ich habe mit meiner mutter ein grundstück mit 2 häuser gekauft. wir stehen beide im grundbuch und es gehört jedem die hälfte vom haus. was ist wenn meine mutter stirbt. muss ich meinen bruder seinen pflichteil auszahlen und muss ich die häuser verkaufen wenn ich kein geld habe um seinen anteil auszuzahlen.
ich habe mit meiner mutter ein grundstück mit 2 häuser
gekauft. wir stehen beide im grundbuch und es gehört jedem die
hälfte vom haus. was ist wenn meine mutter stirbt. muss ich
meinen bruder seinen pflichteil auszahlen und muss ich die
häuser verkaufen wenn ich kein geld habe um seinen anteil
auszuzahlen.er Pflichtteil von deiner Mutter steht ihm zu.Du müßtest eventuell einen Kredit aufnehmen.Bei der Zinslage wäre das ein vorteil für Dich
hi, danke für die antwort. wie ist nun die sachlage, der notar hat es so gemacht, dass jedem die hälfte gehört(das keiner vermieten kann)wie wird der anteil berechnet. es laufen auch noch 2kredite. wir haben unser ganzes geld ins haus gesteckt und mein mann ist arbeitsunfähig und mein einkommen ist auch sehr gering. danke
Der Bruder erhält mindestens sein 1/8 Pflichtteil.
Das kann er verkaufen. Es sich aber niemand finden, der ein achtel von 2 häusern kauft.
Hallo,
wenn die Mutter stirbt, geht ihr 1/2 Anteil an die Erbengemeinschaft die Mutter beerbt. Bei gesetzlicher Erbfolge wären dies du und dein Bruder (so die Mutter nicht mehr verheiratet ist und nur Euch beide als Kinder hinterlässt).
Da der Bruder nun auf diesem Wege Eigentümer geworden ist, kann er auch ggf. die Auseinandersetzung an diesem Grundbesitz verlangen, z.B. die Auszahlung bezüglich seines Anteils als Gegenleistung, dass er dir seinen Anteil überträgt.
Wenn du nicht mitmachst kann höchstens noch die Auflösung der Erbengemeinschaft am Grundstück verlangen durch Teilungsversteigerung. Um das zu verhindern, wäre es z.B. sinnvoll am gesamten Grundstück einen Nießbrauch zu deinen Gunsten zu bestellen.
ml.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht nur dann, wenn die Mutter den Bruder per Testament vom Miterben ausgeschlossen hat. Anderenfalls (also bei gesetzlicher Erbfolge) erbt Ihr Bruder bekanntlich mit, und es entsteht eine Erbengemeinschaft bezüglich des Miteigentumsanteils der Mutter.
In beiden Fällen kann der Bruder von Ihnen Geld verlangen. Beim Pflichtteil können Sie Stundung bei Gericht beantragen, falls Sie Zahlungsprobleme nachweisen können. Im Falle der Erbengemeinschaft könnte der Bruder die Versteigerung beantragen, wobei Sie in diesem Falle unbedingt einen Beistand in Anspruch nehmen sollten.
Ich empfehle, schon vor dem Erbfall alles mit dem Bruder (also zu Dritt) zu regeln, z.B. durch notariellen Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht gegen Abfindungsregelung. Der Notar beantwortet alle diesbezügl. Fragen dabei kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2425 Tagen registriert und 1706 Mal Anfragen beantwortet)
Hallo,
ja im Fall eines Todes muss der Pflichteil an Kinder ausgezahlt werden.Ihr Bruder hat dann Anspruch auf den Pflichteil und wenn Sie kein Geld haben,können sie auch eine Hypothek aufnehmen.Dann müssen Sie die Häuser nicht unbedingt verkaufen.Wenn Ihre Mutter verheiratet ist beträgt der Pflichteil 12.5%des Erbes,den ihr Bruder dann bekommen muss.Wenn sie nicht verheiratet ist,erhöht sich dieser auf 25%.
Ich hoffe ich konnte helfen.
L.G.
Hallo hasenbeere,wenn ihr beide im Gundbuch steht,gehört dir die Hälfte,die andere Hälfte gehört deiner Mutter. Ausser es steht was anderes im Grundbuch,oder ihr habt eine andere Vereinbarung getroffen. Wie deine Mutter ihren Teil vererbt ist Ihre Sache,wobei dein Bruder schon einen Plichtteil zusteht.
Gruß Nehe
danke für die schnelle antwort.
seit 3 monaten spricht meine mutter nicht mehr mit uns…sie mischt sich überall ein und seit dem mein mann ihr die meinung gesagt hat, ist sie eingeschnappt.
kann sie mich enterben, so dass ich keinen anspruch auf ihr erbe habe, so dass mein bruder ihren anteil erbt.sie ist verheiratet aber er ist älter…und steht nicht im grundbuch…nur wir beide…?
