Erbrecht oder vollmachtpost-mortem

mein exmann ist kurz nach dem scheidung gestorben und hat schulden hinterlassen,mein stifsohn hat sich vorher eine generall und vorsorgungsvollmacht ohne meines wissens geholt und ich hafte mit mein haus für ein kredit dem der exmann für die finanzierung aufgenohmen hat,die frage ist: was ist in so einem fall relevanter,erbrecht oder vollmacht.
Habe kein geld für anwalt umnd bitte hier um Hilfe.

Bedanke mich für jede Aufmerksamkeit

Aufgrund der Scheidung werden Sie offenbar nicht vom Erbrecht nach dem Exmann tangiert. Die Frage „Erbrecht oder Vollmacht“ stellt sich so also nicht. Oder fehlt mir von Ihnen weitere Info? Wenn Ihre Immobilie mit einer Grundschuld belastet worden ist, welche einen fremden Kredit betrifft, dann sind Sie von dessen Zahlungsmoral abhängig (und von der Art der Vereinbarung mit dem Kreditschuldner/Exmann). Die Bank wird kein Pardon kennen, wenn die Erben des Ex nicht oder nur teilweise den Kredit bedienen. Vielleicht suchen Sie das Gespräch mit dem Banksachbearbeiter, wenn Sie mit den Erben nicht klarkommen. Bei Problemen wird ein Laie bei dieser Sachlage nicht zurecht kommen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann