Erbrecht; Nachlassverzeichnis

In einem Testament sei festgelegt, wie das Geld an die Kinder zu verteilen ist, und einzeln benannt, wer welches Schmuckstück bekommt.

Nach dem Tod der Erblasserin muss für das Amtsgericht ein Nachlassverzeichnis erstellt werden. Dort gibt es einen „Abschnitt III, Verbindlichkeiten nach dem Todestag“ und darin eine Rubrik Vermächtnisse.
Gehören dahinein Schmuckstücke, die im Testament benannt sind?

Gruß JoKu

Nach dem Tod der Erblasserin muss für das Amtsgericht ein
Nachlassverzeichnis erstellt werden. Dort gibt es einen
„Abschnitt III, Verbindlichkeiten nach dem Todestag“ und darin
eine Rubrik Vermächtnisse.
Gehören dahinein Schmuckstücke, die im Testament benannt sind?

Hi,

es ist das Testament auszulegen. Meint der Erblasser ein Vermächtnis oder nur eine Teilungsanordnung?

Unterschied: Teilungsanordnung verändert nicht die Erbquoten, Vermächtnis ja.

Bsp. Erblasser verfügt „Erben sollen nicht meine gesetzlichen Erben, sondern Nichte X 50% und der gute Freund Y 50%. Die Nichte soll erhalten auf jeden Fall die Brosche, der Freund den alten Porsche.“

Bei Teilungsanordnung wird nun verteilt wie gewünscht und der Rest aufgeteilt, je nachdem, welchen Wert Brosche und Porsche haben.

Bsp. Gesamterbe 100.000 --> 50.000 an jeden. Porsche = 25.000, Brosche 1.000

Dann geht an X Brosche nebst 49.000 Euro in Cash, an Y Porsche und 25.000 Euro Cash.

So, jetzt das ganze als Vermächtnis:

„Erben sollen nicht meine gesetzlichen Erben. Die Nichte soll zuerst erhalten auf jeden Fall die Brosche, der Freund zuerst den alten Porsche. Verbleibenden Rest teilen sie sich zu gleichen Teilen.“

Dann haben wir also 100.000 - 1.000 - 25.000 = 74.000 / 2 = 37.000
–> X erhält Brosche ( 1.000) + 37.500
–> Y erhält Porsche (25.000) + 37.500

Ergo: Das Vermächtnis verändert die Quote. Es ist also zu fragen: will der Erblasser nur die Zuordnung von Gegenständen sichern (dann Teilungsanordnung) oder will er gleichzeitig dadurch die Quoten beeinflussen.

Mfg vom

showbee

Nachlassverzeichnis
„Abschnitt III, Verbindlichkeiten nach dem Todestag“ und darin
eine Rubrik Vermächtnisse.
Gehören dahinein Schmuckstücke, die im Testament benannt sind?

es ist das Testament auszulegen. Meint der Erblasser ein
Vermächtnis oder nur eine Teilungsanordnung?

Unterschied: Teilungsanordnung verändert nicht die Erbquoten,
Vermächtnis ja.

Es ist dann wohl eher eine Teilungsanordnung, wenn es hieße:
Geld und WP bekommen zu xx% Sohn A, xx% Sohn B, xx% Sohn C;
Schmuckstück 1 bekommt Schwiegertochter D
Schmuckstück 2 bekommt Schwiegertochter E
Schmuckstück 3 bekommt Enkelin F
Schmuckstück 4 bekommt Frau XY

Das ändert nicht die Quote für die Söhne.

Ob im Nachlassverzeichnis ein Vermächtnis gemeint ist,
das die Erben zahlen müssen
oder eher ein Vermächtnis, das der Verstorbene noch hätte erfüllen müssen? *grübel*

Gruß JoKu