Erbrecht oder Zivilrecht

Hallo,

es gibt zwei Testamente, ein Testament setzt Person A als Alleinerben ein, ein notarielles Testament setzt Person B als Alleinerben ein. Das notarielle Testament wird wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin (Mutter von A + B) aufgehoben. A wäre jetzt Alleinerbe am Nachlaß der Mutter. B hat jedoch mit dem notariellen Testament die Konten aufgelöst (Vorlage wird durch Bank bestätigt, die Konten wurden erst nach dem Tod der Mutter aufgelöst)und das Guthaben auf sich übertragen. Nun behauptet B, es handele sich nicht um zum Nachlaß gehörendes Guthaben, da die Mutter ihr das Sparguthaben ca. 2 Monate vor dem Tod geschenkt habe.

Nun muß A gegen B klagen. Fällt das jetzt unter Erbrecht oder ist das eine normale Zivilklage?

In der Klage (Landgericht) steht wegen Forderung. Es wird nicht vor dem Nachlaßgericht geklagt.

Die Rechtsschutz verweigert die Zahlung mit der Begründung, daß es sich um einen Erbrechtstreit handelt. Ist das korrekt?

Vorab schonmal danke!

Gruß
Tina

Nun muß A gegen B klagen. Fällt das jetzt unter Erbrecht oder
ist das eine normale Zivilklage?

Diese Trennung ist überflüssig, weil Erbrecht ein Teil des Zivilrechts ist.

In der Klage (Landgericht) steht wegen Forderung. Es wird
nicht vor dem Nachlaßgericht geklagt.

Nee, man sollte auch nicht beim Nachlass-, sondern beim zuständigen Gericht klagen, §§ 12 ff. ZPO.

Die Rechtsschutz verweigert die Zahlung mit der Begründung,
daß es sich um einen Erbrechtstreit handelt. Ist das korrekt?

Wenn Erbrechtsstreitigkeiten im Vertrag ausgenommen sind, ist das korrekt.

Levay

O