Erbrecht ohne Testament

Moin und gleichzeitig Guten Abend. Bei uns sagt man ja immer Moin.
Wir haben 1990 vom Geld meines Mannes ein Haus gekauft und wurden beide im Grundbuch eingetragen. 1994 wurde mein Mann Rentner und ich war und bin noch immer berufstätig. 2010 haben wir das Haus verkauft und eine Eigentumswohnung erworben. Ein wenig umgebaut, Fenster usw. Das restl. Geld wurde angelegt. Wir haben beide je ein Kind mit in die Ehe gebracht, die Tochter meines Mannes ist erwachsen und hat bereits eine EW und ein Haus. Mein Sohn ist selbstständig. Jetzt möchte mein Mann die Wohnung nur auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen haben, damit seine Tochter die Wohnung erbt. (ca. 90.000 €) und ich gehe leer aus, da wir ja bereits in den Vorjahren Reisen usw. unternommen haben. Er will sich nicht scheiden lassen, um mir die Witwenrente zukommen zu lassen - im Ausgleich mit der Wohnung. Das sehe ich anders. Ich müßte der Tochter unsere Wohnung nach seinem Ableben (76 und ich 60) überlassen und evtl. noch Miete an sie zahlen. Wie ist die rechtliche Seite? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus.

Die Frage betrifft nicht das Erbrecht, sondern eher Vermögens- bzw. Eheberatung.
Da Sie Miteigentümerin sind und nicht verpflichtet sind, Ihren Anteil zu übertragen, sollten Sie abwarten bis annehmbare Vorschläge kommen. Wobei zu bedenken sein wird, dass es m.E. nobel ist, wenn Ihr Ehemann wegen der Ww-Rente auf die Scheidung verzichet.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Moin, vielen Dank für die Er- bzw. Aufklärung. Ich möchte aber wissen, wie die Erbfolge in unserem Fall ist. Ist es richtig, daß ich von meines Mannes Hälfte die Hälfte erbe und seine Tochter den Rest? Wie sieht es mit meinem Sohn aus?

Vielen Dank!

Wenn kein Testament hinterlassen wird, dann wird die gesetzliche Erbfolge so eintreten wie Sie schreiben. Ihr Sohn ist nicht mit dem Stiefvater verwandt und somit nicht erbberechtigt. Ohne gütliche Einigung können Sie an der dargestellten Situation juristisch nichts ändern.
H.G.

Moin, Herr Gintemann, vielen Dank noch einmal für die Information. Wir haben alles besprochen und es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.