Hallo,
wenn ich eine schuldenfreie Immobilie einer person X vererbe und der Erbe diese nicht will. Wer bekommt dann die Immobilie?
Der Staat oder der Haupterbe?
Und wenn ich die Immobilie als Vermächtnis jemand vermache und dieser das Vermächtnis ausschließt, ist dann die gleiche Rechtslage wie nicht angenomenes Erbe?
Danke für eine Antwort
Gruß Franz
Ein nicht angenommenes -also ausgeschlagenes- Vermächtnis geht unter, wird also gegenstandslos, es sei denn, es ist im Testameent ein Ersatz-Verm.nehmer genannt worden. Der Gegenstand verbleibt somit dem/den Erben. Etwas anders ist es mit einem testamentarisch eingesetzten ERben, der das Erbe ausschlägt. Mangels eines nicht genannten Ersatzerben tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Übrigens: Nur das Vermögen im Ganzen wird VERERBT. Ein einzelner Vermögensteil (z.B. Hausgrundstück) kann nicht „vererbt“ sondern nur vermacht werden, also ohne die Gesamtrechtsnachfolge.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.
Hallo Franz,
leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Tut mir leid.
Grüße
M. Rettig
Hallo Herr Gintemann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen
Gruß Franz
Hallo Franz,du habe nicht Jura studiert. Aber immer zuerst die Erben je nach Grad zuletzt der Staat, falls keine Erben aufzufinden sind.Pflichterbeil kann man natürlich auch bestimmen müssen dann aber betimmte Dinge vorgefallen sein.
Trotzdem danke
LG Franz
Ok, danke für die Antwort
LG Franz
Hallo Franz,du habe nicht Jura studiert. Aber immer zuerst die
Erben je nach Grad zuletzt der Staat, falls keine Erben
aufzufinden sind.Pflichterbeil kann man natürlich auch
bestimmen müssen dann aber betimmte Dinge vorgefallen sein.