ein mir unbekanntes Familienmitglied ist vor 8 Jahren verstorben und ich habe vor 2 Monaten Post von einer Nachlasspflegerin/Anwältin erhalten. Nachdem sie jetzt wohl alle Erben
ausfindig gemacht hat, soll ich ihr eine Erbschaftvollmacht mit diversen Vollmachten unterschreiben. Und beigefügt ist eine zustätzliche Vollmacht eines mir unbekannten Verwandten, der ebenfalls eine Vollmacht erhalten soll mit dem Wortlaut:
…Erbschein zu beantragen…und …gegenüber allen Dritten zu vertreten…
Ich habe keine Ahnung was das Thema betrifft. Für die Erbscheinbeantragung finde ich die Vollmacht sinnvoll, aber der Rest?
Da ich beide Personen nicht kenne, würde viel Arbeit auf mich zu kommen, wenn ich die Sache selbst in die Hand nehme?
Danke für Eure Hilfe
VG Olaf
Ohne nähere Angaben über den Erblasser und das Vermögen
nichts unterschreiben auch nicht einen Erbscheinantrag.
Wenn du als Erbe in Frage kommst, kannst du das selbst machen.
Im Normalfall wird das nicht schriftlich abgewickelt sondern über einen Treuhänder, der dich zu einem pers. Gespräch auch deine möglichen Miterben einläd.
Es muss ein Testament vorhanden sein. In Deutschland kassiert der Staat wenn kein Testament vorhanden ist nach einer Aushangfrist beim AG.
Es gibt viele Leute die mit Lockmitteln einem das Geld aus der Tasche ziehen m ö c h t e n.
hallo,
ich denke es wäre sinnvoll dies der nachlasspflegerin zu überlassen.die vollmacht um den verwandten zu vertreten(so verstehe ich das)müssen sie ja nicht unbedingt unterschreiben,wenn sie das nicht wollen.am einfachsten wäre doch,wenn sie sich mit der anwältin einfach mal in verbindung setzen.
genau diesen Fall hatte ich gerade in ganz enger Bekanntschaft.
In diesem fall kann/muss ich raten sofort einen Anwalt für Erbrecht aufzusuchen, damit er den Nachlasspfleger unverzüglich zu offenlegung aller Erbberechtigten auzufordern hat. Erst danach kann sichergestellt werden, dass nicht irgendetwas im Hintergrund verschoben wird.
Sicherlich werden hierdurch Kosten verursacht. Jedoch würde ich persönlich diese in Kauf nehmen um mein Recht durch zu setzen. Bevor andere sich mit meinem Geld beschmücken.
Der Nachlasspfleger macht nur seinen Job und will das ganze schnellstmöglich abwickeln. Nur so kann er sein Geld verdienen. Da habe ich ebenfalls kennen lernen müssen. Wenn der Nachlasspfleger erst ein Mal alle Unterlagen vorliegen hat, wird abgerechnet. Danach kann nichts mehr verändert werden. In diesem Fall muss man sich mit dem daaus resultierendem Erbe abfinden.
da sage ich mal: Wenn Sie genügend Ahnung haben, können Sie die Sache selbst in die Hand nehmen, wenn nicht, sollten Sie besser andere arbeiten lassen.
Wenn ich das richtig lese, ist eine Nachlasspflegerin / Anwältin damit beschäftigt, die auch dem Gericht gegenüber und allen Erben auskunftspflichtig ist. Das Honorar hält sich auch in Grenzen. Wenn seit 8 Jahren nicht gescheites passiert ist, möchte ich wissen, wer denn bei den wohl sehr umfangreichen Miterben durchblickt.
Wenn Sie wegen jeder zu erledigenden Handlung oder auch bei anstehenden Überweiseungen an die Miterben an den Ort des Geschehens fahren wollen um stets selbst zu handeln, dann viel Spas. Die Kosten bekommen Sie auch nicht ersetzt.
Also, ich habe solche Dinge in größerem Umfang erledigt und kann nur anraten, die Vollmachten zu erteilen und um umfangreiche Unterrichtung über den jeweiligen Abwicklungsstand zu bitten und diesen dann auch zu überwachen.
Wenn keine Betrüger wirken, können Sie der Sache ruhig entgegensehen.
mfg
PB
Dazu kann ich leider nichts sagen. Sie sollten sich an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden und beraten lassen, oder direkt beim Nachlassgericht selbst nachfragen.
Eva M.Huschka
m.E. ist hier alleine die Vollmacht für das Erbscheinsverfahren sinnvoll. Es wäre aber natürlich auch sinnvoll sich mal. persönlich mind. telefonisch mit den anderen Miterben auszutauschen. Vor allen sollte bekannt sein woraus der Nachlass besteht! Die Auseinandersetzung darüber erfolgt sowieso in Regie der erbengemeinschaft insgesamt. Hier sollte sich man wirklich austauschen und nicht einfach die Sache auf sich zukommen lassen. Das birgt ggf. böse Überraschungen.
sehr viel Arbeit. Weil wer weiß, wie lange diese Nachlassverwalterin nun schon sucht? Und dann müssten Sie ebenfalls alle in Betracht kommenden Erben suchen, was Zeit benötigt und die Nachlassverwalterin wird Ihnen bestimmt nicht ihre Infos zur Verfügung stellen einfach so. Melden Sie sich doch einfach bei ihr fragen Sie, was Sie fragen wollen.
Hallo,
unter „diverse Vollmachten“ kann ich mir nichts vorstellen und auch nichts schreiben. Es ist richtig, dass eine Person aus dem Kreis der Erben zum Notar muss und den Erbscheinsantrag notariell beglaubigen lassen muss. Dieser Antrag muss für alle Erben gemeinsam gestellt werden, da alle Erben zusammen die Erbengemeinschaft sind. Diese Erbengemeinschaft muss komplett durch beglaubigte Urkunden belegt werden.
Eine 2. Vollmacht könnte für die Erbauseinandersetzung benötigt werden, wenn die Nachlasspflegerin diese Arbeit übernehmen soll. Oft sinnvoll bei Erben, die sich untereinander nicht kennen und es zum Streit darüber kommen könnte, wer was vom Kuchen haben möchte. Geld ist genau nach den Erbquoten zu verteilen, aber bei Schmuck, Immobilien oder anderen Wertgegenständen wird es dann schwierig.
Notfalls kann ein Besuch beim Nachlassgericht oder ein Anruf dort offene Fragen klären.
Gruß
Hilde