Erbrecht Nacherbe §2066 BGB

Mein Mann, aus 1. Ehe 2 Kinder, mit mir (2.Ehe) verheiratet. Wir haben keine gemeinsamen Kinder.Mein Mann ist in Privatinsolvenz. Seine Mutter (Vater verstorben) hat ein Testament aufgesetzt in dem sie ihre 3 Kinder zu gleichen Teilen erben lässt. Meinen Mann macht sie zum Vorerben bis die Insolvenz weg ist. Im Testament steht: Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein. Nacherben sind die gesetzlichen Erben meines Sohnes nach Maßgabe des § 2066 BGB.Wer sind den die Nacherben? Seine Kinder und/oder auch ich?

Hallo lola06,

leider kann ich bei der Frage auch nicht weiterhelfen, meine Kompetenzen sind eher im Vertragsrecht. Im Erbrecht kenn ich mich nicht aus.
Ich hoffe Ihre Frage kann an anderer Stelle beantwortet werden.

mit freundlichen Grüßen

Gern antworte ich (als registrierter Experte lese ich ansich nur an mich gerichtete Anfragen):
Wenn das Testament so, wie Sie schreiben, lautet, dann werden hinsichtlich des betreffenden Erbteils von einem Drittel Nacherben diejenigen, welche beim Tode des Ehemannes als seine gesetzlichen Erben gelten. In der Regel also die Witwe und seine Abkömmlinge. Die Beifügung des § 2066 macht dieses zwar etwas zweifelhaft, ich meine aber, dass sich die Erbfolge nach dem Sohn (Vorerbe) richten soll.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann

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Keine Ahnung diehau

Sorry, Lola, aber Erbrecht ist nun überhaupt nicht mein Gebiet.

Schubi