkasse der Mutter wurde mit Verzögerung darüber informiert. Die Krankenkasse meldet sich weil der Krankenkassenbeitrag nicht bezahlt wurde. A kann dies jedoch telefonisch klären.
Weiterhin wird ihm erzählt, dass sogar noch ein Guthaben aus Beitragszahlungen von 18 € besteht.
Die Krankenkasse möchte von A eine Kontoverbindung und ein Testament bzw. einen Erbschein haben damit das Guthaben zu A´s Gunsten überwiesen werden kann. Da kein Erbschein vorhanden ist werden die 18 € nicht an A überwiesen. Das Geld kommt auf einem „Verwahrkonto“ der Krankenkasse.
2 Wochen später meldet sich die Krankenkasse und möchte von A bzw. den Hinterbliebenen 280 € Krankenhauszuzahlung (pro Tag 10 €. ma. 280 €) haben, da diese Zuzahlung zu Lebzeiten der Mutter noch nicht getätigt wurde.
Ist A verpflichtet die Zuzahlung zu zahlen obwohl er „keine Erbe ist“ bzw. keinen Erbschein hat?
Danke und Gruß
b.