Erbrecht neue Gesetzgebungen?

Hallo, wir haben diese Frage zum Erbrecht:
Auf eine Anwartschaftsrecht als Nacherbin wurde verzichtet. Auch auf den gesetzlichen
Pflichtteilsanspruch gegenüber der Vorerbin.
Gibt es eine neuere Gesetzgebung von den Erben von dem dann noch vorhandenen Vermögen einen Teil anzufordern?
Vielen Dank

Es gibt keine neue Gesetzgebung und nach der Sachverhaltsschilderung ist jeglicher Anspruch erloschen.

Gruß

Peter Brubach

Es gibt keine neue Gesetzgebung und nach der
Sachverhaltsschilderung ist jeglicher Anspruch erloschen.

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung
Wave

Hallo Peter,

entschuldigen Sie, ich wurde vermutlich irrtümlich ausgewäht/angeschrieben,
mit Erbrecht habe ich so überhaupt nicht zu tun.

Schöne Grüße
Frank

Hallo,
hier muss eine Verwechslung vorliegen, da ich kein Experte zum Erbrecht bin.
Macht nichts, schauen Sie sich bitte noch mal in der richtigen Rubrik um.
Freundliche Grüße, Jürgen Menzel

Hallo,

zum Erbrecht kann ich keine Antworten geben, da kenne ich mich nicht aus. War wohl ein Irrtum mich anzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
M. Martens

Hallo, meiner Meinung nach gibt es keine aktuellere Rechtssprechung, die einen Anspruch auf das noch vorhandene Vermögen geltend machen könnte. Ich komme zwar vom Fach, dennoch im Zweifel lieber nochmal einen Anwalt fragen. Empfehlen könnte ich http://www.ra-koeckritz.de/kontakt-buro-bremen.html.

…dennoch im Zweifel lieber nochmal einen Anwalt fragen.
Empfehlen könnte ich …

Vielen Dank für den Tipp