Ich habe ein Haus geerbt. Das Haus ist steuerlich eine Katastrophe: der Bauplan passt nicht zum Haus und es steht auf 2 Flurstücken. Wegen der Grundsteuer hat keiner Zeit…
Wie rum werden Freibetrag (direkter Nachkommen, also 400k?) und Nachlass wegen Eigennutzung (die ersten 200m2 sind frei, richtig?) verrechnet? Und was gilt bei 2 Flurstücken?
Und wie macht man dem Amt klar dass es mehr eine große Halle als ein bewohnbares Haus ist…?
Eins ist die Erbschaftsteuer, da hast Du 400.000 Freibetrag. Der sollte wohl ausreichen, wenn es mehr wäre ist der Steuersatz gering und gestaffelt.
Das andere ist die (neue) Grundsteuer.
Da wird nichts verrechnet. Erbschaftsteuer zahlst Du nach der Erbschaft einmal, dann ist gut. Grundsteuer zahlst Du jährlich neu.
und ob eine „große Halle“ überhaupt zu Wohnzwecken dient sollte man nachweisen können. du musst doch die Wohnfläche (das sind Räume in denen man wohnt und sich aufhalten kann, Wohnraum,Schlafraum,Küche ,Bad usw. aber keine Keller,Abstellräume und „große Hallen“
Abweichungen von Bauplan und Wirklichkeit kann bedeuten „Schwarzbau und keine Baugenehmigung“. Das hat schon so machen böse überrascht. Muss nicht, aber es besagt doch mind. es gab später Umbauten, Anbauten für die Du erst einmal keine Unterlagen hast. Das Bauamt könnte was haben wenn man sie je eingereicht und genehmigt bekommen hatte.
Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut. Die Genehmigungen dazu habe alle. Die Grundsteuer ist auch gemacht.
Mich interessiert die Erbschaftssteuer: den ganzen Wert der Erbschaft - 400k€ ist zu versteuern?
Wenn ich nun ins Haus einziehe sind die ersten 200m2 frei. Frei im Sinne von Gebäudewert oder Gebäude mit Flurstück? Und wie rum gehen die 400k€ da rein?
Ihre geerbte Immobilie hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro und 250 Quadratmeter Wohnfläche. Nun bleiben 200 Quadratmeter steuerfrei und für die 50 darüber hinausgehenden Quadratmeter fällt erstmal die Erbschaftssteuer an. Wenn allerdings die verbliebenen 50 Quadratmeter einen Verkehrswert unterhalb des steuerlichen Freibetrags von 400.000 Euro haben, zahlen Sie keine Erbschaftssteuer.
Von keinem - auch der Rest Deiner Rechnung ist verkehrt.
Bitte beschäftige Dich erstmal mit der gesetzlichen Grundlage für den Kram - den für diese Teilfrage wichtigen § 10 ErbStG hab ich an anderer Stelle in diesem Thread verlinkt, aber auch der Rest dieses sehr übersichtlich gegliederten und hübsch formulierten Steuergesetzes ist interessant im Original und nicht in irgendeinem dritten oder vierten Aufguss zu lesen.
Wenn dann Einzelfragen offen sind, lege sie gerne hier vor.
Und: Nein, in keinem einzigen deutschen Steuergesetz kommt der Begriff „Rabatt auf irgendwas“ vor. Die Schöpfung eigener Begriffe macht den Umgang mit einer ungewohnten Materie nicht einfacher.
Das Ding zieht sich seit 1,5 Monaten. Ich habe bis jetzt bei 18 Steuerberater angefragt ob ich Mandant werden kann (Email, Brief, Brief mit Rückschein,.. alles schon getestet). Bei den meisten kommt keine Antwort und es geht keiner mehr ans Telefon. Die paar Sekretärinnen, die noch dran gehen, meinen im Moment wäre es ungünstig, man würde aber schnellstmöglich zurück rufen.