Erbrecht mit Nachlassverwalter/betreuer

Hallo!

Weiss jemand wie die Sachlage ist, wenn ein Baukredit von zwei unabhängigen Personen (z.B. Freunden) aufgenommen wurde zu 50% auf ein bestehendes Immobilienobjekt, und die eine Person verstirbt, deren naheliegenden Erben das erbe ausschlagen und ein Nachlassverwalter/betreuer aktiv wird.

Gehört dem Nachlassverwalter/bereuer die Immobilie zu 50% und muss er auch, wie der Freund die hlfte der monatlichen Zinsen zahlen? Wenn der verbleibende Freund das Haus nicht haben will sondern lieber keine Schulden, kann der Nachlassverwalter/bereuer die Immobilie selbstständig verkaufen? Wer trägt die Kosten, wenn die Immobilie unter dem aktuellen Kreditwert verkauft wird und wer trägt die Kosten für den Nachlassverwalter/bereuer und eventuelle auktionskosten, wenn die immobilie schwer verkäuflich ist? was ist mit dem verbleibenden Freund wenn dieser selber vermögen in Form eines Immobilienobjekts hat?
Sollte er Nachlassinsolvenz beantragen um sich abzusichern? Darf er das überhaupt beantragen, da er ja selber kein Erbe vom verstorbenen ist…!? Trägt der Staat am Ende vielleicht die 50% der Kosten und die anderen 50% der verbleibende Freund?

Gehört dem Nachlassverwalter/bereuer die Immobilie zu 50%

Ich nehme an das ein Nachlasspfleger gemeint ist.
Dieser wird tätig dür die unbekannten Erben bei sihcerungsbedürftigem Nachlass. Insoweit gehört ihm rein gar nichts an der Ommobilie.

und
muss er auch, wie der Freund die hlfte der monatlichen Zinsen
zahlen?

Wenn der weitere Nachlass substanzhaltig ist wird er die Raten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung bezahlen.

Wenn der verbleibende Freund das Haus nicht haben will
sondern lieber keine Schulden, kann der
Nachlassverwalter/bereuer die Immobilie selbstständig
verkaufen?

Der Nachlasspfleger kann die Immobilie zusammen mit dem Freund verkaufen. Beide müssen zwingend mitwirken. Die nachlassgerichtliche Genehmigung ist erforderlich.

Wer trägt die Kosten, wenn die Immobilie unter dem
aktuellen Kreditwert verkauft wird

Wenn beide Eigentümer als Gesamtschuldner haften dann wird sich die Bank hinsichtlich der Kreditverpflichtung an den halten der zahlungsfähig ist. Wenn der Nachlass substanzhaltig ist an den Nachlass - und natürlich auch an den Freund.

und wer trägt die Kosten
für den Nachlassverwalter/bereuer und eventuelle
auktionskosten,

Der Nachlass - zumindest anteilig - ein Kaufpreis wird ja erzielt, der Nachlass ist somit nicht arm.

wenn die immobilie schwer verkäuflich ist?

Sowas solls geben., Dann wird der Gläubiger wohl auch irgendwann selbst verwerten mittels Zwangsversteigerung wenn das Darlehn nicht mehr bedient wird.

was
ist mit dem verbleibenden Freund wenn dieser selber vermögen
in Form eines Immobilienobjekts hat?

Dann wird sich die clevere Bank auch daran ein Pfandrecht sichern bei Darlehensverzug (Eintragung einer Zwangssicherungshypotehek aus der persönlichen Unterwerfung aus dem Darlehnsvertrag)

Sollte er Nachlassinsolvenz beantragen um sich abzusichern?

Warum er? Hat er eine Verbindung zum Nachlass?

Darf er das überhaupt beantragen, da er ja selber kein Erbe
vom verstorbenen ist…!?

Ich sehe kein Antragsrecht.

Trägt der Staat am Ende vielleicht
die 50% der Kosten und die anderen 50% der verbleibende
Freund?

Selbst wenn der Staat letztendlich als Erbe festgestellt wird, wird er der Bank keine Zahlungen leisten (bei armen Nachlass).

ml.