Sind nicht eheliche Kinder erbberechtigt, wenn der Vater zu Lebzeiten die Vaterschaft nicht ankennt?
Zur Info: Ich bin im 9. Monat schwanger. Mein Kind ist noch nicht beboren und der Kindsvater ist quicklebendig und vermögend. Er wird die Vaterschaft aller Wahrscheinlichkeit nach nicht anerkennen, da er verheiratet ist und bereits ein Kind hat. Was muss ich als Mutter tun, um meinem Kind seinen Erbteil zu sichern? Unterhalt möchte ich erstmal nicht einklagen, da ich mit dem Vater ein freundschaftliches Verhältnis pflege und selbst genug verdiene.
entscheidend ist, dass er die Vaterschaft anerkennt oder sie gerichtlich festgestellt wird. Das kann sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalles geschehen.
geben Sie Ihn auf jeden Fall als Vater an. Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, hat er auch keine Rechte. Was ist das aber für ein Freund, der die Vaterschaft nicht anerkennt? Der Unterhalt ist ein rechtlicher Anspruch des Kindes, nicht Ihrer, egal wie viel Sie verdienen. wenn Sie aber so viel verdienen, würde ich das ganze anwaltlich absegenen lassen, dann machen Sie auf jeden Fall nichts falsch! Viel Erfolg!
Hallo Sunnyday um die Vaterschaft zu bestimmen gibt es einen Vaterschaftstest.
Wenn du das nicht abklärst,wird dein Kind nichts bekommen.
Inwieweit du das eventuell durch einen Vertrag regeln kannst,weiß ich nicht.Berate dich da lieber mit einem Anwalt.
lieber Gruß das Schattengras.
Mein persönlicher Rat::
Es geht nicht um dich ,es geht um dein Kind.Freundschaft hin,Freundschaft her…
Hallo,
Ich kann dir leider nur erst einmal raten, dass dein Freund die Vaterschaft anerkennt.
Oder, du einen Vaterschaftstest durchfüren darft.
Ohne diese Voraussetzungen wirst du beziehungsweise euer ungeborenes Kind nie eine Handhabe haben.
Ohne dir etwas zu wollen. Sorry! Der Vater könnte ja auch ein anderer sein.
Wenn er es aber als seins anerkennt, dann ist das Kind auf jeden Fall erbberechtigt.
Hallo,
Sie müssen,wenn es eines Tages soweit ist,dass das Kind ein Erbe antreten kann,nachweisen,dass es sein Kind ist.D.h.durch einen Vaterschaftstest.
Wenn Sie mit dem Kindsvater freundschaftlich verkehren,so kann er auch ein Testament,viel.zusammen mit einem legitimen Vaterschaftstest bei einem Notat hinterlegen.Seine Frau braucht davon erstmal nichts zu erfahren.
Zu dem Verhalten und der Umstände möchte ich mich lieber nicht äussern!
Ich hoffe ich konnte helfen!
Liebe Grüsse
Egal wie gut das Verhältinis ist, zur Not ist die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, ohne Vaterschaftsfeststelung ist es immer schwierig irgendwelche Rechte geltend zu machen!
hallo sunnyday1977
nichteheliche kinder, welche vom " vater" nicht anekannt werden, haben so viel ich weiss, keinen anspruch auf ein erbe, also auch nicht auf den pflichtanteil.es besteht jedoch die möglichkeit das der kindesvater sein nicheheliches kind in seinem testament als erbe einsetzen kann.
ansonsten müsste man das ganze von einem anwalt regeln lassen.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
viel erfolg wünscht sicha
Hallo, die Frage kann ich nicht beantworten, da sie nur durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Noitar zu beantworten ist und mir ein solcher Fall noch nicht bekannt ist. M.E. ist das Kind aber nur dann erbberechtigt, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und schriftlich bestätigt wurde zumindest auf der Abstammungsurkunde des Kindes. MfG Löwenkind
rein theoretisch läßt sich die Vaterschaft auch noch später klären, solange das entsprechende Genmaterial von den Eltern und vom Kind zu Untersuchungszwecken zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat nichts damit zu tun, ob Sie UH-Ansprüche geltend machen oder nicht.
Ein verantwortungsvoller Vater und Freund könnte doch jederzeit die Vaterschaft anerkennen - durch Erklärung beim zuständ. Jugendamt-, wovon seine Ehefrau nie etwas erfährt, wenn es niemand ausplaudert. Ich kenne verschiedene Fälle, in denen die anerkannte Vaterschaft jahrzehntelang verschwiegen werden konnte und nicht bekannt wurde.
Gerade weil Sie zunächst , für die Dauer der Freundschaft, keinen UH geltend machen, müßte der Freund doch zum Anerkenntnis bereit sein. Denn wenn Sie UH geltend machen, wird zugleich das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchgeführt mit der Folge, dass der Freund dann in einem Prozeßverfahren gerichtlich gezwungen wird, die Untersuchungen, teure Begutachtungen etc, über sich ergehen zu lassen.
Für diese Verfahren müssen die Väter dann oft 5ooo € und mehr an Kosten bezahlen. Beim Jugendamt dürfte die Abwicklung kostenlos sein!
Viel Erfolg bei einem „freundschaftlichen“ Gespräch,
S.
Hallo Sunnyday1977,
ich würde den Mann in jedem Fall als Vater angeben. Was dann geschehen wird, wird sich zeigen.
Sollte der Erzeuger nicht einverstanden sein, muss er einen Vaterschaftstest verlangen.
Das Kind wird ganz sicher erberechtigt sein.
So würde ich es machen. Vielleicht ist das auch in Deinem Sinne.
mfg
Lara50
Einen „Erbteil sichern“ geht nicht in diesem Sinne. Zum gesetzlichen Erbenrecht gehört ein Verwandtschaftsverhältnis, das heißt: Man muß dieses später nachweisen können. Das geht z.B. durch Abstammungsnachweis, die in diesem Fall nur durch die Vaterschaftsanerkenntnis oder durch gerichtliche Feststellung möglich ist.
H.G.
Wenn der Vater kein Testamet macht erbt dein Kind ohnehin kraft Gesetzes. Macht er ein testament und enterbt dein Kind kannst du nichts machen. Dein kind hat aber in jedem Fall Anspruch auf seinen Pflichtteil.