Erbrecht ohne Testament

Liebe/-r Experte/-in,
Erst einmal Danke fürs lesen meiner Mail. Frage:°Ich bin der einzigste Neffe meines gestern verstorbenen Onkels,ü 90 Jahre alt
(Bruder meiner Mutter).Seine Frau ü 80 Jahre lebt noch,aber sehr krank. Sie hat ihrerseits auch noch eine Nichte. Nun die Frage, bin ich nach ihren Tod erbberechtigt? Lebende Kinder sind nicht da. Danke.
Mit frdl. Gruß buredi

Hallo,

bei einem kinderlosen Ehepaar erbt der überlebende Ehegatte 3/4, 1/4 geht (hier) an den Bruder, d.h. Deinen Vater. Da der nichtmehr lebt, geht dessen Erbteil auf Dich über. Du erbst also bereits jetzt 1/4, nach dem Tod der Ehefrau erbst Dunichts m(mehr).
Ingeborg

Danke,superschnelle Antwort.Aber wie ist das wenn ich den Anspruch erst nach dem Tod meiner Tante melde,weil ich die ihre Gefühle nicht verletzen will?..und wo muß ich mich melden? lg buredi

Hallo,

Sie erben jetzt schon, vorausgesetzt Ihre Mutter lebt nicht mehr oder erbt nicht. Andernfalls erbt Ihre Mutter. Allerdings besteht auch noch ein gesetzliches Erbrecht und ein Zugewinnausgleichsanspruch der überlebenden Ehefrau Ihres Onkels.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo
Danke für die superschnelle Antwort. Geht das dann alles automatisch,oder muß ich mich selber darum kümmern? Wenn ja, wo…? Möchte es aber erst nachdem meine Tante (seine Frau)auch gestorben ist.Es wäre mirpeinlich mit ihr darüber zu reden,möchte auch ihre Gefühle nicht verletzen,Danke…lg buredi

Danke,superschnelle Antwort.Aber wie ist das wenn ich den
Anspruch erst nach dem Tod meiner Tante melde,weil ich die
ihre Gefühle nicht verletzen will?..und wo muß ich mich
melden? lg buredi

Hi,

Erbe ist ein >Eigentumd-/ BVermögenszustand, der verhährt nicht. Du kannst warten und Dich dann beim Erben der Frau ( Nichte) melden. Vielleicht erst mal mündlich reden, wenn das nicht klappt, dann melde Dich noch einmal wegen der Form, damit Du wegen eines später einzuschaltenden Anwalts nicht auf dessen Kosten hängen bleibst.

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo,

das erben geht sozusagen automatisch. Und wenn Sie erben und Ihre Tante auch, dann bilden Sie beide eine Erbengemeinschaft, die sie gemeinsam zu verwalten und ggf. auseinanderzusetzen haben.

Was in Ihrem Falle jetzt ratsam wäre, hängt mitunter von dem Nachlass Ihres Onkels ab. Deswegen würde ich Ihnen raten, sich einmal ordentlich anwaltlich beraten zu lassen, welche Rechte, aber auch welche Pflichten Sie gegenwärtig haben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Die Erbfolge nach Ihrem Onkel berichtet sich nach seiner letztwilligen Verfügung bzw. nach der gesetzlichen Erbfolge. Das gleiche gilt für seine Frau.
Sollte diese versterben, und hat kein Testament hinterlassen, wären Sie nicht erbberechtigt, sondern die Verwandtschaft der Frau alte ggf. ihre nicht.

Zunächst sollten sie also klären, mit ob sie ggf. nach ihrem Onkel gaben.

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Weitere Hinweise zum Erbrecht finden sie unter:
HTTp://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Hallo, leider muss ich Dir mitteilen, dass Du nach dem Tod Deiner Tante nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht erbberechtigt bist, da Du nicht blutsverwandt bist. Die Nichte Deiner Tante wird Alleinerbin, soweit Onkel und Tante kein Testament hinterlassen haben. MfG Löwenkind