Der Gatte meiner Mutter ist vor zwei Wochen verstorben, sie kann aber nun die Erbschaft nicht antreten, weil sie den Namen seiner Ex-Gemahlin nicht kennt, obwohl diese im Testament gar nicht bedacht wurde.
Wo oder wie könnte meine Mutter den Namen der Ex-Ehefrau ohne größere Schwierigkeiten herausbekommen?
Für Ihre Hilfe möchte ich mich im Vorfeld herzlich bedanken, MfG
Sie sollten beim Standesamt der Stadt in der ihr Vater das erste Mal geheiratet hat, nachfragen, und auch da wo er Ihre Mutter geheiratet, den die Namen müssten in den Akten stehen. Ausserdem könnte ihr Name im Familienbuch stehen. viele Grüsse R.de p.
Weshalb soll der Zugang zur Erbschaft versperrt sein?
Im Geburtseintrag des Mannes könnte m.E. der Name vermerkt sein, ferner beim örtlich infrage kommenden Einwohnermeldeamt des ehemaligen Ehewohnsitzes.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)
???
Wer verlangt bitte den Namen der Ex-Frau?
Das interessiert mich als erstes brennend und dann das zweite, warum???
Wenn im Testament ausdrücklich die x-Frau nicht drinne steht, dann geht die das auch garnichts mehr an, was jetzt ist es sei denn, es gab auch ein gemeinschaftliches Testament mit der Ex-Frau.
Ist ggf. bekannt, wo die Exfrau wohnt oder wo die Ehe geschieden wurde. Dem Gericht müssten diese Anhaltspunkte genügen, dann können die immernoch ermitteln.
Hallo,
das Problem verstehe ich nicht.
Wer verlangt denn den Namen der Exfrau?
„Ex-Gemahlin“ verstehe ich so, dass die Ehe zwischen dem Vater und ihr geschieden wurde.
Wenn das zutrifft, stehen der Exfrau keine Erb- und keine Pflichtteilsansprüche zu, sodass die Frau niemanden interessieren dürfte.
Im übrigen könnte man den Namen sicherlich beim zuständigen Standes- oder Meldeamt erfahren, wenn man dort die Notwendigkeit erklärt. Evtl. auch beim Steuerberater des Vaters, der für die früheren Eheleute Steuererklärungen abgegeben hat.
Hallo,
ich würde zum zuständigen Standesamt gehen und mich da erkundigen oder zum Gemeindeamt der zuständigen Stadt in der die Ehe damals geschlossen wurde falls bekannt.
MfG Karo54
Hallo,
ich würde zum zuständigen Standesamt gehen und mich da
erkundigen oder zum Gemeindeamt der zuständigen Stadt in der
die Ehe damals geschlossen wurde falls bekannt.
MfG Karo54
Also grundsätzlich ist beim Todesfall des Ehemanns die Ex-Ehefrau irrelevant. Und wenn ein WIRKSAMES Testament zugunsten ihrer Mutter besteht, so geht dieses grundsätzlich vor (gewillkürte Erbfolge per Testament vor gesetzlicher Erbfolge). Und selbst ohne Testament hat die Ex-Ehefrau keinerlei Ansprüche auf das Erbe, denn gesetzlich erben hier die Erben 1. Ordnung, dass heißt die jetzige Ehefrau samt Abkömmlingen des Erblassers (also seine Kinder). Einzig problematisch wird es, wenn der Gatte zusammen mit seiner Ex-Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt hatte. Aber dann wäre der Name der Ex darin festgehalten, was das Auffinden derselbe wiederum möglich macht.
Mehr kann ich ihnen leider nicht dazu sagen, da ich selbst nur Laie bin und man solche Themen lieber fachlich beim Nachlassgericht oder Notar oder Anwalt klärt.
Ich hoffe ich konnte dennoch weiterhelfen.
Liebe Grüße!
Hallo, falls Deine Mutter kein Stammbuch ihres Ehemannes der 1. Ehe hat, sollte sie mal in ihrem Stammbuch der Eheschliessung mit dem Verstorbenen nachsehen, ob etwas über dessen 1. Ehe eingetragen ist. Ansonsten sollte sie mit dem Stammbuch einmal zum zuständigen Standesamt gehen, wo sie die Ehe mit dem Verstorbenen geschlossen hat. MfG löwenkind
Hallo logomito,
ich gehe davon aus, dass Dein Vater mit seiner Exfrau nichts mehr zu tun hatte. Sie ist dann auch nicht erbberechtigt. Aber vielleicht gibt es noch Halbgeschwister, diese wären dann Pflichtteils-
berechtigt.
Den Namen der Exfrau könnte man vielleicht über ein Standesamt früherer Wohnorte Deines Vaters herausfinden.
mfg
Lara50