Erbrecht / nachlassinsolvenz

hallo Liebe/-r Experte/-in,

ich habe hier ein schwerwiegendes problem und weiß einfach nicht mehr weiter, ich schildere mal den fall.

am montag fuhr mein bekannter zu seinem bruder um sich wieder mit ihm zu versöhnen, familiäre streitigkeiten vor ca. 2 jahren ließen den kontakt abrechen. nun erfuhr mein bekannter durch die direkten nachbarn am montag, dass der bruder knapp 3 monate nach dem streit gestorben ist! er ging darauf hin zu dem bürgermeister der meinen bekannten auch kannte und fragte warum ihm keiner bescheid gegeben habe. der bürgermeister meinte, dass sie den „verschollenen“ bruder nicht gefunden haben (wohnen beide in verschiedene bundesländer Brandenbug / Sachsen) nun kam im laufe der woche heraus, dass der freistaat sachsen das erbe angetreten hat und eine nachlassinsolvenz im april diesen jahres beantragte, ob vom amtsgericht genehmight ist, ist uns noch nicht bekannt. nun möchte mein bekannter aber das erbe auch bei geringen schulden antreten, da es um drei bebaute grunstücke geht. nun meine fragen,

kann man das versäumnis des nachlassverwalters beanstanden, gibt es ein recht auf suchen des erben? da beide halbbrüder mit gleicher mutter waren.

besteht die chance eine nachlassinsolvenz rückgängig zu machen?

können wir irgendetwas unternehmen, außer zum anwalt zu gehen und abzuwarten.

wie lange darf das erbe angetreten werden, die frist?

wer ist nun der erbe der bebauten grundstücke.

ich bedanke mich im voraus für ihre antworten und hoffe, dass sie mir zeitnah weiter helfen können.

danke

Das Erbrecht verjährt nicht. Vermutlich wurde vergeblich nach den gesetzl. Erben gesucht. Da sicher Schulden entstanden waren, wird vermutlich eine Nachlasspflegschaft angeordnet worden sein. Zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnortes. Dort muss man sich melden, um alles zu erfahren, und um einen Erbschein zu beantragen. Die Formalitäten erklärt man dort (anderenfalls mir erneut schreiben). Wenn der überlebende Halbbruder nicht der einzige Verwandte ist, dann wird die Pflegschaft wenigstens zum Anteil aufrecht erhalten bleiben müssen. In diesem Falle entstand eine Erbengemeinschaft mit dem Todeszeitpunkt.
Damit die amtlich eingesetzte Person nicht unerwünschte Handlungen vornimmt, muss sofort gehandelt werden: Abstammungsurkunden raussuchen und mit Ausweis persönlich zum Amtsgericht fahren, wenn Sie keinen Notar beauftragen wollen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo,
zweiter Versuch, bin in Urlaub, Internetverbindung ist sher schlecht. deshalb noch einmal kurz:
Erbe ist Erbe, kann man nicht nehmen.
ERbschein beantragen, beim Nachlassgericht und Insolvezngericht vorstellig werden.
einen Notar aufsuchen, der ist viel billiger und hat Ahnug, keinen Anwalt.
Mfg
PB

Liebe Jenny,

ich werde mich um die Antwort auf diese Frage in den nächsten Tagen kümmern und Dir dann Bescheid geben. Ich hoffe, Du kannst Dich noch so lange gedulden. Sobald der Chef wieder im Haus ist, werde ich Dir Antwort geben, da muss ich ihn auch fragen. Hatten so einen Fall noch nie hier.

LG aus Stuttgart, die Meli1808

Hallo Jenny,

da Dein Bekannter erst jetzt davon erfahren hat, dass er quasi Erbe wurde, muss er sich beim Nachlassgericht melden, in dem Ort, wo der Bruder gestorben ist bzw. seinen letzten Wohnsitz hatte (ich gehe davon aus, dass die zwei Orte identisch sind). Dann wird die Nachlassinsolvenz gestockt und Dein Bekannter muss darauf pochen, dass man ihm den Erbschein aushändigt, den der Freistaat Sachsen mit 100%iger Wahrscheinlichkeit damals beantragt hat. Alles Weitere wird man Euch dann vor Ort erklären. Also braucht Ihr dazu erstmal keinen Anwalt, außer die Behörden in Sachsen machen den Blöden. Aber das weißt leider nie vorher und eigentlich dürfen sie das auch nicht, wenn Dein Bekannter auf das Erbe besteht, auch wenn es verschuldet ist. Ist halt nur für die wieder Schreibkram :smile:
Es gibt keine Frist, die einzuhalten ist, da Dein Bekannter erst jetzt erfahren hat, dass er Erbe geworden ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Wenn noch was ist, einfach melden.

LG aus Stuttgart, die Meli

danke meli für deinen aufwand, wir sind durch einen blöden zufall auf einen unbewussten berater gestoßen, der kein anwalt ist. er hat uns weiter geholfen mit dem erbschein und wir haben auch schon die verbindlichkeit heraus bekommen, es handelt sich nur um ca 7000 € die wir schnell bezahlen werden, denn wie gesagt es hängen drei bebaute grundstücke mit am erbe und die verbindlichkeit ist in keiner weise grechtfertigt. freistaat sachen ist sehr unkooperativ, so dass wir uns beeilen alles über den tisch zu bekommen und die grundbücher geändert werden können…

aber trotzdem ganz lieben und herzlich dank für deinen aufwand

gruß jenny

herzlichen Dank für die Anfrage.

Die Angelegenheit ist kompliziert und wird ohne anwaltliche Hilfe nicht zu lösen sein.

Gerne bin bereit die Angelegenheit zu übernehmen.

Mein Stundensatz beträgt 220 Euro brutto.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2

Hallo,

entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war in Urlaub. Sollten Sie noch Bedarf an der Beantwortung Ihrer Frage haben, stehe ich aber selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth