wie is die Gesetzeslage, wenn kein Testament vorliegt, der Verstorbene höchstwahrscheinlich verschuldet ist? Muss das Nachlassgericht jemand nur vor die Wahl „Erbe annehmen“ oder „Erbe ablehnen“ stellen? oder müssen die erst eine Aufstellung aller Vermögenswerte vorlegen und dann eine Entscheidung verlangen? Auf gut deutsch „Katze im Sack kaufen“ oder nicht?
Vielen dank für weiterhelfende Antworten
Lg
Hallo. Nein man muss nicht die Katze im Sack kaufen. Man hat das Recht auf eine Aufstellung aller Aktiva und Passiva (Vermögen und Schulden) und kann sich dann entscheiden, ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt. Es gibt hierfür aber Fristen, ich meine 6 Wochen hat man Zeit…
wie is die Gesetzeslage, wenn kein Testament vorliegt, der
Verstorbene höchstwahrscheinlich verschuldet ist? Muss das
Nachlassgericht jemand nur vor die Wahl „Erbe annehmen“ oder
„Erbe ablehnen“ stellen?
In den Bundesländern ohne amtliche Erbeermittlung wird da gar niemand informiert. Mit Ablauf der Ausschlagungsfrist sind die orginär berufenen Erben die Erben Kraft Gesetzes aufgrund verstreichens der Ausschlagungsfrist.
Anders sieht es aus bei dem Personenkreis gem. § 1953 Abs. 3 BGB.
oder müssen die erst eine Aufstellung
aller Vermögenswerte vorlegen und dann eine Entscheidung
verlangen?
Die Aufstellung müssen die Erben selber machen oder glaubst du das Nachlassgericht macht das?
Auf gut deutsch „Katze im Sack kaufen“ oder nicht?
In sehr vielen Fällen wird das Erbe gerade deshalb ausgeschlagen weil man nicht die Katze im Sack kaufen will, oder auf besser noch weil man mit der ganzen Angelegenheit einfach nicht zu tun haben will.