Hallo Hasenbeere, es kommt darauf an, ob und in welcher Form die Mutter ein Testament macht. Sollte sie keines machen, wird der Bruder ja auch gesetz-licher Erbe. Dann steht ihm auf jeden Fall der gesetzliche Erbteil zu. Sollte sie 1 Testament machen, ohne ihren Sohn zu berücksichtigen, steht ihm auf jeden Fall der gesetzl. Pflichtteil zu. Es ist schwierig, ein Kind zu enterben. In diesem Fall müssen schwierige Verhältnisse vorgelegen haben, wie zum Beispiel Drohungen, kriminelle Handlungen oder ähnliches. Diese müssen aber auf jeden Fall nachgewiesen werden können. MfG Löwenkind
Für Ihre neue Frage gilt meine Antwort genau so, nur mit der veränderten Situation (Bevorzugung des Bruders). Sie sollten alles tun, um den Streit zu beenden, da die später entstehende Eigentümergemeinschaft nicht von Vorteil ist, wenn keine verläßliche und dauerhafte Einigkeit gesichert ist. Vorschlag: Ein gemeinsamer Notar könnte versuchen, jetzt eine vernünftige Regelung zu finden.
Gruss H.G.
Hallo hasenbeere,
leider kann ich deine frage nicht beantworten.
mfg
lara50
Fragen über Fragen…
Wenn deine Muter verstirb, vererbt sie ihren Anteil, wie sie ihn vererbt, weiß man nicht, nach gesetzlicher Erbfolge erbender Ehegatte und die Kinder oder sie macht ein Testament und setzt jemanden ein.
Wenn gesetzliche ERbfolge ist, dann gilt an muss sich auseinander setzen über das was da ist und ggf. muss einer die anderen auszahlen.
Deine Mutter könnte ein Testament machen und dich als Alleinerbin einsetzen und deinen Bruder ein Vermächnis geben, sie könnte aber auch deinen Bruder als Erben einsetzen und sagen, dass du als Vermächnis das Grundstück haben sollst.
Da gibt es viele Varianten.
Sorry, aber da kann ich leider wikrlich nicht konkreter helfen!
danke dir, für deine antwort
hallo und sorry das ich dir jetzt erst schreibe,ich war beruflich unterwegs,leider habe ich das gleiche problem.ich weis es auch nicht,deswegen habe ich mich ja an wer weiss was gewendet.aber vielleicht hast du ja was in der zwischen zeit herrausgefunden.lg ela
hallo und sorry das ich dir jetzt erst schreibe,ich war
beruflich unterwegs,leider habe ich das gleiche problem.ich
weis es auch nicht,deswegen habe ich mich ja an wer weiss was
gewendet.aber vielleicht hast du ja was in der zwischen zeit
herrausgefunden.lg ela
hi ela…
ich habe nur herausgefunden, dass es einen pflichtteil gib…man kann das haus auch überschreiben…muss noch zu lebzeiten sein und nach 10 jahren hätte mein bruder keinen anspruch…es gibt auch ein „nisbrauchrecht“ …ich verstehe es so, dass man lebenslanges wohnrecht hat.also kann mann mich vom grundstück (schmeissen),nicht zum verkauf zwingen oder wenn es zur versteigerung kommt habe ich ein leb.wohnrecht.
ist schon verzwickt…mann hat ja soviel investiert und das soll meine altersvorsorge sein…stirbt meine mutter, könnte es sein das mein bruder seinen erbteil verlangt und ich alles verkaufen muss…toll…dann habe ich garnichts mehr.
melde dich doch noch mal
hallo,hm da bin ich leider auch überfragt.muss das denn alles immer so kompliziert sein.die sollten mal ihre gesetze ändern.es kann doch nicht sein.das man sein erbe nicht den vererben kann an wem man möchte.wenn man sich mit eines der kinder verkracht hat und es war das kind seine schuld.finde ich nicht richtig.das es dann noch erbberechtigt ist.oder wenn nur einer der kinder die mutter zum beispiel überjahre alleine pflegt.kein anderer stört sich daran.aber wenn es dann ums erbe geht,können alle die hand aufhalten.sowas finde ich unmöglich und es sollte einen riegel davorgeschoben werden.es sollten nur die wirklich erben.die sich in lebzeiten auch um die eltern gekümmert haben.lg ela
er Pflichtteil von deiner Mutter steht ihm zu.Du müßtest eventuell einen Kredit aufnehmen.Bei der Zinslage wäre das ein vorteil für Dich