Hallo,
meine Schwiegermutter (51 Jahre jung) hat nach dem Tod ihres Vaters vor ca. 25 Jahren das Erbe mit ihrer jüngeren Schwester geteilt. Sie war laut Höfeordnung / Ältestenrechts die alleinige Hoferbin. Auf Wunsch ihres Vaters, der kein Testament hinterließ, hat meine Schwiegermutter das Erbe zu gleichen Teilen mit der Schweseter geteilt. Auch nur, weil sie damals der Meinung war, das ihr vater es gewollt hätte. Durch Streit in dieser Familie aufgrund von fehlender Liebe gegenüber meiner Schwiegermutter herrscht derzeit kein Kontakt.
Meine Schwiegermutter wurde von Kindesbeinen an immer nur als Minderwertiger Mensch betrachtet.
Das Erbe im Randgebiet / Speckgürtel von Hamburg umfasst mehrerer Mehrfamilienhäuser und ettliche Grundstücke.
Meine Frage ist ob meine Schwiegermutter rechtlich gegen dieses Erbe einspruch einlegen kann und sie alles zugesprochen bekommt und ihre Schwester nur noch den Pflichtteil erhält. Denn ich bin nicht fest der Meinung, dass dieses Erbe Ordnungsgemäß durchgeführt wurde.