Erbrecht nach Adoption

Ist man nach seiner Adoption (nach 1977) immernoch erbberechtigt in Bezug auf die leiblichen Verwandten?

Die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der alten Familie bleiben bestehen. Grundsätzlich hat der adoptierte Volljährige gleichsam zwei Elternpaare, wobei im Fall von Unterhalt die Adoptiveltern vor den leiblichen Eltern haften.

Wenn das Adoptivkind volljährig war,dann ja.Ansonsten gilt:wer vor dem 1.1.1977 adoptiert wurde und bis zu diesem Zeitpunkt volljährig war,bleibt erbberechtigt den leiblichen Eltern  gegenüber.Beispiel:geboren 1970,dann ist das Kind nur den Adoptiveltern gegenüber erbberechtigt.

Beispiel:
geboren 1979, adopotiert, 1983?
Jetzt tritt ein Sterbefall in der leiblichen Familie ein. Erbberechtigt?

Nein.

Hier ist doch ein Kind adoptiert worden.

Alle Erbrechte aus der leiblichen Familie sind erloschen !
das Adoptivkind erbt nur von den Adoptiveltern und deren Verwandten und kann auch nur von denen beerbt werden.