Meine Oma ist im Januar gestorben, meine Mutter klagt nun ihren Pflichtteil ein, damit meine Mutter aber nur ihren Pflichtteil meines Opas bekommt und sonst nix, hat mein Opa beschlossen, mir alles zu überschreiben im Todesfall, nun sagte meine Mutter, dass sie gerichtlich dagegen vorgehen wird, wenn er denn abgelebt hat, und auch das andere einklagen wird.
Nun wurde mir aber gesagt, wenn mein Opa zu Lebzeiten verfügt, dass ich alles bekommen soll, auch mitZeugen und direkt bei der Bank mit Unterlagen und alles, kann meine Mutter nichts dagegen machen, sondern nur von mir ihren Pflichtteil verlangen, welchen ich ihr natürlich auch geben würde, aber nur die Hälfte davon, da ja meine Cousine auch die Hälfte bekommen würde, da sie an Stelle meines Onkels tritt, der 1988 verstarb.
Stimmt das so? Hat da jemand Ahnung von?
Vielen Dank
Meine Mutter sagte auch, wenn sie nur ihren Pflichtteil bekommt, dann wird sie die Beerdigungskosten nicht bezahlen, aber als Erbe muss sie das ja, bzw. wird das gleich bei der Berechnung des Pflichtteils für sie mit abgezogen. So wird der Pflichtteil für sie von meiner Oma auch berechnet, ich könnte ja auch ganz fies sein, und noch ein Essen machen in einem sehr teuren Restaurant, was ja dann auch mit in die Berechnung einfließt, somit würde sie nochmal weniger bekommen.
???
Oder?
guten Abend,
Ihre Frage ist nicht präzise, da unterschieden werden muss, ob eine Schenkung vorgesehen ist, oder nur eine Erbeinsetzung. Pflichtteilsberechtigung tritt nur ein, wenn jemand als gesetzlicher Erbe durch Testament ganz oder zum Teil ausgeschlossen worden ist. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten müssen weitere Fragen wegen des möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs geklärt werden. Das Thema ist zu komplex, um es hier einfach aufzeigen zu wollen aufgrund von unvollständigen Sachverhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
Hallo,
du hast völlig Recht, deine Mutter bekommt den Pflichtteil deines Opas.
Und wie aus der Mail herauslesbar ist, haben deine Großeltern 2 Kinder. Das Erbe geht selbstverständlich an die Nachkommen (Cousine) über.
Dein Großvater kann dich als Erbe einsetzen. Den Anteil deiner Oma kann er nach meinem Empfinden nicht mehr beeinflussen, außer deine Oma hatte zu Lebzeiten auch eine Enterbung festgesetzt.
Die Beerdigungskosten können aus der Erbmasse bezahlt werden.
Das „große Essen“ kannst du zwar machen, finde ich aber nicht so gut, weil du sonst mit deiner Mutter Ärger hast, solange sie lebt und das ist nicht so entspannend.
Da beide ein Berliner Testament gemacht hatten, und meine Mutter als alleiniger Nacherbe eingesetzt wurde, kann man dieses nicht ändern, soweit ich weiß, mein Opa hatte aber beim Nachlassgericht trotzdem ein neues Testament hinterlegt, wo ich als alleiniger Erbe eingesetzt bin, nun weiß ich nicht, ob dieses gültig ist.
Schau mal unter wikipedia „Berliner Testament“. da beskommst du gute Infos.
Barbara