Erbrecht /Nachlasswert

Da sich nach Ableben meiner Mutter herausgestellt hat das mein Vater für eine gemeinsame Immobilie allein im Grundbuch eingetragen ist und beide aber im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, stellt sich mir die Frage ob auch in diesem Fall ein Vermögensausgleich dahingehend stattfindet das aus dem Immobilienbesitz eine Summe dem Nachlasswert hinzugerechnet werden kann.
Oder findet dieser Vermögensausgleich nur im Scheidungsfall statt?

Hallo,
auch im Todesfall wird das herangezogen!

Ich bin auf das Schweizer Erbrecht spezialisiert und kann Ihnen hierzu nicht Auskunft geben

hallo karin,
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht behilflich sein, tut mir leid.
lg sicha

Das kann ich dir leider nicht sagen, sry.

Guten Morgen Frau Herbst,

auch im Todesfall nach Paragraph 1371 BGB.

LIEBE GRÜßE