Erbrecht, meine mutter übergibt mir die

Eigentumswhg,wo sie alleine im GB steht.Daran gebunden sind (meine Mutter ist 89jahre,ich pflege sie seit einem Jahr)die Verpflichtung zur häuslichen Pflege, solange es zuhause möglich ist,ewiges Wohnrecht,für sie und mich,sowie auch die Rückzahlung der noch ausständigen Wohnbauförderung in etwa 38.000 Euro.
Wie verhält sich das alles nach dem Tod meiner Mutter,ich habe 2 Geschwister, die der Anlass dieser Regelung sind,da sie mich nie akzeptierten,sie sind 18 und 16j. älter und völlig andere Weltanschauung!So will meine Mutter sicher gehen,dass ich eine Wohnung habe,sobald sie tod ist,denn ich habe schon zweimal meine eigene whg aufgegeben, um sie zu pflegen!Brauche ich zusätzlich ein Testament, bzw.wird dies ohnehin im Testament geregelt(mache jetzt auch über Anwalt(ist ein Jugendfreund), sowie Neurologin (wegen hoher Pflegestufe,meine Mutter ist aber geistig OK, war kurz mal weggetreten für 3 Wochen)sowie danach Unterzeichnung mit Notar auch noch!Möchte abgesichert sein,da die Geschwister es nicht einfach hinnehmen werden!Muß ja meine beiden Geschwister auszahlen, wie geht die Berechnung in etwa vor sich, da ich ja schon an die 40.000 RZ übernehme,pflege usw.
Und vor allem, ab wann stehe ich denn im Grundbuch, ab unterzeichnen des Vertrages oder erst nach dem Tod!
Was habe ich wichtiges vergessen? Bekommen die Beiden dann nur mehr Pflichtteil(wie hoch)?Wird die Whg geschätzt,die von mir nicht verkauft wird,sondern genutzt,ebenso übernehme ich sämtliche Angelegenheiten wegen Begräbnis,spätere Pflege(mein Vater liegt bereits drinnen)!Eine der Beiden hat sich bereits 8.000 Euro von meiner Mutter geben lassen, für eben diese Angelegenheiten, also doch alles im Testament machen?Kann ich sofort im Zuge der Eintragung ins GB meine Enkeltochter gleich miteintragen (Baby) oder könnte das auch mal zu Schwierigkeiten führen?
Möchte meinem Anwalt schon mit paar geordneten Gedanken entgegentreten! Bin euch dankbar für jede Hilfe. Und bitte vor allem Österr.Recht! Danke

Bei Österr. Erbrecht muss ich leider passen. Längst nicht jeder Notar oder Anwalt kennt ausländ. Erbrecht. Leider schreiben Sie erst am Schluss Ihrer Info über dieses Hindernis…
Dennoch wenigstens eines: Die Übertragung auf ein Baby dürfte mit Sicherheit im Laufe der Zeit zu Problemen führen! Kennen Sie schon die Mentalität der Person, wenn sie volljährig sein wird??? Sicher nicht! Also–?!
H.G.
H.G.