Erbrecht, Name der Ex-Ehefrau unbekannt

Der Gatte meiner Mutter ist vor zwei Wochen verstorben, sie kann aber nun die Erbschaft nicht antreten, weil sie den Namen seiner Ex-Gemahlin nicht kennt, obwohl diese im Testament gar nicht bedacht wurde.

Wo oder wie könnte meine Mutter den Namen der Ex-Ehefrau ohne größere Schwierigkeiten herausbekommen?

Für Ihre Hilfe möchte ich mich im Vorfeld herzlich bedanken, MfG

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Ich verstehe nicht, wieso Ihre Mutter die Erbschaft
nicht antreten sollen kann.

Wenn die Ex-Ehefrau ordnungsgemäß geschieden ist, und
damit nicht erben wird, ist der Name der früheren
Ehefrau nicht notwendig.

Die Namen müsste in den Unterlagen des Ehemannes
auffindbar sein, wenn nicht könnte das Standesamt
weiterhelfen.

Auch hier wird deutliche das ein Vorsorgeordner sinnvoll
ist. Ein solcher können Sie kostenlos einrichten unter:
http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Der Gatte meiner Mutter ist vor zwei Wochen verstorben,

sie

kann aber nun die Erbschaft nicht antreten, weil sie

den Namen

seiner Ex-Gemahlin nicht kennt, obwohl diese im

Testament gar

nicht bedacht wurde.

Wo oder wie könnte meine Mutter den Namen der Ex-

Ehefrau ohne

größere Schwierigkeiten herausbekommen?

Für Ihre Hilfe möchte ich mich im Vorfeld herzlich

bedanken,

MfG

Sie sollten beim Standesamt der Stadt in der ihr Vater das erste Mal geheiratet hat, nachfragen, und auch da wo er Ihre Mutter geheiratet, den die Namen müssten in den Akten stehen. Ausserdem könnte ihr Name im Familienbuch stehen. viele Grüsse R.de p.

Weshalb soll der Zugang zur Erbschaft versperrt sein?
Im Geburtseintrag des Mannes könnte m.E. der Name vermerkt sein, ferner beim örtlich infrage kommenden Einwohnermeldeamt des ehemaligen Ehewohnsitzes.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)

Hallo, Das geht vermutlich nur über das Standesamt. Aber so einfach geben die auch keine Daten preis. Ein berechtigtes Interesse muss vorhanden sein.

Viel Erfolg, uli

Hallo, Das geht vermutlich nur über das Standesamt. Aber so
einfach geben die auch keine Daten preis. Ein berechtigtes
Interesse muss vorhanden sein.

Viel Erfolg, uli

Ein dickes Dankeschön !!!

Die geschiedene Ehefrau ist nicht erbberechtigt. Es sei denn sie wurde ausdrücklich im Testament bedacht.
mfg Rolando furioso

Was hat denn die Ex Frau mit der jetztigen Erbschaft zu tun? regelmäßig rein gar nichts.

ml.

Was hat denn die Ex Frau mit der jetztigen Erbschaft zu tun?
regelmäßig rein gar nichts.

ml.

Seh ich auch so, aber in den auszufüllenden Unterlagen wird der Name verlangt :o

???
Wer verlangt bitte den Namen der Ex-Frau?
Das interessiert mich als erstes brennend und dann das zweite, warum???

Wenn im Testament ausdrücklich die x-Frau nicht drinne steht, dann geht die das auch garnichts mehr an, was jetzt ist es sei denn, es gab auch ein gemeinschaftliches Testament mit der Ex-Frau.
Ist ggf. bekannt, wo die Exfrau wohnt oder wo die Ehe geschieden wurde. Dem Gericht müssten diese Anhaltspunkte genügen, dann können die immernoch ermitteln.

Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Ja, ich habe keinen Schimmer und kann auch nur den Kopf schütteln. Ich weiss allerdings auch nicht, was im Testament drin steht :wink:

Hallo,
das Problem verstehe ich nicht.
Wer verlangt denn den Namen der Exfrau?
„Ex-Gemahlin“ verstehe ich so, dass die Ehe zwischen dem Vater und ihr geschieden wurde.
Wenn das zutrifft, stehen der Exfrau keine Erb- und keine Pflichtteilsansprüche zu, sodass die Frau niemanden interessieren dürfte.
Im übrigen könnte man den Namen sicherlich beim zuständigen Standes- oder Meldeamt erfahren, wenn man dort die Notwendigkeit erklärt. Evtl. auch beim Steuerberater des Vaters, der für die früheren Eheleute Steuererklärungen abgegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen,
S.

Hallo,
ich würde zum zuständigen Standesamt gehen und mich da erkundigen oder zum Gemeindeamt der zuständigen Stadt in der die Ehe damals geschlossen wurde falls bekannt.
MfG Karo54

Dann bitte erstmal ins Testament gucken, was da so drin steht!
Und fragen, wer die Daten haben will.

Hallo,
ich würde zum zuständigen Standesamt gehen und mich da
erkundigen oder zum Gemeindeamt der zuständigen Stadt in der
die Ehe damals geschlossen wurde falls bekannt.
MfG Karo54

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten!

MfG

Also grundsätzlich ist beim Todesfall des Ehemanns die Ex-Ehefrau irrelevant. Und wenn ein WIRKSAMES Testament zugunsten ihrer Mutter besteht, so geht dieses grundsätzlich vor (gewillkürte Erbfolge per Testament vor gesetzlicher Erbfolge). Und selbst ohne Testament hat die Ex-Ehefrau keinerlei Ansprüche auf das Erbe, denn gesetzlich erben hier die Erben 1. Ordnung, dass heißt die jetzige Ehefrau samt Abkömmlingen des Erblassers (also seine Kinder). Einzig problematisch wird es, wenn der Gatte zusammen mit seiner Ex-Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt hatte. Aber dann wäre der Name der Ex darin festgehalten, was das Auffinden derselbe wiederum möglich macht.
Mehr kann ich ihnen leider nicht dazu sagen, da ich selbst nur Laie bin und man solche Themen lieber fachlich beim Nachlassgericht oder Notar oder Anwalt klärt.
Ich hoffe ich konnte dennoch weiterhelfen.
Liebe Grüße!

Hallo Elahasi,
für diese Auskunft ist das Standesamt bzw. Urkundenstelle zuständig.
MfG
Günter

Hallo, falls Deine Mutter kein Stammbuch ihres Ehemannes der 1. Ehe hat, sollte sie mal in ihrem Stammbuch der Eheschliessung mit dem Verstorbenen nachsehen, ob etwas über dessen 1. Ehe eingetragen ist. Ansonsten sollte sie mit dem Stammbuch einmal zum zuständigen Standesamt gehen, wo sie die Ehe mit dem Verstorbenen geschlossen hat. MfG löwenkind

Hallo logomito,
ich gehe davon aus, dass Dein Vater mit seiner Exfrau nichts mehr zu tun hatte. Sie ist dann auch nicht erbberechtigt. Aber vielleicht gibt es noch Halbgeschwister, diese wären dann Pflichtteils-
berechtigt.
Den Namen der Exfrau könnte man vielleicht über ein Standesamt früherer Wohnorte Deines Vaters herausfinden.
mfg
Lara50

Ein dickes Dankeschön nochmal für die Antworten !

MfG