Erbrecht mit Häuser

Hi,

Ich habe ein Haus geerbt. Das Haus ist steuerlich eine Katastrophe: der Bauplan passt nicht zum Haus und es steht auf 2 Flurstücken. Wegen der Grundsteuer hat keiner Zeit…

Wie rum werden Freibetrag (direkter Nachkommen, also 400k?) und Nachlass wegen Eigennutzung (die ersten 200m2 sind frei, richtig?) verrechnet? Und was gilt bei 2 Flurstücken?

Und wie macht man dem Amt klar dass es mehr eine große Halle als ein bewohnbares Haus ist…?

Danke

Eins ist die Erbschaftsteuer, da hast Du 400.000 Freibetrag. Der sollte wohl ausreichen, wenn es mehr wäre ist der Steuersatz gering und gestaffelt.
Das andere ist die (neue) Grundsteuer.

Da wird nichts verrechnet. Erbschaftsteuer zahlst Du nach der Erbschaft einmal, dann ist gut. Grundsteuer zahlst Du jährlich neu.

und ob eine „große Halle“ überhaupt zu Wohnzwecken dient sollte man nachweisen können. du musst doch die Wohnfläche (das sind Räume in denen man wohnt und sich aufhalten kann, Wohnraum,Schlafraum,Küche ,Bad usw. aber keine Keller,Abstellräume und „große Hallen“

Abweichungen von Bauplan und Wirklichkeit kann bedeuten „Schwarzbau und keine Baugenehmigung“. Das hat schon so machen böse überrascht. Muss nicht, aber es besagt doch mind. es gab später Umbauten, Anbauten für die Du erst einmal keine Unterlagen hast. Das Bauamt könnte was haben wenn man sie je eingereicht und genehmigt bekommen hatte.

MfG
duck313

Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut. Die Genehmigungen dazu habe alle. Die Grundsteuer ist auch gemacht.

Mich interessiert die Erbschaftssteuer: den ganzen Wert der Erbschaft - 400k€ ist zu versteuern?

Wenn ich nun ins Haus einziehe sind die ersten 200m2 frei. Frei im Sinne von Gebäudewert oder Gebäude mit Flurstück? Und wie rum gehen die 400k€ da rein?

er hat doch geschrieben

Wie kommst du dann darauf?

Es gibt ein paar Zahlen

Wert des Gebäude
Wert des Grundstück
Wert auf der Bank

Von welchem dieser Werte geht der Freibetrag ab?

Und gilt die 200m2 Regel für den Gebäudewert oder für den Gebäudewert und Grundstück?

Sagen wir es sind 300m2 Wohnfläche, 400k€ auf der Bank, 500k€ für das Gebäude und 600k€ für das Grundstück.

Das ergibt bei Einzug 2/3 Rabatt auf irgendwas.

Also 400k + (1/3 X 500k) + 600k = 1165k?

Oder 400k + (1/3 X (500k + 600k)) = 763?

Und sind es 400k€ Abzug von einer dieser Summen oder von den ursprünglichen 1500€ (400k + 500k + 600k)?

Das ist doch kein Problem, viele Gebäude stehen auf mehren Flurstücken, oder meist du in den Fall Grundstücke?

Welche Bauplan?

vom allen, die gesamte Erbschaft wird berücksichtigt (deine Werte werden addiert) dann wird anhand des gesamten Wertes die Steuer errechnet.

Ich habe für dich recherchiert, bitte schön, hier hast du auch deine 200 qm:
https://www.erbrecht-heute.de/erbschaftssteuer/erbschaftssteuer-fuer-ein-haus/

Und hier noch etwas:

https://www.mcmakler.de/magazin/wohnung-geerbt

Beispiel :

Ihre geerbte Immobilie hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro und 250 Quadratmeter Wohnfläche. Nun bleiben 200 Quadratmeter steuerfrei und für die 50 darüber hinausgehenden Quadratmeter fällt erstmal die Erbschaftssteuer an. Wenn allerdings die verbliebenen 50 Quadratmeter einen Verkehrswert unterhalb des steuerlichen Freibetrags von 400.000 Euro haben, zahlen Sie keine Erbschaftssteuer.

Hallo Christa,

das hier

ist sehr verwirrend formuliert.

Der Freibetrag wird bei der ErbSt vom

Steuerpflichtigen Erwerb

abgezogen (dieser Hinweis auch @pumpkin0) und nicht von irgendeinem beliebig herausgegriffenen Teil des steuerpflichtigen Erwerbs.

Schöne Grüße

MM

Von keinem - auch der Rest Deiner Rechnung ist verkehrt.

Bitte beschäftige Dich erstmal mit der gesetzlichen Grundlage für den Kram - den für diese Teilfrage wichtigen § 10 ErbStG hab ich an anderer Stelle in diesem Thread verlinkt, aber auch der Rest dieses sehr übersichtlich gegliederten und hübsch formulierten Steuergesetzes ist interessant im Original und nicht in irgendeinem dritten oder vierten Aufguss zu lesen.

Wenn dann Einzelfragen offen sind, lege sie gerne hier vor.

Und: Nein, in keinem einzigen deutschen Steuergesetz kommt der Begriff „Rabatt auf irgendwas“ vor. Die Schöpfung eigener Begriffe macht den Umgang mit einer ungewohnten Materie nicht einfacher.

Schöne Grüße

MM

Meinst Du damit, Du hast das Formular für die Grundsteuerreform schon abgegeben?

Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025(?), bis dahin ist die Grundsteuer nach dem bisherigen Bescheid zu zahlen.

Angesichts dieses Zuwachses an (Bar-)Geld

würde ich mich zurücklehnen und mit der Erbschaftsteuer-Erklärung einen Steuerberater beauftragen.

Gruß

Das Ding zieht sich seit 1,5 Monaten. Ich habe bis jetzt bei 18 Steuerberater angefragt ob ich Mandant werden kann (Email, Brief, Brief mit Rückschein,… alles schon getestet). Bei den meisten kommt keine Antwort und es geht keiner mehr ans Telefon. Die paar Sekretärinnen, die noch dran gehen, meinen im Moment wäre es ungünstig, man würde aber schnellstmöglich zurück rufen.

Wer jemanden rund um Darmstadt kennt…

Servus,

dann ist an der ganzen Geschichte irgendwas im Argen, das Du nicht benannt hast.

Eine banale ErbSt-Erklärung mit einem so leckeren Gegenstandswert lässt man nicht einfach so vorbeisegeln.

Schöne Grüße

MM

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